Beschlussvorlage - B/17/2180-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Aufweitung des Querschnitts der Kewerstraße und den Folgemaßnahmen zwischen Ohrenfeld und Fischerstraße, einschl. der Baumfällung im Bereich der Eisenbahnbrücke, zu.

 

Auszahlungen / Aufwendungen bzw. Einzahlungen/Erträge wurden im Haushalt 2022-2024 bei der Finanzstelle 560012010105800 – Kewerstraße (EÜ) mit einem Gesamtauszahlungsbudget in Höhe von 1.499.060 EUR bzw. Gesamteinzahlungsbudget in Höhe von 1.003.780 EUR sowie beim Auftrag 560112010104 – Kreisstraßen, Kostenart 522104 – Aufw. für Brücke Kewerstraße in Höhe von 4.700.920 EUR und Erträge bei der Kostenart 414100 – Zuweisungen vom Land in Höhe von 3.462.520 EUR berücksichtigt.

 

Im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2023ff werden die Gesamtauszahlungen/-einzahlungen zur Umsetzung der Maßnahmen angepasst.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

B/16/5448-01 (40. Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen am 05.02.2020)

B/17/0754-01 (2. Sitzung des Rates der Stadt Oberhausen am 28.06.2021)

A/17/1316-01 (4. Sitzung des Rates der Stadt Oberhausen am 15.11.2021)

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

In der Sitzung am 28.06.2021 hatte der Rat der Stadt der „Aufweitung des Querschnitts der Kewerstraße und den Folgemaßnahmen im Bereich der Eisenbahnbrücke“ sowie dem „Abschluss der […] Planungsvereinbarung mit der DB Netz AG“ zugestimmt.

 

Die Planungsvereinbarung wurde anschließend unterzeichnet und damit rechtskräftig.

 

In der Sitzung vom 15.11.2021 wurde der Beschluss zur Aufweitung des Querschnitts aufgehoben, der „Punkt 2, die mit der DB Netz AG geschlossenen Planungsvereinbarung“ blieb bestehen.

 

Die Verwaltung wurde außerdem damit beauftragt „die Planungen hinsichtlich der Aufweitung des Querschnitts der Kewerstraße und den Folgemaßnahmen im Bereich der Eisenbahnbrücke neu zu überarbeiten. Hierbei soll der Erhalt der mehrfach von der Baumkommission Alt-Oberhausen als schützenswert deklarierten Buche berücksichtigt werden. Ferner sollen die Planungen hinsichtlich Verkehrssicherheit und Einbindung des Radverkehrs überarbeitet werden. Dies betrifft auch die Verortung der Straßenquerung zur Sicherung des Schulweges“.

 

Aufgrund dieses neuen Beschlusses beauftragte die Verwaltung die FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH aus Erftstadt, die Planung zum Ausbau des Knotenpunktes Behrens- / Bebel- / Kewerstraße hinsichtlich alternativer Planungen zu überprüfen und damit einen Vorschlag vorzulegen, der alle mit der Planung verfolgten Zielsetzungen beinhaltet und gleichzeitig die Buche erhält.

 

Im Rahmen dieser Untersuchung wurde zunächst die Bestandssituation betrachtet und die vorhandenen Defizite erfasst. Dazu zählen insbesondere die ungünstige Kurvenanordnung und die schmalen Gehwege sowie die sehr schlechten Sichtbeziehungen.

 

Durch Schleppkurvennachweise konnten zwei Engpässe im bestehenden Straßenverlauf identifiziert werden: erstens die Kurve direkt hinter dem Brückenbauwerk und zweitens die Kurve vor der Hausnummer 2. An beiden Stellen ist die Begegnung zweier Busse ausgeschlossen, selbst die Begegnung zwischen Bus und Pkw ist nur knapp möglich.

 

Das Gutachten kommt hier zu folgendem Ergebnis: „Zusammenfassend kann eingeschätzt werden, dass der derzeitige Zustand nicht tragbar ist und im Interesse der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer ein zeitnahes Handeln des Straßenbaulastträgers erfordert.“

 

Im nächsten Schritt wurde die von der Stadt Oberhausen vorgelegte Planung zum Umbau des Knotenpunktes überprüft. Hierbei wurden weder die gewählten Kurvenradien noch die neue Linienführung beanstandet. Beides entspricht den aktuellen Richtlinien und stellt deutliche Verbesserungen zum Bestand dar.

 

Die Lage der Querungsstelle ist durch die einzuhaltenden Schleppkurven vorgegeben. Sichtprobleme bestehen dabei keine, die erforderlichen Sichtweiten werden in alle Richtungen eingehalten.

