Beschlussvorlage - B/17/2083-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die als Anlage 2 beigefügte Taxen- und Tarifordnung der Stadt Oberhausen

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Aufgrund vorliegender Anträge der in Oberhausen ansässigen Taxenunternehmer, soll nach Anhörung der Industrie- und Handelskammer sowie der Institutionen des örtlichen Taxengewerbes der seit dem 01.04.2015 geltende Taxitarif der veränderten Kosten- und Erlössituation angepasst werden. Begründet wird der Antrag unter anderem mit dem Kostenanstieg für Nutzungsentgelte, zu zahlende Gebühren für vorgeschriebene Dienstleistungen, der Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes sowie dem bestehenden und neu geplanten Mindestlohn. Zusätzlich führt die eingeführte CO2-Steuer sowie der derzeitige Dieselpreis zu enormen Mehrbelastungen der Unternehmer. Der Kraftfahrerpreisindex hat sich in der Zeit von 04/2015 bis 04/2022 laut Statistischem Bundesamt (s. Anlage 3) um 30,3 % erhöht. Aufgrund der Tariferhöhung muss der Fahrgast zukünftig für eine Wegstrecke von 10 km einen Fahrpreis von 30,30 Euro, statt 23,00 Euro entrichten. Somit entstehen für den Fahrgast Mehrkosten in Höhe von 7,30 Euro für eine Fahrstrecke von 10 km. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung von 31,7 %, die damit im Bereich der Indexentwicklung liegt.

 

Der Erlass von Rechtsverordnungen zur Festsetzung von unter anderem Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelten für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen ist durch § 4 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf den Gebieten des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs und Eisenbahnwesens (ZustVO-ÖSPV-EW) vom
25. Juni 2015 (GV.NRW. S. 504) den kreisfreien Städten für ihr Gebiet übertragen worden.

 

Dieser Antrag für die Anhebung des zurzeit geltenden Tarifes umfasst:

 

                 Zurzeit gültiger Tarif                                 beantragter Tarif 

 

 

seit 01.04.2015

Änderung 2022

 

Grundentgelt

§2 Abs. 1 Pkt. 1

 

3,00€

Grundentgelt

§2 Abs. 1 Pkt. 1

Tagtarif werktags 6-22

5,50€ Grundpreis inkl. besetzt gefahrene Wegstrecke von 230,76 m bzw. Wartezeit von 65,46 Sek.

Grundentgelt

§ 2Abs. 1 Pkt. 2

Nachttarif

nicht festgesetzt

Grundentgelt

§2 Abs. 1 Pkt. 2

Nachttarif werktags 22-6 sowie sonn-/feiertags 0-24

5,50€ Grundpreis inkl. besetzt gefahrene Wegstrecke von 222,24 m bzw. Wartezeit von 65,46 Sek.

Kilometerentgelt

§2 Abs. 1 Pkt. 2

Tagtarif werktags 6-22

2,00€

Kilometerentgelt

§2 Abs. 1 Pkt. 3

Tagtarif werktags 6-22

€ 0,10 je  38,46 m (2,60€ pro Km)

Kilometerentgelt

§2 Abs. 1 Pkt. 3

Nachttarif werktags 22-6 sowie sonn-/feiertags 0-24

2,10€

Kilometerentgelt

§2 Abs. 1 Pkt. 4

Nachttarif werktags 22-6 sowie sonn-/feiertags 0-24

€ 0,10 je 37,04m (2,70€ pro Km)

Zuschlag zum

Grundentgelt

§2 Abs. 1 Pkt. 4

6,00€

Zuschlag

Großraumtaxen

§2 Abs. 1 Pkt. 5

7,70 €

Wartezeitentgelt

§2 Abs. 1 Pkt. 5

29,00€/h

Wartezeitentgelt

§2 Abs. 1 Pkt. 7

0,10€ je 10,91 Sek. (33,00€/h)

Gem. § 51 Abs. 3 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist vor der Entscheidung über einen Antrag vor der Festsetzung der Beförderungsentgelte und -bedingungen ein Anhörverfahren einzuleiten.

 

Folgende Institutionen wurden zu dem Antrag gehört:

 

-           Industrie- und Handelskammer zu Essen,

-           Landeseichdirektion Nordrhein-Westfalen,

-           Fachvereinigung Personenverkehr e.V.,

-           Taxi-Verband NRW e.V.,

-           Gewerkschaft Verdi,

-           Deutscher Taxi- und Mietwagenverband,

-           Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs NRW.

 

Alle Institutionen stimmten dem Antrag im vollen Umfang zu. Zudem lädierten die Industrie- und Handelskammer Essen, die Fachvereinigung für Personenverkehr Nordrhein der Taxi-Verband Nordrhein-Westfalen e. V. sowie die Landeseichdirektion Nordrhein-Westfalen für eine zeitnahe Umsetzung.

 

Gemäß § 39 Absatz 2 (PBefG) müssen die Genehmigungsbehörden die Beförderungsentgelte auch dahingehend überprüfen, ob diese unter anderem unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage und der technischen Entwicklung angemessen sind.

 

Durch die Zustimmung zu dem Antrag soll die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Unternehmen erreicht werden, was zudem die Aufrechterhaltung des Oberhausener Taxengewerbes - welches auch einen der wichtigsten Träger der individuellen Verkehrsbedienung im öffentlichen Personennahverkehr darstellt - für die Zukunft sicherstellen. Nach einem Beobachtungszeitraum von einem Jahr soll überprüft werden, ob eine angemessene Anpassung des Taxentarifs stattgefunden hat. Alle zur Begründung angeführten Kostensteigerungen lassen sich auch mit dem vom Statistischen Bundesamt für Deutschland ermittelten Kraftfahrerpreisindex NRW bestätigen (s. Anlage 3).

 

Ein interkommunaler Vergleich über die in Oberhausen und den verschiedenen Nachbarstädten geltenden Tarife kann derzeit noch nicht erfolgen, da auch in umliegenden Städten Anträge auf Tarifanpassungen vorliegen, über die bisher noch nicht entschieden wurde.

 

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