Beschlussvorlage - B/17/2069-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Sportausschuss beschließt, dem Ruderverein Oberhausen e. V. einen Zuschuss für den Erwerb eines Ruderbootes in Höhe von 4.800,- € zu gewähren.

 

Mittel für die Bezuschussung stehen im Haushaltsjahr 2022 beim Produkt 080101, Förderung des Schul- und Vereinssports, Auftrag 250008010100, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, zur Verfügung.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Ruderverein Oberhausen e. V. hat einen Zuschussantrag für den Erwerb eines neuen Bootes gestellt. Hierbei handelt es sich um einen so genannten GIG-Kombivierer mit Steuermann.

 

Das Ruderboot soll im Rahmen des 100-jährigen Vereinsjubiläums in diesem Jahr und als Ersatz für einen über 50 Jahre alten GIG-Vierer beschafft werden. Das bisherige Boot ist undicht und nicht mehr fahrbereit. Dadurch kann derzeit keine Anfängerausbildung für Kinder, Junioren und Erwachsene durchgeführt werden. Eine Instandsetzung des vorhandenen Bootes ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr lohnenswert.

 

Info: Wegen Preissteigerungen und einer Lieferzeit von mehr als neun Monaten hat die Sportverwaltung der Einleitung des Beschaffungsprozesses unter dem Vorbehalt eines Beschlusses durch den Sportausschuss vorab zugestimmt.

 

Die Kosten für den Erwerb des Ruderbootes inklusive Riemen betragen laut vorliegenden Angeboten ca. 19.800,- €. Folgende Finanzierung kann auch vor dem Hintergrund der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen:

 

Gesamtkosten: 19.800,- €

Eigenanteil: 15.000,- €

Beantragter Zuschuss: 4.800,- €

 

Der RVO ist auf die Auszahlung des Zuschusses angewiesen. Der Stadtsportbund Oberhausen e. V. unterstützt den Zuschussantrag.

 

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