Beschlussvorlage - B/17/2115-01
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2022
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Bürgerservice und öffentliche Ordnung
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Ohletz
Beratungsfolge
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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15.06.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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20.06.2022
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Sachverhalt
Begründung
Der Verein „Interessengemeinschaft Schmachtendorf e.V.“ (IGS) hat am 10.03.2022 einen Antrag auf Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags am 11.09.2022 in Zusammenhang mit der Krööskärmes gem. § 6 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) gestellt (Anlage 2). Durch die „4. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2022“ soll nunmehr am 11.09.2022 ein Verkaufssonntag in der Schmachtendorfer Innenstadt freigegeben werden. Der Rat der Stadt Oberhausen hat in der Sitzung am 21.03.2022 bereits zwei Verordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2022 beschlossen, die die Freigabe der Verkaufssonntage am Sonntag, 03.04.2022, in Zusammenhang mit dem Frühlingsfest mit Ostermarkt in Alt-Oberhausen und am Sonntag, 24.04.2022, in Zusammenhang mit dem Sterkrader Spiel- und Sportwochenende zum Gegenstand hatten. In der heutigen Sitzung werden dem Rat zudem die 3.,5.,6. und 7. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2022 vorgelegt.
Gesetzliche Grundlagen für verkaufsoffene Sonntage
Gemäß § 6 Abs. 1 LÖG NRW dürfen an jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13:00 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Eine Sonntagsfreigabe nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW setzt stets ein öffentliches Interesse voraus. Eine ausnahmsweise Verkaufsstellenöffnung an einem Sonntag liegt nach dieser Vorschrift u. a. dann im öffentlichen Interesse, wenn sie im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen erfolgt (§ 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW). Nach der Vermutungsregelung des § 6 Abs. 1 S. 3 LÖG NRW wird ein Zusammenhang mit einer örtlichen Veranstaltung vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tage erfolgt. Vorgegeben ist in § 6 Abs. 1 S. 4 LÖG NRW außerdem, dass bei Werbemaßnahmen für die Veranstaltung diese im Verhältnis zur Geschäftsöffnung im Vordergrund stehen muss.
Darüber hinaus kann gem. § 6 Abs. 1 S. 2 LÖG NRW ein öffentliches Interesse an einer Sonntagsöffnung angenommen werden, wenn sie
*dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient (Nr. 2),
*dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient (Nr.3),
*der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient (Nr. 4) oder
*die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert (Nr. 5).
Von der durch den unverändert gebliebenen § 6 Abs. 4 LÖG eröffneten Möglichkeit, entsprechende Tage durch Verordnung frei zu geben, hat die Stadt Oberhausen seit vielen Jahren Gebrauch gemacht.
Krööskärmes am 09.09.bis 12.09.2022
Die IGS hat die Öffnung der Verkaufsstellen im Stadtteil Schmachtendorf am Sonntag, 11.09.2022, aufgrund des öffentlichen Interesses in Zusammenhang mit der Krööskärmes beantragt. Die maßgeblichen Kriterien für die Freigabe dieses Verkaufssonntags aufgrund eines öffentlichen Interesses in Zusammenhang mit einer Veranstaltung gem. § 6 LÖG NRW werden durch diese Veranstaltung erfüllt. Bei der Krööskärmes handelt es sich um ein seit 132 Jahren in Schmachtendorf bestehendes, traditionelles Volksfest (Kirmes) und um eine Brauchtumsveranstaltung. In den vergangenen Jahren waren folgende Geschäfte auf der Krööskärmes vertreten: drei