Berichtsvorlage - M/17/2170-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Der Offene Ganztag als Kooperationsangebot von Schulen und kommunalen Bildungsträgern- insbesondere der freien Jugendhilfe- ist Gegenstand der inneren und äußeren Schulentwicklung.

 

Vor dem Hintergrund dieser besonderen Herausforderung bis zum Jahr 2026 hat der Bereich Schule in der Vorlage M/17/0987-01 angekündigt, ein jährliches Berichtswesen für den Schulausschuss und den Jugendhilfeausschuss zu erstellen, um die fortschreitende Entwicklung im Offenen Ganztag darzustellen.

 

Die Coronapandemie hatte zentrale bildungspolitische, soziale und emotionale Auswirkungen für die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und das pädagogische Personal in den Schulen. Ein strukturierter Schulalltag, gemeinsames Lernen und Erleben oder auch das Treffen mit Schulfreundinnen und Schulfreunden war im Schuljahr 2020/2021 nicht mehr möglich. Der zeitweise Verlust von vertrauten Bezugspersonen in den Grundschulen hat für viele Schülerinnen und Schüler einen tiefen Einschnitt in ihrer Entwicklung bedeutet. Trotz des Engagements der Pädagogen und Pädagoginnen im den Schulen und die Unterstützung durch das Lernen auf Distanz hatte die Pandemie besondere Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder in diesem Schuljahr gehabt.

 

Für das Schuljahr 2020/2021 wurde im Interesse der Kinder versucht einen Regelunterricht im Unterricht in Präsenzform zu ermöglichen. Hygienevorschriften und Teststrategien bestimmten den Schulalltag.

 

Damit alle Rahmenbedingungen für die Beschulung der Kinder in den Grundschulen möglich war musste eine starke Kooperation zwischen Schule und Träger des Offenen Ganztages erfolgen. Alle an Schule beteiligten Personen, haben dazu beigetragen, dass der Regelunterricht an den einzelnen Standorten möglich war. Nur in enger Absprache und Kooperation konnte dies in Oberhausen umgesetzt werden.

 

Fortlaufend müssen die Absprachen und Kooperationen aller beteiligten Akteure im System Schule für das Schuljahr 2021/2022 hinsichtlich der entstandenen Defizite und veränderten, bzw. verstärkten Problemlagen der Kinder und deren Familien durch die Coronapandemie gesondert betrachtet und verstärkt berücksichtigt werden.

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Anlagen

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