Beschlussvorlage - B/17/2251-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Mehrklassenbildung an der Schillerschule ab dem Schuljahr 2022/2023 für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Jordan-Ecker , Hermstein
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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20.06.2022
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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15.09.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt,
1. hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse zu verzichten.
2. die Mehrklassenbildung an der Schillerschule im Umfang von vier Klassenräumen am Teilstandort Comenius zum Schuljahr 2022/23.
3. den Abschluss eines Mietvertrages für eine eingeschossige Raumzellenanlage als Schulklassengebäude mit vier Klassenräumen für einen Zeitraum von 2 Jahren mit der Option auf Verlängerung, vorbehaltlich eines Höchstmietzins in Höhe von monatlich 16.000 EUR;
Deckungsvorschlag: Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.
4. die folgende Aufwendung für Mietzahlungen im Jahr 2022 überplanmäßig bereitzustellen:
Auftrag Bezeichnung Sachkonto Bezeichnung Betrag/EUR
330003010500 Förderschulen 542210 Aufwendungen f. Miete 64.000,00
5. die folgenden außerplanmäßigen investiven Mittel im Jahr 2022 bereitzustellen:
Finanzstelle Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung Betrag/EUR
330003010500003 Schillerschule 785100 Hochbaumaßnahme 55.300,00
Deckungsvorschlag
Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Die diesbezügliche Kompensation wird im Rahmen der Investitionskonferenzen unterjährig festgelegt. Der Kreditrahmen der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet.
Die erforderlichen Haushaltsmittel, sowohl für den konsumtiven als auch investiven Teilhaushalt, werden im Rahmen der Entwurfshaushaltsplanung 2023 ff. angemeldet.
Sachverhalt
Begründung
Entwicklung der Schillerschule im Spiegel der Schulstatistik:
In mehreren Drucksachen zur Schulentwicklungsplanung wurde der demografische Aufschwung mitsamt umfangreicherer Schülerinnen- und Schülerjahrgänge beschrieben. Auch im Bereich der Förderschulen sowie der Inklusion an allgemeinen Schulen machen sich in den vergangenen Jahren erhöhte Schulplatzbedarfe bemerkbar (siehe nachfolgende Tabelle).
Tabelle 1: Schülerinnen mit sonderpäd. Förderbedarfen in Primarstufe und Sek I in Oberhausen

Den Blick speziell auf die Schillerschule (Förderschwerpunkt: Geistige Entwicklung) gerichtet hat sich die Anzahl der Schüler*innen um mehr als 1/4 bzw. 71 in den vergangenen Jahren erhöht (siehe untenstehende Tabelle).
Tabelle 2: Entwicklung der SuS- und Klassenanzahl der Schillerschule

Entsprechend zu den erhöhten Schulplatzbedarfen zeigt sich auch eine Steigerung hinsichtlich der benötigten Klassenräume, abzulesen an der Anzahl der Klassen (21/22: 20).
Derzeit hat die Schillerschule 22 Klassenräume im Bestand. Setzt man den Klassenfrequenzrichtwert von 10 SuS/Klasse an, hat die Schule eine Platzkapazität von 220. Diese richtwertbezogene Kapazität ist bereits seit dem Schuljahr 2019/20 überschritten. Den Klassenfrequenzhöchstwert von 13 berücksichtigend kommt man auf eine Maximalkapazität von 286 Schulplätzen.
Problemanzeige seitens der Schillerschule
Die Schulleiterin der Schillerschule, Frau Simone Mann, hat sich vor diesem Hintergrund an den Bereich 3-3 Schule gewendet. An dieser Stelle wird der Inhalt ihrer Sachdarstellung wiedergegeben.
Die Schillerschule wird als Dependance-Schule mit dem Hauptstandort Arminstraße und dem Teilstandort Hasenstraße (Zweig Comenius) geführt. Nach Frau Mann sind beide Gebäude grundsätzlich gut geeignet, um die Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern, insbesondere der Schwerpunkt auf musisch-künstlerische Förderung ließe sich gut erfüllen.
