Beschlussvorlage - B/17/2181-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwasserbeseitigungskonzept 2022
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Vorberatung
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14.06.2022
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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15.06.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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20.06.2022
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Konsequenzen
Bezug
B/16/0903-01
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X]
Die Finanzierung von Maßnahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes erfolgt jeweils im Rahmen der in Folgejahren noch aufzustellenden Kanalbauprogramme. Die ab dem Jahr 2022 entstehenden Folgekosten werden mit Beschlussvorlage des jeweiligen Kanalbauprogrammes (Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm) benannt.
Sachverhalt
Begründung
1. Gesetzliche Grundlage
Gemäß § 46 ff des Landeswassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NW) sind die Gemeinden verpflichtet, ein Abwasserbeseitigungskonzept – ABK – aufzustellen und in einem Turnus von sechs Jahren fortzuschreiben und der zuständigen Bezirksregierung als Obere Wasserbehörde vorzulegen. Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept legen die Stadt Oberhausen der Bezirksregierung eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung) sowie über die Maßnahmen zur Erfüllung ihrer wasserrechtlichen Pflichten und insbesondere die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen vor.
Das derzeit aktuelle Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Oberhausen, das die WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO GmbH) im Auftrag der Stadt Oberhausen erstellt hat, stammt aus dem Jahre 2016.
Das neue ABK umfasst den Zeitraum der Jahre 2022 bis 2027. In diesem Zeitraum sind die einzelnen Maßnahmen darzustellen und das Jahr des Baubeginns anzugeben.
Einer Genehmigung des Konzeptes durch die Obere Wasserbehörde bedarf es nicht. Im Rahmen der Selbstverwaltung legt die Gemeinde fest, in welchen angemessenen Zeiträumen die noch erforderlichen Maßnahmen durchzuführen sind. Mit der Festlegung der durchzuführenden Maßnahmen im Zeitraum der ersten sechs Jahre geht die Gemeinde jedoch eine Form von Selbstbindung ein.
Es wird vorausgesetzt, dass die Gemeinde nur dann der Abwasserbeseitigungspflicht ordnungsgemäß nachkommt, wenn die beabsichtigten Maßnahmen realisiert werden.
Da die Festlegungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes sowohl rechtliche als auch finanzielle Folgen für die Gemeinde haben, ist ein Beschluss des Rates gemäß § 41 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) erforderlich.
2. Maßnahmen, Ziele und Strategien des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2022
Seit 1989 wird das Kanalnetz der Stadt Oberhausen kameratechnisch untersucht.
Auf der Grundlage des Kanalzustandes (TV-Inspektion der Kanäle gemäß der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen – Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw) wurden im vorliegenden Abwasserbeseitigungskonzept alle innerhalb der nächsten sechs Jahre zu sanierenden Kanäle (Erneuerung und Innensanierung) und langfristig (ab 2028) erforderlichen Arbeiten erfasst.
Die Zustandsklassifizierung und -bewertung erfolgte nach der Gemeinschaftspublikation DIN EN 13508-2/DWA-M 149-2 - Zustandserfassung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden - Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion.
Die Strategie zur Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Oberhausen leitet sich aus der Schadensfeststellung und Klassifizierung nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw ab. Die bekannten schadhaften Kanalabschnitte werden mit den vorliegenden und weiterentwickelten hydrodynamischen Kanalnetzberechnungen abgeglichen und ergeben eine Prioritätenliste (Maßnahmentabelle ABK). Weiterhin wird die Maßnahmentabelle durch städtebauliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Bebauungspläne, ergänzt und abschließend durch das jährlich – vorbehaltlich der jährlich zu beschließenden Haushaltssatzung bzw. des jeweiligen zu beschließenden Haushalts-/ Finanzplans – zur Verfügung stehende Budget (10 Millionen EUR/Jahr) zur Kanalerneuerung/-sanierung den entsprechenden Zeiträumen zugeordnet.
