Berichtsvorlage - M/17/2135-01

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Sachdarstellung

 

Anlass

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 15. September 2014 und am 16. November 2015 auf der Grundlage des § 171e BauGB das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Osterfeld“ sowie das „Integrierte Handlungskonzept Osterfeld“ als Gesamtmaßnahme für den Stadterneuerungsprozess im Stadterneuerungsgebiet Oberhausen Osterfeld beschlossen (Vorlage B/16/1145-01).

Das 2015 erstellte Integrierte Handlungskonzept (IHK) bildete die Grundlage für den Erneuerungsprozess. Nach Förderzusage startete das Projekt im Jahr 2016 im Stadtteil. Seitdem wurden zahlreiche bauliche sowie soziale Maßnahmen und Projekte umgesetzt. Um den Bearbeitungsstand zu analysieren und die nächsten Schritte zu ermitteln, stellte die Stadt Oberhausen zur jährlichen Antragstellung im September 2021 (STEP 2022) einen Förderantrag, der unter anderem Gelder für eine Überarbeitung und Aktualisierung des IHKs beinhaltete. Hierzu erhielt die Stadtverwaltung im Januar die erste telefonische Rückmeldung.

Die Bezirksregierung Düsseldorf teilte der Stadt Oberhausen mit, dass sie vor dem Hintergrund der bisherigen Laufzeit des Programms sowie der Ausschöpfung der ursprünglich vorgesehenen Mittel eine kurzfristige Beendigung der Förderung anstrebe. Zur Diskussion der Thematik wurde von Seiten der Bezirksregierung Düsseldorf am 15.02.2022 ein Gespräch mit der Stadtverwaltung Oberhausen einberufen. Zielsetzung und Diskussionsgrundlage der Fördermittelgeber war der gewünschte zeitnahe Abschluss der Gesamtmaßnahme sowie eine verbindliche Darstellung der noch angestrebten Maßnahmenumsetzung und deren Kosten. Um einen sofortigen Abschluss der Maßnahme zu verhindern, wurden folgende Vereinbarungen zu einem zweistufigen Verfahren getroffen.

Vereinbarungen mit der Fördermittelgeberin (Bezirksregierung Düsseldorf):

Stufe 1: Aktualisierung des IHK

Im Rahmen der ersten Stufe wird die Stadt Oberhausen in einem internen Prozess die noch ausstehenden IHK-Maßnahmen hinsichtlich Aktualität, verfolgter Zielsetzung und Kosten überprüfen und priorisieren. Hierzu wird das Planungsbüro WohnBund-Beratung NRW GmbH, das das ursprüngliche IHK verfasst hat und seitdem im Stadtteil als Stadtteilmanagement tätigt ist, beauftragt.

Mit der sofortigen Beauftragung kann eine zeitnahe Aktualisierung des Integrierten Handlungskonzeptes erfolgen, sodass bereits zum Herbst dieses Jahres die neue Grundlage zur Förderantragstellung vorliegt. Das Planungsbüro kann während des Prozesses auf die Ortskenntnisse und Erfahrung während des Stadterneuerungsprozesses zurückgreifen und somit kurzfristig und zielführende Analysen durchführen und Zielsetzungen erarbeiten.

Ziel der kurzfristigen Überprüfung ist es, sowohl den Abschluss der Gesamtmaßnahme terminlich einzugrenzen als auch die noch benötigten Fördermittel zu beziffern. Um die sofortige vorzeitige Beendigung des Programms zu vermeiden, ist der Bezirksregierung Düsseldorf zur nächsten Förderantragstellung im September 2022 ein Konzept zur Abstimmung vorzulegen.

