Berichtsvorlage - M/17/2306-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Glasfaserausbau in Oberhausen durch Telekommunikatinsunternehmen (TKU) - öffentlich gefördert und eigenwirtschaftlich
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Dezernat 0 / Strategische Planung
- Bearbeitung:
- Andrea Scholten
- Verantwortung:
- Dez 0 Herr Güldenzopf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss
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Kenntnisnahme
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01.09.2022
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Der Gigabit-Atlas NRW weist für die Stadt Oberhausen aktuell folgende Breitbandversorgungslage aus:
| < 30 Mbit/s | > 100 Mbit/s | > 400 Mbit/s | > 1 Gbit/s |
Personenhaushalte (%) | 0,00 | 99,2 | 76,6 | 76,3 |
Mit Blick auf die Bundes- und Landesziele zum flächendeckenden Ausbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes, besteht hier vor Ort ein Bedarf zur Steigerung der Quote an zu schaffenden Glasfaseranschlüssen (FTTB/H).
Seit Juni 2020 – Verabschiedung im Rat - basieren die Anstrengungen zum örtlichen Breitbandausbau auf dem Next-Generation Access (NGA)-Entwicklungskonzept der Stadt Oberhausen.
Hier werden zur Zielerreichung die folgenden Handlungsfelder beschrieben:
- Forcierung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus der Telekommunikationsunternehmen (TKU)
- Konsequente Mitverlegung bei Baumaßnahmen
- Konsequente Inanspruchnahme der Förderprogramme
Forcierung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus (siehe Anlage 1)
Dem eigenwirtschaftlichen Ausbau wird grundsätzlich Vorrang eingeräumt. Die ortsaktiven Telekommunikationsunternehmen wurden identifiziert und persönlich angesprochen. Unter Berücksichtigung der Aktivitäten und Zielsetzungen der Stadt Oberhausen erfolgt ein Austausch zu den dortigen Geschäftsplanungen. Rahmenbedingungen zur Unterstützung eigenwirtschaftlicher Ausbauaktivitäten durch die Stadt Oberhausen wurden offen kommuniziert und abgestimmt. Der Austausch erfolgt regelmäßig auf Initiierung der Breitbandkoordination, im Einzelfall auch auf Nachfrage der TKU.
Ein erstes eigenwirtschaftliches Ausbauprojekt der Telekom im Bereich der Oberhausener Innenstadt konnte im 2. Quartal 2021 über einen Letter Of Intent (LOI) kooperativ zur Umsetzung gebracht werden. Hier werden in zwei Teilgebieten ca. 2.000 Hausadressen mit Glasfaseranschlüssen versorgt. Bis zu 10.000 Haushalte werden nach Projektabschluss in Mitte 2022 profitieren können.
Im Mai 2022 wurde für die Jahre 2022 und 2023 in gleicher Weise die Umsetzung von zwei weiteren Projekten in den Gebieten Marienviertel, ca. 2.200 Hausadressen, und Osterfeld, ca. 1.800 Hausadressen, vereinbart. Insgesamt werden auch hier nach Projektabschluss bis zu 10.000 Haushalte profitieren können.
Konsequente Inanspruchnahme der Förderprogramme
Die Stadt Oberhausen beteiligte sich an allen bisherigen Förderaufrufen des Bundes:
Weiße Flecken – 5. Call (Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s), Fördervolumen ca. 8,5 Mio Euro (siehe Anlage 2)
Im 5. Call der Infrastrukturförderung konnte, nach Abschluss des Vergabeverfahrens und endgültiger Bescheiderteilung der Fördergeber, im August 2020 die epcan/MUENET als ausführendes TKU gewonnen werden. Hier werden in einem Zeitraum von 3 Jahren ca. 300 Hausadressen versorgt. Nach Projektabschluss können bis zu 500 Haushalte profitieren. Die Nachfragebündelung des Projektpartners epcan/MUENET wurde städtisch begleitet und im 1. Quartal 2021 abgeschlossen. Der Baustart erfolgte im Juli 2021. Ende 2021 erfolgten Tiefbauarbeiten im zweiten von insgesamt sechs Bauabschnitten. Die Antragstellung für die baulichen Tätigkeiten im dritten Bauabschnitt ist bereits erfolgt. Mit der Aktivierung erster Hausanschlüsse ist ab dem 4. Quartal 2022 zu rechnen. Die Projektpartner wurden durchgehend in der Klärung aller projektbezogener Anliegen und Einzelfragen, insbesondere auch in der Abstimmung mit den Fördergebern, unterstützt. Ein erster Mittelabruf bei Bund und Land erfolgte im November 2021.