 

Zum Abschluss der Untersuchung sollten Alternativlösungen erarbeitet werden, die die o.g. Defizite beseitigen, aber eine Fällung der Buche vermeiden. Grundvoraussetzung einer alternativen Lösung ist, dass der Linienbus- und Schwerverkehr diesen Bereich ungehindert durchfahren kann. Somit sind die entsprechenden Schleppkurvennachweise maßgebend. Mit einer leicht veränderten Trassierung gelingt es zwar, die erste Engstelle am Brückenbauwerk zu beseitigen, das ist jedoch nicht für die zweite Engstelle möglich. Für eine alternative Trassierung muss entweder das Wohnhaus Behrensstraße 2 oder die Grünfläche gegenüber überplant werden.

 

Da ein Abriss des Wohngebäudes nicht infrage kommt, bleibt als einzige Möglichkeit, die Grünfläche mit dem Solitärbaum zu überplanen.

 

Der vollständige Ergebnisbericht ist als Anlage 1 beigefügt.

 

In einer Bürgerinformationsveranstaltung am 27.04.2022 wurden die Ergebnisse von Herrn Klähnhammer (FISCHER Teamplan) vorgestellt, anschließend wurden Fragen beantwortet und diskutiert.

 

Ergänzend zu den Ausführungen des Gutachters wurde u.a. erläutert, dass die Schleppkurvennachweise mit den Fahrzeugen durchgeführt wurden, die regelmäßig den Knotenpunkt befahren und aufgrund ihrer Abmessungen maßgebend sind.

 

Dabei handelt es sich um Niederflur-Gelenkbusse, die von der STOAG eingesetzt werden, um den Bedarf auf der gesamten Buslinie decken zu können. Der Einsatz von „Niederflur-Gelenkbussen“ wurde bereits in dem vom Rat beschlossenen „Nahverkehrsplan 2017“ festgehalten. Die hohe Auslastung der Buslinien (SB 90, SB 98) machen den Einsatz der Gelenkbusse erforderlich.

 

Dem Vorschlag, den erforderlichen Platz durch den Zukauf von Flächen der Bahn zu erreichen, konnte nicht gefolgt werden, weil die Bahn nicht bereit war, Grundstücke zu verkaufen.

 

Auch stand in den Verhandlungen mit der Bahn nicht zur Debatte, den Kreuzungswinkel der Brücke anzupassen, um den Kurvenverlauf evtl. optimieren zu können. Es konnte lediglich auf die Durchfahrtsbreite und -höhe Einfluss genommen werden.

 

Die Darstellungen und Erläuterungen der bestehenden Probleme und der alternativen Lösungsansätze durch den Gutachter, sowie die abschließende Feststellung, dass keine andere Maßnahme geeignet ist, den Knotenpunkt sicher und leistungsfähig umzubauen, führten dennoch nicht dazu, dass die etwa 60-70 anwesenden Bürgerinnen und Bürger von der Sinnhaftigkeit und der Notwendigkeit der Maßnahme überzeugt werden konnten.

 

Vorschlag der Verwaltung

Trotz der o. g. Ergebnisse hält die Verwaltung an dem geplanten Umbau des Knotenpunktes sowie der Aufweitung des Brückenbauwerkes und dem angrenzenden Straßenausbau zwischen Ohrenfeld und Fischerstraße fest.

 

Im aktuellen Schulwegeplan der Ruhrschule wird auf diese Unterführung als Gefahrenstelle hingewiesen. Der derzeitige Brückenquerschnitt mit nur 11,20 m ermöglicht keine ausreichend breiten Gehwege unter dem Bauwerk. Erst die Aufweitung des Brückenquerschnitts schafft den benötigten Raum, um durchgehend richtlinienkonforme Gehwege (B = 2,50 m) anzulegen.

 

Der Knotenpunkt Behrens- / Kewer- / Bebelstraße ist aufgrund der Kurvenfolge nicht verkehrssicher, ein gleichzeitiges Passieren von großen Fahrzeugen ist derzeit nicht möglich. Offenkundig werden die schmalen Gehwege regelmäßig von Fahrzeugen, auch Pkw überfahren, um entgegenkommenden Fahrzeugen auszuweichen. Zwar ist der Knotenpunkt aktuell keine offizielle Unfallhäufungsstelle, dennoch besteht aus Sicht der Verwaltung dringender Handlungsbedarf. Die Verkehrssicherheit kann dauerhaft nur sichergestellt werden, wenn der Knotenpunkt gemäß den geltenden Richtlinien umgebaut wird und ein aneinander Vorbeifahren auch großer Fahrzeuge grundsätzlich möglich ist, ohne über die Gehwege auszuweichen.