Bei der Festlegung der geplanten Maßnahmen in das ABK wurden alle schadensbedingt zu sanierenden Abwasserkanäle (Erneuerung bzw. Innensanierung) und schwerpunktmäßig die hydraulisch zu erneuernden Abwasserkanäle berücksichtigt, die für die Sicherstellung einer den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Abwasserableitung und für die Sicherstellung einer wasserrechtlich zulässigen Gewässereinleitung dem Stand der Technik erforderlich sind.
Grundlagen für die Erfassung der geplanten Maßnahmen ab dem Jahr 2022 sind:
- der Bau von Regenwasserbehandlungsanlagen der Emschergenossenschaft vor Übernahme des Abwassers aus dem städtischen System in den Abwasserkanal Emscher
· die Schadenauswertung nach der TV-Inspektion
· die Struktur der öffentlichen Abwasseranlagen
· die hydraulischen Bestandsberechnungen
· die Sanierungsberechnungen
· der amtliche Stadtplan
· der Flächennutzungsplan
· der Landschaftsplan
· die Bebauungspläne
· das Abwasserbeseitigungskonzept 2020 der EG
Die Maßnahmen des ABK 2022 sind im Anhang 1 nach Kanaleinzugsgebieten geordnet.
Mit der Erschließung von Bebauungsplangebieten wird die vorhandene Abwasseranlage erweitert. Die berücksichtigten Bebauungsplangebiete im Abwasserbeseitigungskonzept 2022 ergeben sich aus der Übersicht und werden ergänzt um aktuelle Angaben. Ein Teil der entwässerungstechnischen Erschließung im Rahmen von Bebauungsplänen wird über Erschließungsverträge von Dritten getragen.
2.1. Niederschlagswasserbeseitigungskonzept –NBK -
Das NBK ist ein integraler Bestandteil des ABK einer Gemeinde. Es beinhaltet u.a. eine Auflistung der Einleitungen, Anlagen und Maßnahmen inkl. Kosten, die das Niederschlagswasser betreffen. Gemäß 47 (3) Landeswassergesetz hat das Abwasserbeseitigungskonzept auch Aussagen darüber zu enthalten, wie in den Entwässerungsgebieten das Niederschlagswasser unter Beachtung bundes- und landeswasserrechtlichen Vorschriften und der städtebaulichen Entwicklung beseitigt werden kann und welche Maßnahmen für die Niederschlagswasserbeseitigung noch erforderlich sind. Dabei sind die Auswirkungen auf die bestehende Entwässerungssituation und auf das Grundwasser und auf die oberirdischen Gewässer sowie der Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung darzustellen.
Gemäß § 55 (2) Wasserhaushaltsgesetz soll Niederschlagswasser ortsnah versickern, verrieseln oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Gemäß § 44 (1) Landeswassergesetz ist Niederschlagswasser, das aufgrund einer nach bisherigem Recht zugelassenen Kanalisationsnetzplanung gemischt mit Schmutzwasser einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage zugeführt wird oder werden soll, von der Verpflichtung ausgenommen, wenn der technische oder wirtschaftliche Aufwand unverhältnismäßig ist.
Im Stadtgebiet Oberhausen erfolgt das Sammeln und Ableiten des Abwassers fast ausschließlich über ein Mischsystem, so dass die getrennte Ableitung von auf Grundstücken gesammeltem Regenwasser im Wesentlichen in Verbindung mit der Entwicklung von Neubaugebieten und mit der privaten Abkoppelung einzelner bebauter, befestigter Flächen Umsetzung findet. Eine - auch langfristige - Ablösung des Mischsystems durch ein Trennsystem ist derzeit nicht in einer Konzeptionierung.
Mit dem Umbau des Emschersystems wird das im städtischen Kanalisationsnetz gesammelte Mischabwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) nicht mehr unmittelbar dem Flusslauf zugeführt, sondern an den Schnittstellen zwischen der städtischen Kanalisation und den Anlagen der Emschergenossenschaft zunächst in Regenwasserbehandlungsanlagen getrennt. Der Schmutzwasserabfluss erfolgt zum Abwasserkanal Emscher, der überwiegende Niederschlagswasseranteil wird der Emscher zugeführt. Um eine möglichst geringe Inanspruchnahme dieser Anlagen zu erreichen, ist eine Verringerung des Anteils an Niederschlagswasser, aber auch an Reinwasser (Bachläufe und Grundwasser) im Mischsystem weiterhin anzustreben. Mit dem Förderprogramm KRIS - Klimaresilienten Region mit internationaler Strahlkraft – unterstützen das Land NRW und die Emschergenossenschaft entsprechende Bemühungen in den Städten.