Stufe 2: Abschluss der laufenden Gesamtmaßnahme im Fokus

Mit der zweiten Stufe soll der Stadterneuerungsprozess Osterfeld über einen überschaubaren Zeitraum fortgesetzt und gemäß Vorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf nur noch (als Ergebnis der Stufe 1) zielgerichtet ausgewählte IHK-Maßnahmen zur Förderung beantragt werden. Der Fokus soll damit auf Maßnahmen liegen, die im direkten räumlichen oder inhaltlichen Zusammenhang mit bereits laufenden Maßnahmen stehen oder eine herausragende Bedeutung für den Stadtteil haben und zeitnah geplant und umgesetzt werden können. Hierzu wird folgender Zeitplan zugrunde gelegt:

  • Vorlage des aktualisierten IHKs: September 2022
  • Letzte (Förder-)Antragsstellung zum STEP 2025 und damit im Jahr 2024 sowie -aus Sicht der Stadt wünschenswert-, ggf. noch 1 Jahr darüber hinaus (STEP 2026)
  • Umsetzung und Abrechnung der IHK-Maßnahmen bis voraussichtlich Dezember 2029 / 2030

 

Folgende Baumaßnahmen des IHKs wurden in dem o.g. Gespräch zum derzeitigen Stand und vorbehaltlich einer detaillierten Analyse von der Stadt Oberhausen als vorrangig benannt und von der Bezirksregierung Düsseldorf vorab als positiv bzw. nachvollziehbar eingeschätzt (Analyse in Stufe 1).

  • Maßnahme Nr. 4 (a-c): Schulhöfe der Gesamtschule Osterfeld (GSO); Hinweis: direkter baulicher und funktionaler Zusammenhang mit der Entwicklung des Multifunktionskomplexes Osterfeld
  • Maßnahme Nr. 17: Umgestaltung Westfälische Straße in direktem baulichen und funktionalen Zusammenhang mit dem Multifunktionskomplex Osterfeld
  • Maßnahmen Nr. 13, 14, 15: Umgestaltung des Innenstadtbereichs (Marktplatz, Fußgängerzone Gildenstraße, Wappenplatz) mit hoher Bedeutung für den Stadtteil
  • Maßnahme Nr. 42: Herrichtung Gartendom; Voraussetzung: inhaltliche und planerische Vorbereitung und politischen Willensbildung auf Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie Gartendom

 

Neben den oben genannten baulichen Maßnahmen sollen über den entsprechenden Zeitraum folgende Maßnahmen weiter fortgeführt werden, was in der anstehenden Aktualisierung des IHKs aufgegriffen werden soll:

  • Maßnahme Nr. 32: Fassaden- und Innenhofprogramm
  • Maßnahme Nr. 37: Verfügungsfonds Nr. 17
  • Maßnahme Nr. 38: Stadtteilmanagement (mit reduzierter Stundenzahl)
  • Maßnahme Nr. 39: Eigentümerberatung

 

 

 

 

 

Ziel ist es, die bisher erfolgreich aufgebauten Strukturen im Stadtteil fortzuführen und wie vorgegeben auf eine Beendigung des Stadterneuerungsprozesses auszurichten (Verstetigung). Die Stadt Oberhausen möchte das hohe Interesse der Bevölkerung und das weiterhin starke Engagement der Institutionen und Vereine Osterfelds würdigen und ihnen bis zum Ende der Gesamtmaßnahme die Gelegenheit geben, an dem Prozess aktiv teilzunehmen und davon zu profitieren. Im Sinne der Zielsetzungen des „Sozialen Zusammenhalts“ sieht die Stadt Oberhausen die Fortführung dieser Maßnahmen als wesentliches Zeichen. Von Seiten der Fördermittelgeberin wird dies anerkannt.

Nach der Förderantragstellung zum STEP 2025, ggf. STEP 2026 (im Jahre 2025) wird keine weitere Antragsstellung im Kontext des derzeitigen IHK erfolgen. Die darauffolgenden Jahre sollen zur Bewirtschaftung der entsprechenden Zuwendungsbescheide und zur (abschließenden) Umsetzung und Abrechnung der letzten IHK-Maßnahmen genutzt werden.