 

Der Umbau schafft den Raum, um die Gehwege zwischen Ohrenfeld und Fischerstraße auf mind. 2,50 m zu verbreitern und somit durchgehend den Bedürfnissen von Fußgänger/innen und mobilitätseingeschränkten Personen gerecht zu werden.

 

Durchführung:

Das Brückenbauwerk der DB ist stark erneuerungsbedürftig. Die Fertigstellung der Brückenbaumaßnahme ist für Oktober 2023 geplant (Stand: Mai 2022).

 

Es ist vorgesehen, die lichte Weite des Brückenbauwerks auf 13,20 m zu vergrößern, um die Anlage von richtlinienkonformen Nebenanlagen zu ermöglichen. Durch den Knotenpunktumbau und den Umbau der Kewerstraße zwischen Ohrenfeld und Fischerstraße wird sichergestellt, dass die Gehwege richtlinienkonform über einen gesamten Straßenabschnitt fortgeführt werden können.

 

Der Straßenausbau zwischen Ohrenfeld und Fischerstraße soll im Anschluss an die Brückenbaumaßnahme unabhängig von der DB erfolgen.

 

Aufgrund der verkehrlichen Bedeutung der Kewerstraße (klassifizierte Kreisstraße K5) sollen die Leitungsverlegungen, der Brückenneubau und der anschließende Straßenausbau möglichst unter Aufrechterhaltung mindestens einer Fahrspur in Verbindung mit einer Signalisierung erfolgen.

 

Ein Verzicht auf den Umbau des Knotenpunktes hätte zur Folge, dass auch das Verlangen gegenüber der DB Netz AG, die lichte Weite zu ändern, nicht aufrechterhalten werden kann. Für eine Aufweitung gäbe es ohne die Möglichkeit, die Gehwege über den gesamten Abschnitt breiter auszubilden, keine nachvollziehbare Begründung. Die derzeit weit fortgeschrittenen Planungen zum Bauwerk müssten eingestellt und eine neue Planung beauftragt werden. Gemäß der vertraglich vereinbarten Planungsvereinbarung müsste (vorbehaltlich einer genaueren rechtlichen Prüfung) die Stadt als alleiniger Veranlasser dieser Änderung die hierdurch entstehenden Kosten tragen.

 

Der Abriss sowie der Neubau der Eisenbahnbrücke ist im Vorfeld von der DB Netz AG mit dem Eisenbahnbundesamt (EBA) abgestimmt worden, da nur zu bestimmten und frühzeitig festgelegten Zeiten Sperrungen von Bahnstrecken möglich sind. Diese so genannten Sperrpausen stellen terminliche Zwangspunkte dar. Es ist daher zwingend erforderlich, dass der Rat der Stadt Oberhausen am 20.06.2022 eine abschließende Entscheidung trifft, eine Vertagung des Beschlusses ist nicht möglich.

 

Kosten:

Mit Aufstellung der Planungsvereinbarung wurden die Kosten durch die DB Netz AG aktualisiert und wie folgt angegeben:

-                      Kosten für die Planung ca. 661.000 EUR

-                      Kosten für das Brückenbauwerk ca. 5.840.000 EUR

-                      Kosten für die Straßenplanung ca. 25.000 EUR

 

Dazu müssen noch Mehrwertsteuer (19 %) und Verwaltungskosten (20 %) addiert werden, sodass sich Gesamtkosten von ca. 9,32 Mio. EUR ergeben.

 

Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Bahn 51,81 % und die Stadt 48,19 % der kreuzungsbedingten Kosten übernehmen müssen. Somit hat die DB Netz AG voraussichtlich 4,83 Mio. EUR und die Stadt 4,49 Mio. EUR der kreuzungsbedingten Kosten zu tragen.

 

Der Straßenbau ist nicht Bestandteil der Kreuzungsmaßnahme. Diese nicht-kreuzungsbedingten Kosten wurden durch die Verwaltung auf ca. 1,39 Mio. EUR geschätzt und sind von der Stadt Oberhausen als alleiniger Veranlasser zu tragen.

 

Der Gesamtmaßnahmenumfang beträgt somit ca. 10,71 Mio. EUR.

 

Der Eigenanteil der Stadt wird voraussichtlich 5,88 Mio. EUR betragen.

 

Der städtische Anteil wurde in der Finanzplanung der Stadt 2022-2024 – Produktbereich 12 – Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV bei der Finanzstelle 560012010105800 – Kewerstraße (EÜ) mit einem Gesamtauszahlungsbudget in Höhe von 1.499.060 EUR bzw. Gesamteinzahlungsbudget in Höhe von 1.003.780 EUR sowie beim Auftrag 560112010104 – Kreisstraßen, Kostenart 522104 – Aufw. für Brücke Kewerstraße in Höhe von 4.700.920 EUR und Erträge bei der Kostenart 414100 – Zuweisungen vom Land in Höhe von 3.462.520 EUR berücksichtigt.