Die Stadt Oberhausen betreibt derzeit 27 Regenwassereinleitungsstellen aus Trenngebieten, bei denen das gesammelte Niederschlagswasser entweder in ein Gewässer oder in das Grundwasser eingeleitet wird. Im Rahmen der Bauleitplanung wird grundsätzlich geprüft, ob und wie eine Versickerung oder ortsnahe Einleitung von gesammelten Niederschlagswasser entweder in privater oder in städtischer Zuständigkeit möglich ist. Nur in den Fällen, in denen aufgrund der örtlichen Situation (kein geeigneter Grundwasserleiter vorhanden, Bodenbelastungen, kein ortsnaher Bachlauf) dies nicht möglich ist, wird auf das bestehende Mischsystem zurückgegriffen. Daneben wird seitens der Stadt satzungsrechtlich grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, einzelne Grundstücke von der Kanalisation abzukoppeln, sofern geeignete Rahmenbedingungen vorliegen.
Als eine bedeutsame Aufgabe der nächsten Jahre infolge des Emscherumbaus stellt sich die noch ausstehende Abkopplung verschiedener Bachläufe vom städtischen Kanalnetz dar. Zu nennen sind hier insbesondere der Handbach, der Alsbach, der Reinersbach, der Elpenbach, der Koppenburgs-Mühlenbach und der Düsselbach.
Die Stadt Oberhausen prüft im Rahmen der geplanten städtischen lnvestitionsmaßnahmen resultierend aus den jährlich aufgestellten Kanal- und Straßenbauprogrammen, Gewässerunterhaltungsplänen sowie Bebauungsplänen und vorhabenbezogenen Bebauungsplänen die Realisierung der Niederschlagswasserbeseitigung losgelöst vom vorhandenen Mischwasserkanalsystem.
3. Investitionsvolumen
Der WBO GmbH stehen jährlich rd. 10 Mio. EUR zur Realisierung des Kanalbauprogramms zur Verfügung. Die Maßnahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes fließen in den kommenden Jahren in das Kanalbauprogramm ein und werden hieraus finanziert.
Neben den Erschließungskosten, die teilweise von Dritten getragen werden, fließen Finanzierungsmittel des Bergbaus bei verschiedenen Maßnahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes ein.
3.1. Investitionsbedarf
Der folgende Investitionsbedarf wurde auf Grundlage derzeitiger Marktpreise bezogen auf EUR / lfd. Meter Kanal berechnet und beträgt für den Zeitraum 2022 – 2027 rund 51,- Mio. EUR ohne Ingenieurleistung.
4. Vollzug des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2016
Die betroffenen Einzugsgebiete sowie die Maßnahmen sind in einer Kurzfassung im Abwasserbeseitigungskonzept 2022 aufgeführt.
Kurzfassung
Gemäß § 46 ff LWG NW sind die Gemeinden verpflichtet, ein Abwasserbeseitigungskonzept aufzustellen und in einem Turnus von sechs Jahren fortzuschreiben. Das Abwasserbeseitigungskonzept 2022, das die WBO GmbH im Auftrag der Stadt Oberhausen erstellt hat, soll der Oberen Wasserbehörde einen Überblick über den Stand der Abwasserbeseitigung sowie die noch erforderlichen Maßnahmen geben. Zudem soll es den Nachweis erbringen, dass die Stadt Oberhausen ihrer Abwasserbeseitigungspflicht ordnungsgemäß nachkommt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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451,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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56,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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7,9 MB
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4
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(wie Dokument)
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24,7 MB
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5
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(wie Dokument)
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23,2 MB
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6
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(wie Dokument)
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8 MB
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