Beschlussvorlage - B/17/2216-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Oberhausen zu verlängern.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

B/16/4122-01

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Jahr 2018 hat die Landesregierung in Anerkennung der künstlerischen Leistungen und der kulturellen Bedeutung der kommunalen Theater und Orchester entschieden, die Landesförderung deutlich zu erhöhen.

Über die Gewährung der zusätzlichen Förderung hat die Landesregierung mit jeder Stadt eine entsprechende Fördervereinbarung abgeschlossen (s. Drucksache Nr. B /16/4122-01).

 

Nun hat die Landesregierung angekündigt, die bestehenden Fördervereinbarungen bis zum 31.12.2023 fortzuschreiben. Das Theater Oberhausen würde im Jahr 2022 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 1.304.217 EUR inkl. eines zweckgebundenen Betriebskostenzuschusses über 350.000 EUR für das Kinder- und Jugendtheater, erhalten. Eine Erhöhung der Förderung in künftigen Jahren wird grundsätzlich angestrebt.

 

Der in der Fördervereinbarung vorgesehene städtische Zuschuss für das Theater Oberhausen entspricht der mittelfristigen Planung. Für das Jahr 2022 beträgt der kommunale Zuschuss 9.626.340 EUR und für das Jahr 2023 9.869.500 EUR.

 

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Anlagen

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