Weiße Flecken – 6. Call (Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s), Fördervolumen ca. 3,5 Mio Euro (siehe Anlage 3)
Auf Basis des vorläufigen Bewilligungsbescheides erfolgte die öffentliche Ausschreibung im April 2021. Im Verfahren konnte mit der Deutschen Telekom GmbH ein Vertag erarbeitet werden, auf dessen Grundlage im Mai 2022 die endgültige Antragstellung erfolgte. Die endgültige Entscheidung des Fördergebers steht noch aus. Mit einem Projektstart ist frühestens für das 3. Quartal 2022 zu rechnen. Hier werden in einem Zeitraum von ca. 3 Jahren ca. 850 Hausadressen mit einem Glasfaseranschluss versorgt. Hierin enthalten sind auch Schulen in nicht städtischer Trägerschaft sowie Krankenhäuser.
Sonderaufruf Gewerbe (individuelle Aufgreifschwelle), Fördervolumen ca. 5,9 Mio Euro
Anlage 4
Im Zuge der Antragsvorbereitung wurden unter Beteiligung der OWT die Gewerbegebiete (lt. RFNP) für die weitere Verfahrensabwicklung gebündelt und fixiert. Aus einer daraufhin im 3. Quartal 2019 durchgeführten Unternehmensbefragung konnten insgesamt 14 Förderanträge im Rahmen des Sonderaufrufes Gewerbe gestellt werden. Gebiete konnten nicht zur Förderung gebracht werden, wenn die Aufgreifschwellen nachweislich nicht erreicht wurden. Auf Basis der vorläufigen Bewilligungsbescheide erfolgte die öffentliche Ausschreibung ebenfalls im April 2021.
Die Deutsche Telekom GmbH unterbreitete das wirtschaftlichste Angebot. Die Erarbeitung der Zuwendungsverträge erwies sich jedoch als schwierig. Sowohl im als auch vor dem laufenden Vergabeverfahren baute die Telekom große Teile grundsätzlich förderfähiger Gewerbegebiete eigenwirtschaftlich aus. In den Verhandlungen wurde vereinbart, den bereits eigenwirtschaftlich durchgeführten Ausbau zu akzeptieren, fehlende förderfähige Adressen nachträglich eigenwirtschaftlich auszubauen und im Gegenzug 7 vorläufige Förderbescheide (insg. ca. 1,5 Mio. Euro) zurückzugeben. Ausschlaggebend hierbei war der enorme bereits erfolgte Baufortschritt von 70 Prozent, die Vermeidung von Überbauungen und doppelten Aufbrüchen, der Vorrang des eigenwirtschaftlichen Ausbaus und ein wirtschaftlicher Einsatz von Fördermitteln.
Final konnten Verträge abgestimmt werden, die den Versorgungszielen der Stadt Oberhausen in den grundsätzlich förderfähigen Gebieten entsprechen. Auf dieser Grundlage erfolgte im Mai 2022 die endgültige Antragstellung. Die endgültige Entscheidung des Fördergebers steht noch aus. Mit einem Projektstart ist frühestens für das 3. Quartal 2022 zu rechnen. Hier werden in einem Zeitraum von ca. 1 bis 2 Jahren ca. 550 Adressen in Gewerbegebieten versorgt.
Bislang nicht förderfähige Gewerbegebiete (Dümpterkamp, Allee Str., Hansa Str., Alte Walz, Bottroper Str., Dorstener Str., Kirchellener Str. und Gabel Str.) stehen regelmäßig im Fokus der Gespräche zu eigenwirtschaftlichen Ausbauabsichten der TKU oder auch im Rahmen der vorbereitenden Antragstellung zur Versorgung der „Grauen Flecken“ (s.u.).
