Berichtsvorlage - M/17/2316-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Häusliche Gewalt ist ein Verstoß gegen das Recht des Menschen auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Diese Form von Gewalt kommt in allen gesellschaftlichen Schichten vor und richtet sich vor allem gegen Frauen; Täter sind überwiegend Männer. Zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt ist es notwendig, Täter in die Verantwortung zu nehmen. Der Begriff Täterarbeit beinhaltet die Arbeit mit männlichen Tätern, die häusliche Gewalt ausgeübt haben. Das Kernziel von Täterarbeit ist die nachhaltige Beendigung von gewalttätigem Verhalten, um damit den Opferschutz und die Gewaltprävention zu verbessern. Die Täterarbeit trägt wesentlich zum Schutz von Frauen bei, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Damit dient die Täterarbeit insbesondere dem Opferschutz. Sie liegt auch im Interesse der gewalttätigen Personen und im gesellschaftlichen Interesse.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Einrichtung von Angeboten der Täterarbeit. Ziel des zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau, und Gleichstellung NRW ist es, ein flächendeckendes Angebot in Nordrhein-Westfalen auszubauen, welches es Tätern ermöglicht, möglichst niederschwellig ein Programm der Täterarbeit zur Verhaltensänderung zu besuchen. Es werden Einrichtungen gefördert, die ihre Beratungsarbeit nach den Standards der BAG Täterarbeit (Standards der BAG TäHG in der Fassung vom März 2018, zu finden unter (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/arbeit-mit-taetern-in-faellen-haeuslicher-gewalt-80734) ausrichten. 

Die Vergabe/Verteilung der Förderangebote innerhalb des Landes richtet sich nach Landgerichtsbezirken. Im Landgerichtsbezirk Duisburg mit den Amtsgerichten Duisburg, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Wesel und Dinslaken wurde bislang kein Angebot von Täterarbeit vorgehalten. Die nächstgelegene Stelle für Oberhausener Täter von häuslicher Gewalt für die Teilnahme an einem Training war in Dortmund. Diese Entfernung war eine große Hürde für die Zielgruppe und führt dazu, dass eine erfolgreiche Therapie und Verhaltensänderung erschwert wurde.

Um diese Lücke zu schließen und das Beratungs- und Interventionsangebot für Opfer und Täter häuslicher Gewalt in Oberhausen und im westlichen Ruhrgebiet zu verbessern, initiierte die Gleichstellungsstelle Gespräche zu einer möglichen Implementierung, die zu einer Interessensbekundung des Caritasverbandes Oberhausen für die Region führten. Am 29.03.2022 beauftragte Herr Oberbürgermeister Daniel Schranz die Gleichstellungsstelle sodann im Rahmen einer Verwaltungsvorstandssitzung mit der Initiierung und Einführung von Täterarbeit in Oberhausen durch den anbietenden Caritasverband Oberhausen für den Landgerichtsbezirk Duisburg mit Förderzeitraum ab 01.07.2022 bis einschließlich 2024 entsprechend der Konzeption der Fachberatung „unschlagbar – in jeder Beziehung“.

Der Caritasverband erstellte in enger Abstimmung mit der Gleichstellungsstelle und der Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft der Täterarbeit anderer Träger und Projekte der Täterarbeit NRW das Konzept „unschlagbar – in jeder Beziehung“ ein Konzept mitsamt Kostenplan für die Jahre 2022 bis 2024 und stellte einen entsprechenden Antrag beim damalig zuständigen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) NRW mit geplantem Umsetzungsbeginn zum 01.07.2022.

 

Gemäß den Förderrichtlinien des Landes konnten die folgenden Kosten für maximal einen 0,75-Stellenanteil samt Sachkostenpauschale beantragt werden: Personalpauschale für Fachkraft der Täterberatungsstellen: 0,75 VzÄ Für das Jahr 2022: 42.915,00 Euro, für das Jahr 2023:  43.558,73 Euro und für das Jahr 2024: 44.212,11 Euro. Die Sachkostenpauschale beträgt jeweils für Einrichtungen gleichbleibend mit 0,75 geförderten Stelle jährlich 5.000,00 Euro.

 

Durch die maximale Fördersumme der Landesförderung ist die Projektfinanzierung nicht 100% kostendeckend. Der Differenzbetrag kann vom Caritasverband Oberhausen als gemeinnütziger Träger nicht aus eigenen Mitteln aufgebracht werden.

Um die Einrichtung eines Angebotes in Oberhausen sicherzustellen, ist somit eine kommunale Mitfinanzierung für die erforderlichen Personal- und Sachkosten notwendig.

 

Die Restkosten verteilen sich laut Planung wie folgt:

8.803,29 Euro für 2022 und für die Folgejahre 17.769,28 Euro (2023) und 17.934,42 Euro (2024) bereitgestellt.

Da sich das Beratungsangebot des Caritasverbandes Oberhausen an Täter des gesamten Landesgerichtsbezirks Duisburg richtet, wurden die dazu gehörenden Amtsgerichtsbezirke weiterer Kommunen/ Kreise Duisburg, Mülheim an der Ruhr und Wesel bezüglich einer Mitfinanzierung seitens der Gleichstellungsstelle Oberhausen angefragt, um den finanzielle Aufwand für die Stadt Oberhausen entsprechend zu verringern.