Allerdings führen sich die erhöhten Schüler*innenzahlen zu steigenden Klassenfrequenzen, woraus zuweilen beengte Situationen im Klassenraum resultieren, als auch zu einem Mangel an nutzbaren Klassen- und Differenzierungsräumen.
Bereits im Schuljahr 2021/22 seien die Kapazitäten erschöpft. Da zu erwarten ist, dass die Anzahl der Schüler*innen der Tendenz der zurückliegenden Jahre folgend weiter steigend wird, geht Frau Mann von einem erhöhten Raumbedarf aus.
Dieser ist auch pädagogisch zu rechtfertigen, da insbesondere die an der Schillerschule unterrichteten Schüler*innen mit schwersten geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen intensivpädagogisch betreut werden müssen, was aber eine möglichst reizarme Umgebung voraussetzt. Nur so können den Schüler*innen die zwingend notwendige differenzierte Förderung sowie die mehrfach benötigten Ruhephasen gewährleistet werden.
Die höheren Klassenfrequenzen sowie insgesamt das höhere Schüler*innenaufkommen bei stabil bleibenden räumlichen Bedingungen stehen den skizzierten pädagogischen Ansprüchen entgegen. Auch die im Schulprogramm vorgesehene Kooperation mit der Schulsozialarbeit zwecks Förderung im sozial-emotionalen Förderbereich benötigt einen separaten Ort zur Förderung und Beratung der Schüler*innen.
Dem Gedanken eines fließenden Übergangs zu den höheren Jahrgangsstufen 11-13 nicht zuträglich ist die gegenwärtige Aufteilung der Stufe 8-10 auf beide Standorte (je 2 Klassen pro Standort). Einer pädagogisch sinnvollen Zusammenführung dieses Jahrgangs am Standort Hasenstraße steht aber die Ausreizung der Raumkapazitäten entgegen.
Raumsituation an der Schillerschule
Wie bereits beschrieben ist die Schillerschule auf zwei Standorte verteilt. Am Hauptstandort (Arminstraße) stehen insgesamt 16 Klassenräume zur Verfügung. Diese wurden üblicherweise für die Jahrgangsstufen 1-10 genutzt. Daneben bestehen Fachräume im Bereich musisch-künstlerische Förderung, sportlich-psychomotorisch und sensomotorische Förderung und Arbeitslehre. Teilweise werden die vorhandenen Fachräume auch für therapeutische Anwendungen (Logopädie, Ergotherapie, Autismustherapie) genutzt. Hinzukommen Differenzierungsräume zur pädagogischen Differenzierung.
An der Dependance (Hasenstraße) stehen in zwei Gebäuden insgesamt sechs Klassenräume sowie Fach- (musisch-künstlerische Förderung, sportlich-psychomotorisch und sensomotorische Förderung und Arbeitslehre) und Differenzierungsräume zur Verfügung. In der Vergangenheit waren diese Räume allein für die Oberstufenklassen (Jgst. 11-13) genutzt worden. Infolge der beengten Situationen am Hauptstandort wurden zuletzt auch Züge der Mittelstufe (8-10) am Teilstandort verortet.
Die insgesamt 22 Klassenräume definieren im Wesentlichen die Zügigkeit der Schillerschule. Allerdings bedarf es gerade an Förderschulen, die Schülerinnen und Schüler mit multiplen Förderbedarfen aufweisen, zusätzlicher Differenzierungsräume. An der Schillerschule bedürfen Schülerinnen und Schüler bisweilen der intensivpädagogischen Betreuung und Pflege sowie der Förderung im emotional-sozialen Bereich, die zusätzlich durch das Team der Schulsozialarbeit geleistet werden. Die förderpädagogischen Differenzierungsnotwendigkeiten sind an der Schillerschule somit als deutlich erhöht zu bezeichnen. Hieraus ergeben sich besondere Raumbedarfe, die es zukünftig im Rahmen einer eigenen Schulbauleitlinie für Förderschulen (je Förderschwerpunkt) zu beschreiben gilt.