Ausschankwagen, vier Süßwaren-, zwei Creperie-, ein Pommes-, ein Gurken-, ein Eis- und vier Imbissstände sowie zwei Geschäfte mit Entenangeln, ein Schießwagen, jeweils ein Stand mit Pfeil- und Ballwerfen, 2 Kinderfahrgeschäfte wie Star Trek und Kettenflieger, ein Autoscooter und ein Großfahrgeschäft (Twister). Die Planungen und die Organisation für die diesjährige Krööskärmes sind noch nicht abgeschlossen, jedoch wird sie in ähnlicher oder sogar in gleicher Form stattfinden. Die Krööskärmes findet von Freitag 09.09.2022. bis Montag, 12.09.2022 statt. Am Sonntag, 11.09.2022 umfasst der Veranstaltungszeitraum der Krööskärmes die Zeit von 11:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Wie in den Vorjahren soll an diesem Tag anlässlich der Krööskärmes und der beantragten Ladenöffnung ein „Oktoberfest“ stattfinden, zu dem sowohl die Angestellten der teilnehmenden Ladengeschäfte, als auch die Kirmesbeschicker/innen und Besucher/innen in traditionellen bayrischen Trachten erscheinen wollen. Darüber hinaus sollen sowohl die Laden- als auch die Kirmesgeschäfte weiß/blau dekoriert werden. Veranstaltung im Sinne des § 6 LÖG ist unabhänigig hiervon die Krööskärmes; das „Oktoberfest“ ist als zusätzlicher attraktivierender Bestandteil dieser Veranstaltung anzusehen. Die Weinstraße Schmachtendorf wurde im Jahr 2013 ins Leben gerufen, um die Kirmes zusätzlich zu attraktivieren. In den teilnehmenden Geschäften können Kunden dabei verschiedene Weine verköstigen. Zusätzlich wird ein Gewinnspiel angeboten. Da die Weinstraße in Schmachtendorf jedoch nur am Samstag, 10.09.2022 in der Zeit von 13:00 -18:00 Uhr stattfindet, kann sie für die rechtliche Prüfung des beantragten verkaufsoffenen Sonntages außer Acht gelassen werden. Die Veranstaltungsfläche für die Krööskärmes beträgt etwa 5.300 m². Sie verläuft von der Schmachtendorfer Str. 121 bis zur Neuapostolischen Kirche, Untere Walsumermarkstr. 4, Teile der Dudeler Str. und beinhaltet den Marktplatz Schmachtendorf, der vom Buchenweg bzw. der Hiesfelder Straße begrenzt wird. Die genaue Lage der einzelnen Standplätze und die Art der Geschäfte der Krööskärmes stehen im Detail noch nicht fest. Die Veranstaltungsfläche geht aus dem beigefügten Lageplan hervor (Anlage 2). Die Fläche der Verkaufsstellen, die aus Anlass der Krööskärmes geöffnet werden sollen, beträgt ca. 2.000 m2. Bei der Kirmes werden ca. 5.000 Besucher erwartet, in den Ladenlokalen rechnet man an diesem Tag in der Zeit von 13:00 – 18:00 Uhr mit ca. 200 Besuchern. Diese vorliegende Prognose der Besucherzahlen basiert auf Erfahrungswerten und Schätzungen der Interessengemeinschaft Schmachtendorf e. V..Anhaltspunkte dafür, dass diese Zahlen in Zweifel zu ziehen wären, bestehen zum einen angesichts der langjährigen Erfahrung der Interessengemeinschaft Schmachtendorf e. V. mit den Auswirkungen der Krööskärmes nicht. Zum anderen lassen auch die sich gegenüberstehenden Veranstaltungs-/Verkaufsflächen die prognostizierten Besucherzahlen als plausibel erscheinen. Ob angesichts der anhaltenden Coronapandemie mit einer Veränderung des Besucherverhaltens und der damit verbundenen Besucherzahlen zu rechnen ist, kann momentan nicht gesichert eingeschätzt werden; allerdings sind nach gegenwärtigem Stand die Inzidenzwerte niedriger und die Impfquote höher als im Vorjahres-Vergleichszeitraum; zudem nehmen erkennbar nennenswerte Teile der Bevölkerung unterschiedlichste Angebote zur Gestaltung ihrer Freizeit gerne wieder wahr, die aufgrund der Pandemie für viele Monate aus Gründen des Infektionsschutzes nicht zulässig waren (insbesondere hat pandemiebedingt die Krööskärmes im Jahr 2020 nicht stattgefunden). Auch vor diesem Hintergrund kann mit guten Gründen von der Plausibilität der angestellten Prognosen ausgegangen werden.