 

Im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2023ff werden die Gesamtauszahlungen/-einzahlungen zur Umsetzung der Maßnahmen angepasst.

 

Im Falle einer Umsetzung der geplanten Straßenbaumaßnahme geht die Verwaltung davon aus, dass der kommunale Anteil der Brückenbaukosten sowie die gesamten Straßenbaukosten mit einem Fördersatz von 75% vom Land bezuschusst werden. Der Eigenanteil würde sich damit auf ca. 1,40 Mio. EUR reduzieren.

 

Sollte der Knotenpunktumbau nicht durchgeführt werden, bliebe die Gefahrenstelle vorerst unverändert bestehen. Sollte sich der Knotenpunkt nachträglich zu einer offiziellen Unfallhäufungsstelle entwickeln, wären umgehend Verbesserungsmaßnahmen erforderlich. Die Verknüpfung von Brückenneubau und Straßenumbau als Grundvoraussetzung für eine GVFG-Förderung wäre dann nicht mehr möglich.

 

Nächste Verfahrensschritte

Nach dem Votum des Rates erfolgt das Abstimmungsverfahren und der Abschluss der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG. Diese ist Voraussetzung für die Finanzierung des DB-Anteils und für die Förderung des kommunalen Kostenanteils durch das Land NRW. Die Zuschlagserteilung durch die DB Netz AG ist für Oktober 2022 vorgesehen, mit den ersten Bauarbeiten ist daher noch in diesem Jahr zu rechnen.

 

 

Kurzfassung

 

Die mit der Vorlage B/17/0754-01 vorgestellte Straßenplanung wurde gemäß Ratsbeschluss vom 15.11.2021 durch ein externes Ingenieurbüro überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die bestehenden Defizite mit dieser Planung richtlinienkonform beseitigt werden können. Die Skizzierung einer alternativen Planung, die bei Erhaltung des Baumes alle Engstellen beseitigt, eine sichere Querung der Bebelstraße ermöglicht und gleichzeitig ausreichend leistungsfähig ist, um dem Anspruch einer klassifizierten Hauptverkehrsstraße gerecht zu werden, war aufgrund der zahlreichen einschränkenden Randbedingungen technisch nicht möglich.

 

Die Durchführungszeiträume für den Brückenbau (Sperrpausen) wurden bereits frühzeitig durch das EBA festgelegt und sind kurzfristig nicht mehr zu ändern. Der hier vorgeschlagene Ratsbeschluss zur Aufweitung der Kewerstraße ist Voraussetzung für die Kreuzungsvereinbarung, die dringend kurzfristig abgestimmt und abgeschlossen werden muss. Daher ist durch den Rat der Stadt zwingend eine endgültige Entscheidung zu treffen, eine Vertagung der Entscheidung ist nicht möglich.

 

Ein Verzicht auf den Straßenausbau hätte zur Folge, dass die Stadt ca. 4,49 Mio. EUR der Brückenbaukosten aus Eigenmitteln finanzieren müsste, da eine Förderung des reinen Brückenbauwerks nicht infrage kommt.

 

Ein gleichzeitiger Verzicht auf die Erweiterung des Brückenquerschnitts würde zwar dazu führen, dass sich die Stadt kostenmäßig nicht mehr am Brückenbauwerk beteiligen müsste, sie hätte aber, gemäß §6 (3) der Planungsvereinbarung, die bisher erbrachten sowie die Planungskosten des neuen Brückenbauwerks zu tragen, ohne dass sich an der Bestandssituation etwas verbessern würde.

 

Der städtische Anteil wurde im Haushalt 2022-2024 bei der Finanzstelle 560012010105800 – Kewerstraße (EÜ) mit einem Gesamtauszahlungsbudget in Höhe von 1.499.060 EUR bzw. Gesamteinzahlungsbudget in Höhe von 1.003.780 EUR sowie beim Auftrag 560112010104 – Gemeindestraßen, Kostenart 522104 – Aufw. für Brücke Kewerstraße in Höhe von 4.700.920 EUR und Erträge bei der Kostenart 414100 – Zuweisungen vom Land in Höhe von 3.462.520 EUR berücksichtigt.

 

Im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2023ff werden die Gesamtauszahlungen/-einzahlungen zur Umsetzung der Maßnahmen angepasst.

 

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Anlagen

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