 

Ausgangslage und Umsetzungsstand 2022

Zum Start des Stadterneuerungsprojektes im Jahr 2016 wurden das Stadtteilmanagement, die beiden Verfügungsfonds und das Fassaden- und Innenhofprogramm etabliert. Ebenso startete das Bauvorhaben der Evangelische Auferstehungskirche, das im letzten Jahr erfolgreich abgeschlossen werden konnte. In den letzten Jahren wurde zudem eine Vielzahl an Konzepten erarbeitet, die wiederum den Stadterneuerungsprozess und Entwicklungen vor Ort steuern sollen. Hierzu zählen unter anderem das Freiraumentwicklungskonzept, das (Nah-)Mobilitätskonzept und der Aktionsplan Wohnen. Mit dem Image- und Marketingkonzept wurde zwischenzeitlich u.a. ein dauerhaft anwendbares und mit hohem Wiedererkennungswert versehenes Logo für den Stadtteil eingeführt.

Parallel dazu wurde intensiv an der Vorbereitung und Durchführung weiterer baulicher Maßnahmen gearbeitet, die in den kommenden Jahren realisiert werden. So sollen u.a. die Freianlagenplanungen im Kontext der Erich Kästner-Schule (Schulhofumgestaltung), des Spielplatzes Ziegelstraße, der Wohnanlage „Siedlung Kampstraße“ und des Kirchplatzes St. Pankratius dieses Jahr bzw. in den kommenden Jahren abgeschlossen werden. Besonderes Augenmerk gilt zudem der erfolgreichen Realisierung des Leuchtturmprojektes „Multifunktionskomplex Osterfeld“, die intensiv vorangetrieben wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtüberblick 2022

Aufgrund der Nachvollziehbarkeit und Transparenz werden nachfolgend die IHK-Teilmaßnahmen zusammenfassend aufgeführt, die beantragt wurden, sich in Umsetzung befinden oder bereits abgeschlossen sind.

Nr.

IHK-Teilmaßnahme

2

Multifunktionskomplex GSO (Jugendzentrum, Bibliothek und Mehrzweck-Aula)

8

Umgestaltung Schulhof Erich Kästner-Schule

10

Ausbau Spielplatz Ziegelstraße

12

Neubau Gemeindezentrum der ev. Auferstehungskirche

16

Umgestaltung Kirchplatz St. Pankratius

21

(Nah-) Mobilitätskonzept Osterfeld inkl. Beleuchtungskonzept

26

FEK - Freiraumentwicklungskonzept

28

Aufwertung / Qualifizierung Revierpark Vonderort (Wasserspielplatz)

31

"Aktionsplan Wohnen"

32

Fassaden- und Hofprogramm

33

Wohnumfeldverbesserung "Siedlung Kampstraße"

34

Image- und Marketingkonzept

35

Zentrumsfonds/ Verfügungsfonds Nr. 14

37

Verfügungsfonds Nr. 17

38

Stadtteilmanagement

39

Eigentümerberatung / Eigentümeraktivierung

42a

Projektstudie Gartendom Osterfeld

 

Weiteres Vorgehen

Zur Erarbeitung der Aktualisierung des IHKs wurde das Planungsbüro WohnBund-Beratung NRW GmbH beauftragt. Die Erarbeitung der Aktualisierung wird in einem ergebnisoffenen und partizipativen Prozess unter Beteiligung der verantwortlichen Stellen bis voraussichtlich August 2022 durchgeführt. Das aktualisierte IHK wird den zuständigen Gremien in der Sitzungsfolge nach den Herbstferien 2022 vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt. Darauf aufbauend ist bis zur Antragsfrist am 30. September 2022 die aktualisierte Fassung des IHK gemäß Vorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf zur Prüfung und Anerkennung vorzulegen.

 

Bezug

 

Drucksache B/16/0168-01: Integriertes Handlungskonzept Osterfeld

 

Drucksache B/16/1145-01: Integriertes Handlungskonzept Osterfeld. Beschluss über die: Qualifizierung des integrierten Handlungskonzepts und Festlegung des neuen Programmgebietes soziale Stadt Osterfeld

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