Die Öffnung der Ladenlokale wird auf das Umfeld der Krööskärmes beschränkt (siehe beigefügten Lageplan, Anlage 2). Mit einbezogen wurde dabei der Teil der Dudeler Straße, der nach den örtlichen Gegebenheiten, insbesondere unter Berücksichtigung seines breiten und überwiegend auf Fußgänger zugeschnittenen Ausbaus zusammen mit dem an die Dudeler Straße angrenzenden Teil der Schmachtendorfer Straße den wesentlichen Kern des Stadtteils Schmachtendorf bildet. Dieser Kerncharakter wird durch die gerade auf dem fraglichen Teil der Dudeler Straße vorhandene Geschäftsdichte noch unterstrichen. Angesichts dieses räumlichen und funktionellen Zusammenhangs zwischen einem Teil der Dudeler Straße und dem Veranstaltungsbereich der Krööskärmes kann davon ausgegangen werden, dass die Ausstrahlungswirkung der besucherstarken Krööskärmes sich unmittelbar auch auf diesen Teil der Dudeler Straße erstreckt.
Die Weinstraße kann dagegen weder als anlassgebende Veranstaltung noch bei der Berechnung der Veranstaltungsfläche Berücksichtigung finden. Da diese Veranstaltung in den Geschäftslokalen stattfinden soll, würde eine Verkaufsöffnung am Sonntag nicht etwa im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung erfolgen, sondern wäre zwingende Voraussetzung der Veranstaltung, würde deren Stattfinden somit überhaupt erst ermöglichen.
Die Ladenöffnung soll daher auf den folgenden Bereich und damit das unmittelbare Umfeld der Krööskärmes beschränkt werden: Schmachtendorfer Str. 102 – 159, Dudeler Str. 1 - 13, Hiesfelder Str. 191 - 208 und Buchenweg 8 – 14.
Sachliche Gründe, zusätzlich eine Spartenbeschränkung der Verkaufsstellen vorzunehmen, sind nicht ersichtlich. Zum einen steht aufgrund der vorgenommenen räumlichen Eingrenzung ohnehin nur einer vergleichsweise geringen Anzahl von Geschäften die Möglichkeit der Ladenöffnung offen. Zum anderen drängt sich angesichts des vorhandenen Branchenmix keine Sparte auf, deren Ausschluss sachlich geboten erscheinen würde.
Rechtliche Bewertung des verkaufsoffenen Sonntags
Angesichts des Umfangs und Angebots der Krööskärmes steht die Ladenöffnung in dem konkret bestimmten Umfang in einem so angemessenen Verhältnis zur Krööskärmes, dass eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe gerechtfertigt ist.
Aufgrund des vorstehend Aufgeführten kann das Bestehen eines öffentlichen Interesses im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW an einem Verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit der Krööskärmes in Schmachtendorf bejaht werden.
Die Ladenöffnung erfolgt an einem der Tage, an denen auch die Krööskärmes stattfindet und zwar während (zeitgleich) der Kirmesöffnungszeit. Die Ladenöffnung ist zudem auf das unmittelbare Umfeld der Krööskärmes beschränkt, sodass die gesetzliche Vermutungsregelung des § 6 Abs. 1 S. 3 LÖG NRW (s. oben) greift.
Dass vorliegend entgegen dieser Vermutungsregel trotz Vorliegens der räumlichen und zeitlichen Nähe es an dem erforderlichen Zusammenhang zwischen der Krööskärmes und der Sonntagsöffnung fehlen könnte, ist nicht ersichtlich.
