Berichtsvorlage - M/17/2220-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Die Vestische Straße ist eine als Kreisstraße klassifizierte Hauptverkehrsstraße in Oberhausen, die in Nordwest-Südost-Richtung verläuft und den Stadtteil Sterkrade im Nordwesten mit Osterfeld im Südosten verbindet. Sie dient dem innerstädtischen Verkehr als wichtige Verbindungsstrecke zum Gewerbegebiet „Sterkrader Tor“.

 

Für den überörtlichen Verkehr dient sie als Zubringer zur BAB A 516 bzw. BAB A 42. Darüber hinaus ist sie auch eine überörtliche Verbindung zum Westfield Centro (ehem. Centro Oberhausen) und zur Stadt Bottrop.

 

Der bauliche Zustand von Fahrbahn und der Geh- und Radwege machen eine Sanierung erforderlich, die derzeitige Aufteilung der Verkehrsräume mit schmalen, hochbordgeführten Radwegen ist nicht mehr zeitgemäß.

 

Die Kanalanlagen sind bis zu 95 Jahre alt und müssen erneuert werden. Dabei werden sie auf neue Einzugsgebiete dimensioniert.

 

Mit dem Kanalbauprogramm 2012 wurde die Erneuerung von Kanälen im Gesamtabschnitt der Vestischen Straße von Rheinische Straße bis Ackerstraße beschlossen (siehe B/15/1528-01). Im Straßen- und Wegekonzept ist die Kanalerneuerung in zwei Abschnitten (Nr. 176 von Kapellenstraße bis Am Stemmersgraben und Nr. 177 von Am Stemmersgraben bis Ackerstraße) enthalten und für eine Umsetzung ab 2022 vorgesehen (siehe B/17/0050-01).

 

Für den Straßenbau wurde erstmalig in 2016 eine Vorplanung erstellt, die Anmeldung als Fördermaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) erfolgte im Mai 2020 und der Förderantrag wurde im Jahr 2021 gestellt.

 

Die Straßenbaumaßnahme ist als laufende Nr. 129 im Straßen- und Wegekonzept enthalten.

 

Projektbeschreibung

Zwischen Kapellenstraße / Fahnhorststraße und Ackerstraße werden die vorhandenen Kanäle in der Vestischen Straße erneuert. Es handelt sich hierbei um die Weiterführung der bereits in Umsetzung befindlichen Kanalbaumaßnahme zwischen der „Werkbahn“ und Kapellenstraße / Fahnhorststraße.

 

Direkt im Nachgang wird im Zuge des Straßenbaus der vorhandene Verkehrsraum bis zum Knotenpunkt Teutoburger Straße / Dreilinden neu aufgeteilt.

 

Der Radverkehr wird vom Gehweg auf die Straße verlegt (Schutzstreifen mit 2,00 m Breite). Die Gehwege werden normgerecht dimensioniert. Die Längsstellplätze entlang des Streckenabschnittes werden als Parkbuchten in Pflasterbauweise ausgeführt, die durch einzelne Baumscheiben aufgelockert werden. Durch Anpassung der Verkehrsführungen in einzelnen Knotenpunkten (Verzicht auf separate Linksabbiegestreifen) können einige zusätzliche Stellplätze geschaffen werden. Die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte bleibt dabei bestehen.

 

Planungsziele der Stadt Oberhausen

 

Mit der Erneuerung der Kanäle sollen die teilweise fast hundert Jahre alten Abwasserkanäle durch leistungsfähigere ersetzt werden.

 

Die Erneuerung der Verkehrseinrichtungen erhöht die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und unterstreicht die Verkehrsbedeutung innerhalb der Stadt Oberhausen.

 

Durch die Neuaufteilung des Verkehrsraums wird die Sicherheit für Radfahrende direkt erhöht. Indirekt verbessert sich auch für Zufuß-Gehende die Situation, da die Gehwege in Zukunft allein dem fußläufigen Verkehr zur Verfügung stehen und somit breiter ausgebildet werden können.

 

Die Anzahl der Stellplätze wird sich leicht erhöhen, auf jeden Fall aber werden eindeutige Längsparkstreifen angelegt.

 

Schwerverkehr

 

Konkrete Auswirkungen auf den Schwerverkehr wird die Umsetzung der Maßnahme nicht haben, da damit keine neue Verbindung geschaffen wird. Indirekt wird sich durch die neue, geordnete Aufteilung des Verkehrs der Fahrkomfort und die Sicherheit erhöhen. Insbesondere Radfahrer werden zukünftig bei Abbiegevorgängen von Lastkraftwagen besser wahrgenommen.

