Beschlussvorlage - B/17/2370-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Kulturausschuss der Stadt Oberhausen genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende von Oberbürgermeister Daniel Schranz und Bürgermeister Manfred Flore am 24. Juni 2022 getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Die am 23. November 2021 für das inzwischen abgesagte Buchprojekt OPA HAUSEN bewilligten Gelder in Höhe von 5.000,00 Euro werden für den Kultursommer in Oberhausen 2022 (Veranstaltungszeitraum: 18. Juni bis 20. August 2022) eingesetzt.“

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Konsequenzen

Bezug

 

B/17/2237-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Am 24. Juni 2022 haben Oberbürgermeister Daniel Schranz und Bürgermeister Manfred Flore nach § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW die als Anlage dieser Drucksache beigefügte Dringlichkeitsentscheidung getroffen.

Hinsichtlich der Begründung der Dringlichkeit wird auf die Zeilen 22-24 und 36-37 der Anlage (Drucksache Nr. B/17/2237-01) Bezug genommen.

Gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW ist eine nach § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung dem Kulturausschuss in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Dazu dient diese Drucksache.

 

 

Kurzfassung

 

 

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Anlagen

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