Gem. § 6 Abs. 1 S. 4 LÖG NRW müssen bei Werbemaßnahmen des Veranstalters die jeweiligen Veranstaltungen gem. § 6 Abs. 1 S. 2 LÖG NRW im Vordergrund stehen. Dies war bei der Krööskärmes ausweislich des Plakats von 2018 (Anlage 2) in der Vergangenheit bereits der Fall. Das Plakat wird stets aktualisiert aber vom Aufbau her unverändert verwandt. Der Grundsatz des Vorrangs der Werbung für die Krööskärmes wird auch bei diesem Plakat berücksichtigt werden.
Stellungnahmen der Sozialpartner
Gemäß § 6 Abs. 4 LÖG NRW wurden die zuständigen Sozialpartner mit per Email vom 05.04.2022 um Stellungnahme zu der beabsichtigten Freigabe des verkaufsoffenen Sonntag in Oberhausen Schmachtendorf gebeten. Es wurden allen Sozialpartnern die bis dahin vorliegenden und kompletten Antragsunterlagen der Interessengemeinschaft Schmachtendorf zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören die Angaben und Beschreibungen mit dem konkreten Ort (Stadtteil, Stadtbezirk etc.), das Datum des beantragten Sonntags, der Grund, Charakter, Größe und Zuschnitt der mit den Ladenöffnungen in Zusammenhang stehenden Veranstaltung wie Jahrmarkt, Markt, Ausstellung und Stadtfest mit entsprechenden Aussagen und Erklärungen (Traditionen, Aktivitäten, Programme usw.) sowie den geplanten Werbemaßnahmen, die Lage und Größen der Veranstaltungsflächen und der Flächen der Ladenöffnungen, Prognosen über Besucherströme der Veranstaltungen und der Ladenöffnung, die Basis der Besucherprognosen wie Erfahrungswerte, Schätzungen, Zählsysteme, Erhebungen und die jeweilige geplante räumliche und zeitliche Beschränkung der Verkaufsstellen.
Zusammenfassend wurden folgende Stellungnahmen (Anlage 4) abgegeben:
- Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. erhebt in seiner Stellungnahme vom 07.04.2022 keine Bedenken gegen die geplante Sonntagsöffnung in Oberhausen Osterfeld und unterstützt diese daher vollumfänglich.
- Die Industrie- und Handelskammer zu Essen (IHK) teilte am 05.04.2022 per Email mit, dass sie die verkaufsoffenen Sonntage in Oberhausen grundsätzlich unterstützt.
- Die Kreishandwerkerschaft Mülheim an der Ruhr – Oberhausen teilte am 07.04.2022 per E-Mail mit, dass sie die verkaufsoffenen Sonntage begrüßt und keine Einwände hat.
- Das Stadtdekanat der Katholischen Kirche Oberhausen teilte mit E-Mail vom 07.04.2022 mit, dass aus Sicht der katholischen Kirche keine Bedenken gegen den verkaufsoffenen Sonntag hat.
- Der Evangelische Kirchenkreis Oberhausen teilte am 11.04.2022 per E-Mail mit, dass außer der bekannten grundlegenden Ablehnung von Sonntagsöffnungen keine Einwände bestehen.
- Die Vereinte Dienstleistungsgesellschaft ver.di äußert mit Mail vom 26.04.2022 ihre Bedenken zur geplanten Sonntagsöffnung am 11.09.2022 in Oberhausen Schmachtendorf und teilt weiter mit, dass sie sich jederzeit vorbehält, gegen rechtswidrige Sonntagsöffnungen vorzugehen.
Insgesamt kann auch nach Würdigung der kritischen Anmerkungen der angehörten Sozialpartner an der Einschätzung festgehalten werden, dass ein öffentliches Interesse im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW an einem verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit der Krööskärmes in Oberhausen Schmachtendorf besteht.
Vorbehalt aufgrund der pandemischen Lage
Zurzeit bestehen aufgrund der pandemischen Lage keine Einschränkungen für Veranstaltungen. Eine Prognose, ob dies auch für den geplanten verkaufsoffenen Sonntag gilt lässt sich aktuell nicht vornehmen. Hier bleibt die weitere Entwicklung der Pandemie und die sich anschließende Gesetzeslage abzuwarten
Anlagen
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