Einschätzung des Bereichs 3-3 Schule
Die Schillerschule erfuhr in den vergangenen Jahren tatsächlich einen wahrnehmbaren Zuwachs an Schüler*innen. Deutlich wird die schwieriger werdende Raumsituation auch an der Überschreitung der vorgesehenen Klassenstärke (13 SuS/Klasse) in der Hälfte aller bestehenden Klassen im Schuljahr 2021/22. Außerhalb der 1. Jahrgangsstufe haben alle Klassen mindestens 13 Schülerinnen und Schüler, erreichen also die Bandbreitenhöchstgrenze bzw. gehen in zehn Zügen darüber hinaus!
Im kommenden Schuljahr wird die Schillerschule voraussichtlich 23 Züge bilden. Damit wird die durch die Klassenräume definierte Kapazitätsgrenze bereits ausgereizt werden. Der Mehrbedarf kann also nicht mehr aus dem Bestand gedeckt werden. Nach derzeitigem Sachstand werden in den unteren Jahrgangsstufen (1-7) 16 Klassen gebildet. Hier bietet sich der Hauptstandort als adäquates Gebäude an. In den höheren Jahrgangsstufen (8-13) werden insgesamt sieben Klassen gebildet. Diese werden am Teilstandort Hasenstraße unterrichtet. Somit bedarf es zum kommenden Schuljahr einer Erweiterung der Schulraumkapazitäten am Teilstandort. Damit würde auch dem Wunsch der Schulleiterin Frau Mann genüge getan, zugunsten eines sanften Übergangs alle Jahrgänge der Mittel- und Oberstufe (8-13) an einem Standort zusammenzuführen.
Wie bereits im Rahmen der Anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung zur Sek I sowie den Planungsgrundlagen zum Grundschulbereich beschrieben, ist entsprechend der demografischen Entwicklung auch in den kommenden Jahren zunächst mit steigenden Schüler*innenzahlen zu rechnen. Dem allgemeinen Trend folgend wird sich dies auch an den Förderschulen auswirken. Aufgrund der bereits jetzt als ausgereizt zu bezeichnen Raum- und Kapazitätssituation an der Schillerschule und vor dem Hintergrund der schulgesetzlichen Forderung an den Schulträger, für adäquate räumlich-sächliche Ausstattungen zu sorgen, unterstützt der Bereich 3-3 Schule die Position von Frau Mann grundsätzlich.
In einem Gespräch zwischen Schulleitung, Schulaufsicht und Bereich 3-3 Schule wurde die Situation nochmals erörtert. Die Vorausberechnung des Schüler*innenaufkommens für die Schillerschule als Schule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung wird durch mehrere Variablen beeinflusst, was zu Schwierigkeiten bei der Vorhersage führt:
- Hinsichtlich der generellen Jahrgangsstärken ist in einigen Jahren eine Trendumkehr zu erwarten, die Zuwächse werden voraussichtlich wieder zu rückläufigen Schüler*innenzahlen führen, allerdings bleibt das Niveau der Jahrgangsstärken deutlich über den aus den vergangenen Jahren gewohnten Werten.
- Die Phase der Zuwächse und die Trendumkehr schlagen sich in den einzelnen Jahrgangs- und Schulstufen zu unterschiedlichen Zeitpunkten nieder (zunächst Primar-, dann Sekundarstufe). Die Schillerschule führt beide Stufen in einer Schule.
- Die Beschulung in der Schillerschule ist abhängig von 1. den diagnostischen Feststellungsverfahren und 2. dem Wunsch der Eltern auf inklusive bzw. separierte Beschulung.
