Beschlussvorlage - B/17/2227-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2.   Der Rat der Stadt beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

310006010100400

KTE Rechenacker

785100

Auszahlungen f. Hochbau-maßnahmen

450.000,00

310006010100400

KTE Rechenacker

785101

Auszahlungen f. Ing. Leist. Hochbau

  27.000,00

 

Deckungsvorschlag:

 

Aktuelle Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die diesbezügliche Kompensation wird im Rahmen der Investitionskonferenzen unterjährig festgelegt. Der Kreditrahmen der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet.

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr.: B/16/4017-01

„Neubau von Erweiterungen an 3 verschiedenen Kindertageseinrichtungen (KTE)“

 

Drucksache-Nr.: M/16/5151-01

„Sachstand zum weiteren Ausbau der Angebote in Kindertageseinrichtungen“

 

Drucksache-Nr.: B/17/1139-01

„Erweiterung städtische Kindertageseinrichtung (KTE) Rechenacker; hier: Überplanmäßiger Mittelbedarf“

 

 

 

Konsequenzen

 

a)   Finanzielle

 

 keine [   ]

 

 ja [ X ]

 

b)   Sonstige

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Rahmen der Fortschreibung des Entwicklungsplanes Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung in Oberhausen wird jährlich die aktuelle Datenlage betrachtet. Infolge dessen werden mehrere Kindertageseinrichtungen durch die Stadt Oberhausen und durch Investoren neu errichtet oder bestehende Einrichtungen erweitert. Ein Teil dieser Ausbauten ist die vom Rat der Stadt beschlossene Erweiterung um zwei Gruppen an der KTE Rechenacker.

 

Im Rahmen des Kita-Investitionsprogramms-NRW 2025 wurden Zuschussmittel je neu geschaffenem Betreuungsplatz bewilligt. Den ursprünglich zu erwartenden Auszahlungen von geschätzt 1.637.000,00 EUR Baukosten zzgl. HOAI- und Tiefbaukosten stehen Einzahlungen in Höhe von insgesamt 1.485.000,00 EUR gegenüber. Hiervon wurden bereits 1.039.500 EUR im Haushaltsjahr 2021 vereinnahmt. Eine weitere Einzahlung in Höhe von 445.500 EUR ist für 2022 geplant. Der Mittelabruf hierfür ist jedoch erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme möglich und es handelt sich hierbei um eine pauschale Förderung. Die hier vorliegende Kostenerhöhung kann somit zum jetzigen Stand nicht durch weitere Einzahlungen im Rahmen des Kita-Investitionsprogramms NRW 2025 gedeckt werden.

 

Mit dem Ratsbeschluss vom 15.11.2021 Drucksache-Nr. B/17/1139-01 erfolgte eine Mittelbereitstellung in Höhe von 310.000 EUR. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage wurde seitens der Bauleitung noch davon ausgegangen, dass die Arbeiten in 2021 abgeschlossen und abgerechnet werden. Erst danach musste der Bauzeitenplan wegen Lieferverzögerungen der Fenster auf 2022 verschoben werden. Die bereitgestellten Mittel wurden genutzt, damit Nachträge und Vergaben erstellt werden konnten. Ein Mittelabfluss konnte letztlich nicht mehr erfolgen, da die Firmen ihre Rechnungen entsprechend des Fortschrittes nicht mehr stellen konnten.

 

Zudem kam es zu Mehrkosten bei den Elektroarbeiten, da die Stromkreisleitungen und die Leitungen für den Hausalarm sowohl für den Neu- als auch den Bestandsbau neu verlegt werden mussten, weil die alten Leitungen beschädigt waren. Es mussten Kopflöcher erstellt und Hausdichtungen verbaut werden. Die Kabelgräben waren während der Arbeiten in der Starkregenphase wieder zugefallen und mussten erneut ausgehoben werden. Es wurden zudem Leerrohre in den Kabelgräben für zukünftige Installationen verlegt. Durch den Einbau einer Wandlermessung seitens des Netzbetreibers mussten der Hausanschluss des Altbaus und die vorhandene Verteilung umgebaut werden, um den neuen Leistungsbedarf für das gesamte Objekt sicherstellen zu können. Weiterhin wurden die Blitzschutzanlage und die Fundamenterdung des Bestandsgebäudes instandgesetzt.

 

Nachträglich wurde der Sonnenschutz per Raffstoreanlage beauftragt, der in dieser Form in den eigentlichen Kosten nicht vorgesehen war.

 

Die Baukosten stiegen nun von den zuletzt berechneten 1.850.000,00 EUR daher auf 1.943.100,53 EUR. Hiervon waren bis 2021 1.305.414,50 EUR ausgezahlt, so dass in 2022 637.686,00 EUR benötigt werden. Im Haushalt stehen jedoch nur 290.000,00 EUR zur Verfügung. Folglich werden für die Baukosten 347.686,00 EUR überplanmäßig beantragt.

 

Die Planungs- und Honorarkosten der Kostengruppe 700 stiegen von 303.400 EUR auf rund 372.000 EUR. Neben der konkreten Baukostenerhöhung ist auch ein allgemeiner Anstieg der Planungs- und Honorarkosten von durchschnittlich 17 % im Bausektor für die Mehrkosten bei den Ingenieurleistungen verantwortlich. Bislang wurden an Planungskosten in 2019 und 2020 214.816,67 EUR und 113.119,11 EUR in 2021 verausgabt. Die veranschlagten 24.000,00 EUR für Restzahlungen reichen in 2022 nicht mehr aus, um die Schlussrechnungen zahlen zu können. Aus diesem Grund werden noch 20.000,00 EUR überplanmäßige Mittel erforderlich.

 

Neben den Mitteln zur Abrechnung des Neubaus an der KTE Rechenacker werden weitere Mittel benötigt, um das ehemalige OGS-Gebäude der Landwehrschule KTE-gerecht umzubauen. Nachdem die Landwehrschule das komplette Schulgebäude am Rechenacker durch die Verlagerung der Förderschule nutzen kann, benötigt die Landwehrschule das OGS-Gebäude nicht mehr. Durch die Vergrößerung der KTE Rechenacker, können in diesem Gebäude zwei weitere benötigte Mehrzweck- und ein Personalraum sichergestellt werden.

 

Da die Anforderungen für die KTE Rechenacker andere als für einen OGS-Raum sind, müssen Umbauten getätigt werden:

Einbau einer WC-Anlage mit Wickelmöglichkeit, Erneuerung der Bodenbeläge, Anstrich sowie Installation einer Küchenzeile im Personalraum und eines Computerarbeitsplatzes. Des Weiteren werden zusätzliche vorbereitende Arbeiten zur Vernetzung mit dem Bestandsgebäude und dem Neubau in den Bereichen Telefonie, Hausalarm und Brandschutz einschließlich vernetzte Rauchmelder vorgenommen.

 

Entsprechend der Kostenschätzung werden Kosten in Höhe von 100.000,00 EUR zzgl. 7.000,00 EUR Planungskosten anfallen. Die Kosten waren bei der Haushaltsanmeldung berücksichtigt. Durch die unerwartete Verschiebung der Kosten von 2021 auf 2022 für den Neubau sind die Mittel aufgebraucht.

 

Damit einerseits die Schlussrechnungen der Firmen, die einen rechtlichen Anspruch auf Bezahlung haben, angewiesen werden können und der geplante Umbau des Pavillons erfolgen kann und somit auch die restlichen Fördermittel abgerufen werden können, sind die beantragten Mittel erforderlich und unabweisbar.

 

 

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