 

Pkw-Verkehr

 

Auch auf den Pkw-Verkehr wird sich die Maßnahme nur indirekt auswirken. Auch hier sind leichte Verbesserungen der Sicherheit bei Abbiegevorgängen zu erwarten.

 

Der Verzicht auf separate Linksabbiegestreifen auf der Vestischen Straße kann zu minimalen Wartezeiten an den betroffenen Knotenpunkten führen, ausreichende Leistungsfähigkeiten sind weiterhin gegeben.

 

ÖPNV

 

Innerhalb des Bauabschnittes befinden sich zehn Bushaltestellen, welche alle als Kaphaltestellen ausgebildet und barrierefrei ausgestattet werden.

 

Die Haltestelle „Gute Straße“ soll zur Verbesserung des angestrebten 10-Minuten-Taktes in Richtung Sterkrade verschoben werden. Um die Abstände zwischen den Haltestellen möglichst zu egalisieren, wird auch die Haltestelle „Heidekirche“ in Richtung Sterkrade versetzt.

 

Fuß- und Radverkehr

 

Die Trennung von Fuß- und Radverkehr hat zur Folge, dass dem Fußverkehr in den Nebenanlagen mehr Platz zur Verfügung steht und auch keine Konflikte mit Radfahrenden entstehen können.

 

Der Radverkehr rückt ins Sichtfeld des motorisierten Verkehrs, was zu einer deutlichen Verbesserung der Sicherheit insbesondere bei Abbiegevorgängen führen wird.

 

Verkehrssicherheit

 

Die Sanierung der Fahrbahn führt durch Beseitigung von Schlaglöchern und Rissen zu einer allgemeinen Verbesserung der Verkehrssicherheit. Zusätzlich ist der neu aufgeteilte Verkehrsraum schneller begreifbar, da Fahrbahn und Parkstreifen baulich klar getrennt werden. Die Separierung der Radfahrer/innen vom Gehweg hat positive Auswirkungen auf den Fußverkehr.

 

Taktile Elemente an den Querungsstellen und Signalanlagen erhöhen die Sicherheit für Menschen mit Sehbehinderungen.

 

 

Umwelt

 

Für die Umgestaltung der Vestischen Straße müssen einige Bäume gefällt werden. Nach dem Ausbau der Vestischen Straße werden insgesamt 58 Bäume vorhanden sein, die über die gesamte Strecke verteilt sind. Bisher sind es 31 Bäume, die sich insbesondere im Bereich der Teutoburger Straße und der Hertastraße befinden.

 

Durchführung:

 

Die Maßnahme beginnt Ende 2022 mit der Erneuerung von Kanälen im Bereich der Kapellenstraße. Abschnittsweise werden die Kanalarbeiten weiter bis zur Ackerstraße fortgeführt und jeweils mit dem Straßenbau abgeschlossen.

 

Aufgrund der anspruchsvollen Randbedingungen (Einbau von DN 3000 in offener Bauweise unter Aufrechterhaltung der Schmutzwasserentsorgung und durchgehende Zugänglichkeit der Häuser) ist mit einer Gesamtbauzeit von ca. 5 Jahren zu rechnen.

 

Kosten:

 

Als Straßenbaulastträger der innerörtlichen Kreisstraße hat die Stadt Oberhausen für die Ausbaukosten aufzukommen. Auf Grundlage des KAG werden die Anlieger an den Kosten beteiligt.

 

Die Baukosten für Kanal- und Straßenbau belaufen sich inkl. Verwaltungskosten auf ca. 16,16 Mio. EUR.

 

Es werden ca. 2,06 Mio. EUR KAG-Beiträge sowie eine Förderung nach FöRi-kom-Stra von etwa 4,51 Mio. EUR erwartet.

 

Die verbleibenden ca. 9,59 Mio. EUR sind aus dem städtischen Haushalt (Straßenbau und Kanalbau) zu bestreiten.

 

Die Baukosten für den Kanalbau werden über das Kanalbauprogramm (Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm, Finanzposition 785230 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen WBO) finanziert.