Um die nur als übergangsweise Lösung anzusehende Einrichtung mobiler Raumeinheiten zu umgehen, hat der Bereich 3-3 Schule die Nutzung von Gebäuden im Umfeld der Schillerschule an beiden Standorten geprüft. Konkret ging es um die Anmietung von Räumlichkeiten z.B. der Kurbel e.V. (Hasenstraße 15), der Kirchengemeinde St. Pankratius (Klosterhardter Straße) sowie eine kurzfristige Reaktivierung des Gebäudes der ehemaligen Osterfelder-Heide-Schule als Ersatz für den Teilstandort Comenius. Eine temporäre Anmietung von alternativen Räumlichkeiten ist nicht möglich, da die angefragten Nutzer*innen keine adäquaten Raumkapazitäten zur Verfügung stellen können. Ebenso ist das Gebäude der ehemaligen Osterfelder-Heide-Schule aktuell nicht für die besonderen Bedarfe an der Schillerschule geeignet. Blickt man detailliert auf die Raumtypen, zeigt sich eine eklatante Differenz im Bereich der Fach- und Mehrzweckräume. Hier bietet der Standort Hasenstraße der Schillerschule 8 Räume, die spezifisch auf die lernplanseitig verlangten Förder- und Berufsorientierungsbedürfnisse der im Bereich Geistige Entwicklung zu fördernden Schüler*innen abgestimmt sind. Diese Gegebenheiten bietet das Gebäude der ehem. Osterfelder-Heide Schule nicht. Diese Einschätzung wird von der Schulleiterin, Fr. Mann, geteilt. Nach Rücksprache mit der SBO sieht der Bereich 3-3 Schule keine Möglichkeiten, die benötigten Fachräumausstattungen in der Kürze der Zeit in das Gebäude der ehem. Osterfelder-Heide-Schule zu transferieren. Zunächst müsste dieses Gebäude überhaupt für eine Reaktivierung ertüchtigt werden. Zudem sind die Raumgrößen zu beachten.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Bereich 3-3 Schule die Errichtung von mobilen Raumeinheiten übergangsweise für einen Zeitraum von 2 Schuljahren ab dem Schuljahr 2022/23. In Übereinstimmung mit der Schulleitung und der Schulaufsicht sollte dem als temporär einzustufenden Raummehrbedarf mit der Errichtung einer zweigeschossigen Raumzelleneinheit mit insgesamt 4 Klassenräumen am Standort Hasenstraße begegnet werden.
In der Folgezeit ist die Entwicklung der Schüler*innenzahl ebenso zu prüfen, wie bauliche Maßnahmen am Standort Hasenstraße oder alternative Optionen (z. B. Reaktivierung und Umbau der ehemaligen Osterfelder-Heide-Schule).
Der Bereich 3-3 Schule hat die SBO um eine prognostische Kostenannahme gebeten. Aufgrund des engen zeitlichen Rahmens wurde ein Mietvertragsentwurf noch nicht vorgelegt und eine Kostenberechnung konnte hinsichtlich der Erschließungs- und Fundamentierungsarbeiten nicht abschließend ermittelt werden. Folglich können die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Hasenstraße nur als Kostenannahme dargestellt werden. Den Ermittlungen liegen die Kosten der Raumzellenanlage am Elsa-Brändström-Gymnasium zugrunde. Vorbehaltlich des Ergebnisses der konkreten Angebote stellen sich die Brutto-Kosten demnach wie folgt dar:
Monatsmiete (4 Monate) 64.000,00 Euro
Lieferung und Montage einmalig 17.000,00 Euro
Versorgungsinstallation 14.500,00 Euro
Fundamentierung 23.800,00 Euro
Gesamt Haushaltsjahr 2022 119.300,00 Euro
Monatsmiete 2023 (12 Monate) 192.000,00 Euro
Gesamt Haushaltsjahr 2023 192.000, 00 Euro
Monatsmiete 2024 (8 Monate) 128.000,00 Euro
Demontage (Anlage und Fundament) 2024 27.000,00 Euro
Gesamt Haushaltsjahr 2024 155.000,00 Euro
Gesamtsumme 466.300,00 Euro
Die Monatsmiete bezieht sich auf eine Anmietungszeitraum von 24 Monaten zzgl. einer Option auf Verlängerung. Bei Verkürzung bzw. Verlängerung der Mietdauer können die monatlichen Kosten variieren. Ein konkretes Mietangebot wird eingeholt.
