Beschlussvorlage - B/17/2127-01
Grunddaten
- Betreff:
-
SBO Servicebetriebe Oberhausenhier: 1. Änderungssatzung der Betriebssatzung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Gülcan Bozcelik
- Verantwortung:
- Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Betriebsausschuss SBO
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Vorberatung
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02.06.2022
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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13.06.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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20.06.2022
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Sachverhalt
Begründung
Änderung des Betriebszweckes
Übertragung der Grünplanung und des Baumschutzes auf die SBO
Die zum 01.01.2021 erfolgte Übertragung des operativen Geschäftsbetriebes der OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH auf die SBO umfasst unter anderem die Aufgaben Grünflächenunterhaltung und Baumpflege. Die Grünplanung und der Baumschutz, die vom Bereich Umwelt wahrgenommen werden, sind in ihrer Struktur und Zuordnung bei der Kernverwaltung von der Übertragung unberührt geblieben.
Hintergrund für diese Vorgehensweise ist die Erwägung, dass zunächst die Verfahrensabläufe nach der Umstrukturierung und die Schnittstelle zwischen der Kernverwaltung und SBO bearbeitet werden sollten. Nach nunmehr fast einem Jahr seit der Aufnahme des Betriebes der SBO ist festzustellen, dass der Schnittstellenabbau sich nicht wie gewünscht eingestellt hat. Daher soll die Schnittstelle entfallen, indem die inhaltlich zusammengehörenden Aufgaben Grünplanung und Grünflächenunterhaltung sowie Baumschutz und Baumpflege bei der SBO zusammengeführt werden.
Die verwaltungsinterne Vorbereitung zur Aufgabenübertragung (Übergang von Budget und Personal) ist abgeschlossen. Daher ergibt sich ein Anpassungsbedarf für die Betriebssatzung des Eigenbetriebs. Der in der Satzung festgelegte Gegenstand des Eigenbetriebes ist um die Aufgaben Grünplanung und Baumschutz zu ergänzen. Die Baumpflege ist bereits Gegenstand der Grünflächenunterhaltung und wird in der Darstellung des Betriebszweckes ausdrücklich aufgenommen.
Übernahme hoheitlicher Aufgaben durch die SBO
Die Aufgabe des Baumschutzes umfasst auch hoheitliche Aufgaben wie den Erlass von Bescheiden, z.B. Erteilung von Fällgenehmigungen oder Ordnungsverfügungen einschließlich der Verwaltungsvollstreckung. Weiterhin werden Bauvorhaben im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren in Bezug auf dem Baumschutz geprüft. Demzufolge sind dem Eigenbetrieb auch hoheitliche Aufgaben zu übertragen, die mit den wahrgenommenen Aufgaben verbunden sind.
Diese Übertragung dient überdies der Klarstellung für das Friedhofswesen. Für den ursprünglich der Stadt zugeordneten Bereich der Friedhofsverwaltung, die mit der Unterhaltung der SBO zusammengeführt wurden, werden die Bescheide aktuell im Namen der Stadt erlassen.
In Zusammenhang mit den wahrgenommen hoheitlichen Aufgaben bereitet die SBO die für diese Aufgaben einschlägigen Satzungen vor; zum Beispiel die Friedhofssatzung, die Friedhofsgebührensatzung und die Baumschutzsatzung. Diese Satzungen werden gemäß § 5 Abs. 4 S. 1 der Betriebsatzung der SBO vom Betriebsausschuss der SBO vorberaten, so dass eine weitere Vorberatung zu der bisher praktizierten Behandlung in den Fachausschüssen wie dem Umweltausschuss hinzutritt.
Weitere Klarstellung und Anpassungen
Die SBO erfüllt Aufgaben des ehemaligen städtischen Bereiches Strategisches Immobilienmanagement, der außer seiner unterstützenden Tätigkeit beim Erwerb und der Veräußerung von Liegenschaften für die Stadt die Eigentümerfunktion für die städtischen Grundstücke und das gemeindliche Vorkaufsrecht wahrnimmt. Die Stellung der SBO als rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt und der Betriebszweck der SBO als Dienstleister für die Stadt im Bereich der Immobilien tätig zu werden, kann zwar zur Berechtigung der Abgabe von Erklärungen für die Stadt herangezogen werden, zur Klarstellung und zur Erhöhung der Rechtssicherheit sollte die Berechtigung allerdings ausdrücklich in der Betriebssatzung niedergelegt werden.
Der Betriebszweck „Restabwicklung von Baumaßnahmen“ in § 1 Abs. 2 Buchst. j der Satzung kann gestrichen werden, nachdem sämtliche Baumaßnahmen der OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH zum 31.12.2020 abgerechnet wurden und von der SBO fortgesetzt wurden.
Kurzfassung
- entfällt -
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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184,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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266,1 kB
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