Zur Vereinfachung der Verhandlung mit den Projektpartnern wurde vorgeschlagen, Oberhausen in die Hauptverantwortung zu bringen und Duisburg, Mülheim und den Kreis Wesel mit einem geringeren Kostenanteil von jeweils ¼ der Jahreskosten des kommunalen Anteils und mit einem Pauschalbetrag zu beteiligen. Der Kommunale Anteil für die Kooperationskommunen beträgt 4.000,-Euro pro Gesamtjahr (also 2.000,- Euro für 2022), die Restfinanzierung erfolgt durch die Stadt Oberhausen (Beispiel für Gesamtjahr 2023: Gesamtkosten kommunaler Anteil 17.769,28 Euro minus 12.000,00 Euro der drei weiteren Partner = 5.769,28 Euro Anteil Oberhausen). Oberhausen hat jeweils monetär einen geringfügigeren Mehraufwand, ist aber auch die Stelle, die den Hauptvertrag mit dem Caritasverband hält, Qualitätsdialoge führt, den Verwendungsnachweis prüft und dann auch ggfls. Rückzahlungen verbucht und bei der die Beteiligung im Arbeitskreis Gewalt durch den Caritasverband kontinuierlich gewährleistet ist.

Etwaige Rückzahlungen, die über jährlich 3.000,- Euro hinausgehen, werden mittels Verteilungsumsetzung auch in Richtung der weiteren projektbeteiligten Städte / Kreis erfolgen.

 

Der Bitte um Abgabe eines letters of intent, um die Absichtserklärung jeweils schriftlich zu fixieren, an die Verwaltungsführungen Duisburg und Mülheim an der Ruhr sowie den Landrat Wesel zur finanziellen Beteiligung wurde nachgekommen. Mit Datum des 27.06.2022 wurde der Förderantrag der Caritas durch das Land NRW positiv mit Start 01.07.2022 beschieden.

Die Kooperation erfolgt über einzeln geschlossene Kooperationsverträge zwischen dem Caritasverband und den Kommunen, bzw. Kreis Wesel. Seitens der Gleichstellungsstelle Oberhausen wurde ein Kooperationsvertrag für Oberhausen sowie ein Mustervertrag für die Kooperationskommunen erstellt und zugeleitet. Die Vertragsabschlüsse erfolgen voraussichtlich noch im 3. Quartal dieses Jahres.

 

 

 

 

Zur weitere Umsetzung für Oberhausen wurde der örtliche Arbeitskreis Gewalt über das geplante Vorhaben informiert. Ab Umsetzungsstart soll eine ständige Mitarbeit des Caritasverbandes in Arbeitskreis Gewalt erfolgen. Unabhängig davon wird ein Teil des Arbeitskreises mittels einer Online-Konferenz ebenso noch einmal gezielt über die Antragstellung informiert: Staatsanwaltschaft, Polizei, Frauen helfen Frauen e. V. und Jugendamt. Ein Planungstermin der Gleichstellungsstelle mit dem Caritasverband zur qualitativen Zusammenarbeit ist Ende August 2022 anberaumt.

Inhaltlich wird die Fachberatungsstelle Täterarbeit für den Landgerichtsbezirk Duisburg (Duisburg, Oberhausen, Dinslaken, Mülheim, Wesel) tätig sein. Es arbeiten dort eine Sozialpädagogin und ein Sozialarbeiter, die sich eine 0,75 Stelle teilen. Beide verfügen über die notwendigen Voraussetzungen der Förderrichtlinie. Die geforderte Weiterbildung ist in Planung. Zur Sicherstellung einer effektiven und umfassenden Ausrichtung der Beratungstätigkeit ist die Zusammenarbeit mit anderen Hilfesystemen im jeweiligen Landgerichtsbezirk und die örtliche Vernetzung notwendig, sowie fallübergreifende als auch einzelfallbezogene Arbeit insbesondere mit Unterstützungseinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen, kommunalen Ämtern und anderen staatlichen Stellen (Justiz, Polizei, Jugendämtern, Ausländerbehörden, Gleichstellungsstellen, Frauenberatungsstellen, Frauenhäusern). Die methodische Arbeit ergibt sich aus den Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit e.V. „Arbeit mit Tätern in Fällen häuslicher Gewalt“. Dabei handelt es sich um drei wesentliche Schritte: 1. Eingangs-/Aufnahmephase, 2. Durchführung der Maßnahme als Gruppenangebot (beinhaltend min. 25 Sitzungen mit einem Umfang von mindestens 50 Stunden), inkl. möglicher begleitender Prozesse in Einzelkontakten, 3. Abschluss.

Örtlich wird die Fachberatungsstelle zu Beginn an den Bereich Familie, Bildung & Beratung des Caritasverbandes an die Räumlichkeiten am Förderturm 8, 46049 Oberhausen angebunden. Die Mitarbeiterin und der Mitarbeiter des Caritasverbandes haben die Planungs- und Umsetzungsarbeiten aufgenommen. Mit einem ersten Gruppenangebot ist voraussichtlich Ende diesen bzw. Anfang nächsten Jahres zu rechnen.

 

 

 

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Anlagen

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