Graue Flecken – Perspektiven (mit 100 Mbit/s und ohne Aufgreifschwelle ab 01/2023)
Zu der seit dem 26.04.2021 veröffentlichten Richtlinie zur Förderung „Grauer Flecken“ - förderfähig sind hier insgesamt ca. 14.000 Hausadressen - liegt seit dem 24.05.2022 auch die Kofinanzierungsrichtlinie des Landes NRW vor. Zwischenzeitliche Änderungen in der Auslegung der Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s hatten einen erheblichen Einfluss auf die Ermittlung förderfähiger Hausadressen in den einzelnen Förderabschnitten. Von Bund und Land zur Verfügung gestellte Daten weichen stark voneinander ab, so dass eine Datenvalidierung über ein förmliches Markterkundungsverfahren (MEV) erfolgen sollte. Vorbereitend hierzu werden seit dem 1. Quartal 2022 Gespräche zu eigenwirtschaftlichen Ausbauabsichten mit TKU die ortsaktiv sind oder auch ein Interesse an Ausbauvorhaben im Stadtgebiet signalisierten, geführt. Hierzu gehören: Deutsche Telekom, epcan/MUENET, Versatel 1&1, Vodafone, Deutsche Glasfaser, Deutsche Giganetz, Unsere Grüne Glasfaser, und PYUR Tele Columbus. Soweit hieraus keine hinreichenden eigenwirtschaftlichen Ausbauvorhaben generiert werden können, ist der verbleibende Bedarf zur Vorbereitung einer Antragstellung im „Graue Flecken“-Programm per MEV zu ermitteln.
Die Zweiteilung der Förderrichtlinie unter Berücksichtigung der Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, die erst im Januar 2023 entfallen soll, erscheint grundsätzlich problematisch. Im Falle der Inanspruchnahme der Förderung mit Aufgreifschwelle könnten, nach vorläufiger Datenlage, zwar ca. 3.000 („hellgraue“) Hausadressen versorgt werden, dies zöge aber eine weitere Antragstellung nach Wegfall der Aufgreifschwelle eine erneute Antragstellung zur Versorgung verbleibender ca. 11.000 („dunkelgraue“) Hausadressen nach sich. Synergien der jeweiligen Ausbauprojekte sind kaum zu erzielen (zeitlicher Versatz, unterschiedliche TKU, fehlende Reservekapazitäten, Vermeidung von Doppelförderung gleicher Trassen, schwierige Netztopografie, Belastung durch Baumaßnahmen etc.).
Konsequente Mitverlegung bei Baumaßnahmen
Der interne Prozess zur Verlegung von Telekommunikationsleitungen erfolgte in der Vergangenheit meist unter Bezug auf einmalige/kleinteilige Antragstellungen. Zur Vorbereitung einer projektorientierten Bearbeitungsweise wurden die beteiligten Stellen identifiziert und mit den Inhalten des NGA-Entwicklungskonzeptes und der damit verbundenen Zielsetzung vertraut gemacht. Durch eine enge und durchgehende Begleitung der Projektanträge wurde ein gemeinsames Verständnis für den Gesamtprozess angestoßen. Die Genehmigungsprozesse wurden, auch unter Beteiligung der potentiellen Antragsteller/Projektpartner, nach Möglichkeit auf die neuen Anforderungen abgestimmt.
Die Möglichkeit für einen Informationsaustausch zu laufenden und geplanten Projekten erfolgt über die Akteure im Arbeitskreis „Baustellenmanagement“, im Einzelfall auch durch deren Beteiligung in den Genehmigungsprozessen. Hier besteht für alle ortsaktiven Marktakteure die Möglichkeit Trassenplanungen einzubringen, Vorhaben abzustimmen und Synergien durch Mitverlegung zu erzielen. In einem ersten Fall konnten bereits Absprachen zur Mitverlegung zwischen dem Projektträger im 5. Call und dem zuständigen Fachbereich für Straßenerneuerung getroffen werden.
Möglichkeiten der Prozessoptimierung durch Digitalisierung wurden mit den zuständigen Fachbereichen diskutiert. Mittelfristig sollte auch im Zuge der Umsetzung des Online-Zugang-Gesetzes die Digitalisierung der Prozesse angestrebt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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