Beschlussvorlage - B/17/2027-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und OberhausenAufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 51 BO: Gerthe-West in Gelsenkirchen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beteiligt:
- Dezernat 5 / Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt; Recht
- Verantwortung:
- Perian
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Vorberatung
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14.06.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß § 19 Abs. 1 in Verbindung mit § 41 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der folgenden Änderung zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) und die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens:
51 BO: Gerthe-West
Sachverhalt
Begründung
Sachverhaltsdarstellung:
Der RFNP der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen ist nach öffentlicher Bekanntmachung am 03. Mai 2010 wirksam geworden. Der Plan nimmt gleichzeitig die Funktion eines Regionalplans und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans wahr.
Das Rechtsinstrument des RFNP ist in der Neufassung des LPlG vom 16. März 2010 zwar entfallen, für den RFNP der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr enthält das Gesetz mit § 41 LPlG NRW aber eine Überleitungsvorschrift, die das Fortgelten des Planes sichert und die Planungsgemeinschaft auch zu seiner Änderung ermächtigt. Um Widersprüche zwischen dem RFNP und dem durch den Regionalverband Ruhr (RVR) aufzustellenden einheitlichen Regionalplan Ruhr zu vermeiden, erfordern RFNP- Änderungen hinsichtlich der regionalplanerischen Inhalte seit dem Erarbeitungsbeschluss des Regionalplans Ruhr am 06. Juli 2018 eine Einvernehmensherstellung mit dem RVR. Diese wird im Rahmen der üblichen Behördenbeteiligung in das Planverfahren integriert.
Wenn der RVR das Aufstellungsverfahren für den einheitlichen Regionalplan Ruhr abgeschlossen hat, endet gemäß § 41 Abs. 4 LPlG NRW die Kompetenz der Planungsgemeinschaft zur Änderung des RFNP. Die bauleitplanerischen Inhalte gelten als kommunale Flächennutzungspläne oder – bei entsprechenden Beschlüssen der Räte – als gemeinsamer Flächennutzungsplan im Sinne von § 204 BauGB fort. Diese Beschlüsse wurden im Juni/Juli 2013 in allen RFNP- Städten gefasst.
Von insgesamt 47 eingeleiteten Änderungsverfahren zum RFNP sind bislang 27 Änderungen wirksam geworden. Das mit dieser Vorlage angesprochene Änderungsverfahren betrifft einen Bereich in Bochum.
Erläuterung zum Änderungsverfahren 51 BO (Gerthe-West)
Mit der Baulandentwicklung „Gerthe-West“ innerhalb des Landesprogrammes „Kooperative Baulandentwicklung“ plant die Stadt Bochum in Kooperation mit NRW.URBAN die Errichtung eines neuen Wohngebietes im Bochumer Norden mit ca. 380 Wohneinheiten. Der Arbeitstitel „Gerthe-West“ leitet sich von der ehemals geplanten Westumgehung in Gerthe ab. Nach Aufgabe der Pläne zur Umgehungsstraße durch die Politik wird gemäß politischem Beschluss der Bezirksvertretung Bochum-Nord vom 30.08.2016 (BV-Nr. 20162368) eine Wohnbauentwicklung auf der Fläche angestrebt. Das Vorhaben soll durch eine standortgerechte Nachverdichtung einen Beitrag zur Erreichung der wohnungspolitischen Zielsetzungen der Stadt Bochum leisten. Für die zukünftige Stadtentwicklung Bochums ist ein modernes und für breite Zielgruppen ansprechendes Wohnraumangebot von entscheidender Bedeutung. Als Grundlage für die wohnungspolitische Ausrichtung wurde 2017 das Handlungskonzept Wohnen beschlossen, das in den kommenden Jahren unter anderem die Errichtung von jährlich 800 neuen Wohneinheiten vorsieht, davon 200 im geförderten Wohnungsbau.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 12 ha, die sich größtenteils bereits im Eigentum der Stadt Bochum befindet. Zur Umsetzung ausgewählt wurde der Entwurf zur Rahmenplanung von RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (RMPSL.LA), der am 2. Dezember 2021 vom Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (ASDE) politisch beschlossen wurde (BV 20213480). Für die geplante Wohnbaulandentwicklung besteht derzeit überwiegend kein Baurecht. Um die planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung des Plangebietes zu schaffen, ist deshalb zunächst die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der RFNP-Änderungsbereich hat eine Größe von insgesamt 10,5 ha. Der regionalplanerische Teil des RFNP legt im Änderungsbereich „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ fest. Stattdessen soll künftig nun überwiegend eine Festlegung als „Allgemeine Siedlungsbereiche“ erfolgen (ca. 9,7 ha). Entlang der Stadtgrenze zu Herne soll ein Streifen als „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ festgelegt werden (ca. 0,8 ha).
Der flächennutzungsplanerische Teil des RFNP stellt die Trasse der ehemals vorgesehenen Ortsumgehung „Gerthe-West“, die im Norden von der Sodinger Straße aus bogenförmig bis zum Castroper Hellweg im Süden führt, als „Flächen für die örtlichen Hauptverkehrszüge“ dar (ca. 3,4 ha). Die übrigen Flächen (Sportplatz, nördlich angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen, südlich gelegener ehemaliger Kirmesplatz im Übergang zum Volkspark Hiltorp) werden als „Grünflächen“ dargestellt (ca. 7,1 ha). Stattdessen soll künftig überwiegend eine Darstellung als „Wohnbauflächen“ erfolgen (ca. 9,7 ha). Entlang der Stadtgrenze zu Herne soll ein Streifen als „Grünfläche“ dargestellt werden (ca. 0,8 ha).
Anlass, Erfordernis und Gegenstand der Änderung sind dem Änderungsplan und dem Begründungsentwurf (siehe Anlagen) zu entnehmen.
Das sogenannte Scoping (gemäß § 8 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) sowie § 4 Abs. 1 BauGB), in dem mit den einschlägigen öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gegenstand und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festgelegt werden, soll im Zusammenhang mit der frühzeitigen Beteiligung im 3. Quartal 2022 erfolgen. Zu diesem Verfahrensschritt wird der Umweltbericht erarbeitet.
Nach der Überarbeitung der Planung auf Basis der Beteiligungsergebnisse erfolgt der Auslegungsbeschluss. Dem Auslegungsbeschluss folgen die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Dauer eines Monats. Nach dem abschließenden Planbeschluss (Feststellungsbeschluss) bedarf die Änderung zum RFNP der Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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510,3 kB
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(wie Dokument)
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1 MB
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