 

Für den Straßenbau wurde im Haushalt entsprechendes Ein- und Auszahlungsbudget bei der Finanzstelle 560112010106400, Finanzposition 785200 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen Gesamtauszahlungsbudget = 7,94 Mio. EUR (2022 = 800.000 EUR, 2023 = 4.000.000 EUR, 2024 = 3.140.020 EUR sowie Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der Folgejahre (2023 = 4.000.000 EUR, 2024 = 3.140.020 EUR), Finanzposition 782100 – Auszahlungen für Grunderwerb (2022 = 10.000 EUR), Finanzposition 785240 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen Ingenieurleistungen WBO, Gesamtauszahlungsbudget = 794.180 EUR (2021 = 160.000 EUR, 2022 = 160.000 EUR, 2023 = 150.000 EUR, 2024 = 150.000 EUR, 2025 = 174.180 EUR) sowie Finanzposition 681100 – Investitionszuwendungen vom Land (Gesamteinzahlungsbudget = 4,5 Mio. EUR, 2022 = 600.000 EUR, 2023 = 3.000.000 EUR, 2024 = 909.800 EUR) berücksichtigt.

 

Bürgerbeteiligung:

 

Am 6. Oktober 2021 fand eine verbindliche Anliegerversammlung im Sinne des § 8a Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für die Baumaßnahme „Vestische Straße von Dreilinden/Teutoburger Straße bis Kapellenstraße“ statt.

 

Der eingeschränkte Teilnehmerkreis bestand aus den Anliegern / Erbbauberechtigten bzw. deren Vertretern.

 

Im Rahmen dieser Versammlung wurden die geplanten Maßnahmen beschrieben sowie die finanziellen Auswirkungen (Abgaben gemäß Beitragssatzung) erläutert. Konkrete Angaben zu den Beiträgen konnten ausschließlich in Einzelgesprächen (im Nachgang per Telefon) gemacht werden.

 

Konstruktive Kritik gab es wenig, es wurden aber, auch im Nachgang per Mail oder Telefon, einige Hinweise gegeben, die nach entsprechender Prüfung, in die Planung übernommen werden konnten. Beispielhaft sei hier die Beibehaltung oder Verschiebung von vorhandenen Zufahrten oder die Verlagerung von Bushaltestellen genannt.

 

Eine Förderung der Anliegerbeiträge ist nach Ansicht der Verwaltung aufgrund der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen weitestgehend ausgeschlossen, da eine Förderung nur dann möglich ist, wenn eine Ausbaumaßnahme nach dem Stichtag 01.01.2018 beschlossen bzw. im Haushalt der Kommune eingeplant wurde. Beides trifft auf die Ausbaumaßnahme Vestische Straße nicht zu. Zudem ist eine Antragstellung erst nach Abschluss und Schlussrechnung der Maßnahme möglich. Mit der erwarteten Bauzeit von insgesamt ca. 5 Jahren, dem anschließenden Schlussrechnungsverfahren und dem Zeitbedarf für die Erstellung der Bescheide, wird die Beitragserhebung wahrscheinlich erst 2029 erfolgen.

 

Eine Förderung wird von Seiten der Stadt Oberhausen angestrebt, kann allerdings nicht garantiert werden, da unter anderem die derzeit geltende Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) am 31.12.2024 außer Kraft tritt.

 

Zur Klärung der weiteren Vorgehensweise werden Gespräche mit dem Fördergeber aufgenommen.

 

 

Kurzfassung

 

Die Vestische Straße als verkehrswichtige, klassifizierte Kreisstraße soll aufgrund von erforderlichen Kanal- und Fahrbahnerneuerungsmaßnahmen ausgebaut und neu aufgeteilt werden.

 

Dabei wird eine neue Verkehrsraumaufteilung zur Erhöhung der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs führen.

 

Die Maßnahme soll Ende 2022 beginnen und voraussichtlich 2027 beendet werden.

 

Die Anlieger wurden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Anliegerversammlung beteiligt.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme (ca. 16,16 Mio. EUR) teilen sich die Stadt Oberhausen als Straßenbaulastträger (ca. 9,59 Mio. EUR), das Land NRW als Zuwendungsgeber (ca. 4,51 Mio. EUR) und die Anlieger gemäß Beitragssatzung (ca. 2,06 Mio. EUR).

 

Für die Umsetzung der Maßnahme ist ein Durchführungsbeschluss für die Kanalerneuerung und den Straßenausbau erforderlich.

 

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Anlagen

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