Beschlussvorlage - B/17/2116-01
Grunddaten
- Betreff:
-
5. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2022
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Bürgerservice und öffentliche Ordnung
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Ohletz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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15.06.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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20.06.2022
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Sachverhalt
Begründung
Die Centro Management GmbH/Centro Werbegemeinschaft hat am 01.04.2022 einen Antrag auf Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags am 02.10.2022 in Zusammenhang mit dem Centro Familienfest „Neue Mitte“ gem. § 6 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) gestellt (Anlage 2). Durch die „5. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2022“ soll nunmehr am 02.10.2022 ein Verkaufssonntag in der Neuen Mitte Oberhausen freigegeben werden. Der Rat der Stadt Oberhausen hat in der Sitzung am 21.03.2022 bereits zwei Verordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2022 beschlossen, die die Freigabe der Verkaufssonntage am Sonntag, 03.04.2022, in Zusammenhang mit dem Frühlingsfest mit Ostermarkt in Alt-Oberhausen und am Sonntag, 24.04.2022, in Zusammenhang mit dem Sterkrader Spiel- und Sportwochenende zum Gegenstand hatten. In der heutigen Sitzung werden dem Rat zudem die 3.,4.,6. und 7. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2022 vorgelegt.
Gesetzliche Grundlagen für verkaufsoffene Sonntage
Gemäß § 6 Abs. 1 LÖG NRW dürfen an jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13:00 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Eine Sonntagsfreigabe nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW setzt stets ein öffentliches Interesse voraus. Eine ausnahmsweise Verkaufsstellenöffnung an einem Sonntag liegt nach dieser Vorschrift u. a. dann im öffentlichen Interesse, wenn sie im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen erfolgt (§ 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW). Nach der Vermutungsregelung des § 6 Abs. 1 S. 3 LÖG NRW wird ein Zusammenhang mit einer örtlichen Veranstaltung vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tage erfolgt. Vorgegeben ist in § 6 Abs. 1 S. 4 LÖG NRW außerdem, dass bei Werbemaßnahmen für die Veranstaltung diese im Verhältnis zur Geschäftsöffnung im Vordergrund stehen muss.
Darüber hinaus kann gem. § 6 Abs. 1 S. 2 LÖG NRW ein öffentliches Interesse an einer Sonntagsöffnung angenommen werden, wenn sie
*dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient (Nr. 2),
*dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient (Nr.3),
*der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient (Nr. 4) oder
*die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert (Nr. 5).
Die maßgeblichen Kriterien für die Freigabe dieses Verkaufssonntags aufgrund eines öffentlichen Interesses in Zusammenhang mit einer Veranstaltung gem. § 6 LÖG NRW werden durch das Centro Familienfest „Neue Mitte“ erfüllt.
Familienfest „Neue Mitte“ am 01.10. u. 02.10.2022
Die Centro-Management GmbH/Centro Werbegemeinschaft hat die Öffnung der Verkaufsstellen des Centro im Stadtteil Neue Mitte Oberhausen (Centroallee) am Sonntag, 2, anlässlich des Centro Familienfestes „Neue Mitte“ beantragt. Bei der Veranstaltung handelt es sich um ein Familien- und Spielfest, das seit 2002, also zum 20. Male im Centro stattfindet. In diesem Jahr wird das Familienfest „Neue Mitte“ am 01.10. und 02.10.2022 jeweils in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr stattfinden. Es werden den kleinen und großen Besuchern zahlreiche Spielmöglichkeiten kostenfrei angeboten. Die Planung basiert auf den Festen der vergangenen Jahre, wobei zum heutigen Zeitpunkt niemand weiß was im Oktober erlaubt ist.
Insofern kann sich der Charakter „coronakonform“ ändern. Trotz allem werden wieder Konzerte und Bühnendarbietungen im Mittelpunkt stehen. Auf der Veranstaltungsbühne wird hauptsächlich Programm von lokalen Künstlern und Vereinen präsentiert. Wie in den Vorjahren wird der TV Sender Sonnenklar TV das Bühnenprogramm präsentieren. Das Familienfest ist eine traditionelle Veranstaltung, die aber auch dazu dient, das Centro und seine touristischen Nachbarn, also die Anrainer der Neuen Mitte wie Sealife, Legoland, Aquapark, Rudolf-Weber Arena und Radio Oberhausen als ganzes touristisches Tagesausflugsziel zu präsentieren. Geplant sind weiterhin Aktionsstände der EVO und einen Auftritt und eine Autogrammstunde von Rot Weiß Oberhausen. Radio Oberhausen präsentiert das gläserne Studio mit Live Übertragungen und Aktionen vom Familienfest. Ein Würstchen-, Getränke- und Süßwarenstand runden das Angebot ab. Der genaue Umfang der Veranstaltung ergibt sich aus den durch das Centro Management/ die Centro Werbegemeinschaft eingereichten Unterlagen (Anlage 2).
Das Centro Familienfest „Neue Mitte“ findet auf dem Platz der Guten Hoffnung, dem Luise-Albertz-Platz, der Promenade und im Mitteldom des Centro. statt. Die Gesamtfläche der Veranstaltung beträgt 22.250 m², die Fläche der Ladenlokale beträgt ca. 95.000 m². Bei der Veranstaltung werden am Sonntag ca. 30.000 – 40.000 Besucher erwartet.
Rechtliche Bewertung des verkaufoffenen Sonntags
Das Familienfest hat damit für sich genommen eine Größe und einen Zuschnitt, die eine ausnahmsweise Ladenöffnung am Sonntag zu rechtfertigen vermögen. Angesichts der räumlichen Gegebenheiten ist zudem eine Öffnung der gesamten Verkaufsfläche des Centro gerechtfertigt. Zwar ist die Ladenfläche um ein Vielfaches größer als die Veranstaltungsfläche; dies resultiert jedoch aus der Mehrgeschossigkeit der Shopping Mall. Anders als z.B. in einer typischen Innenstadtsituation geht die große Verkaufsfläche gerade nicht mit einer räumlichen Distanz einzelner Verkaufsflächen zur Veranstaltungsfläche einher. Angesichts des Umfangs und Angebots des Centro Familienfestes „Neue Mitte“ steht die Ladenöffnung in dem konkret bestimmten Umfang in einem so angemessenen Verhältnis zu dieser Veranstaltung, dass eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe gerechtfertigt ist. Da die Öffnung der Ladenlokale am 02.10.2022 in der Zeit von 13:00 - 18:00 Uhr, also während (zeitgleich) des CentrO Familienfestes „Neue Mitte“ erfolgen soll und auf die Ladenlokale im Centro. beschränkt wird, liegt ein öffentliches Interesse gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW an einem verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit dem Centro Familienfest „Neue Mitte“ vor. Dass vorliegend entgegen der Vermutungsregel des § 6 Abs. 1 S. 3 LÖG NRW trotz Vorliegens der räumlichen und zeitlichen Nähe es an dem erforderlichen Zusammenhang zwischen den Veranstaltungen und der Sonntagsöffnung fehlen könnte, ist nicht ersichtlich. Gem. § 6 Abs. 1 S. 4 LÖG NRW müssen bei Werbemaßnahmen des Veranstalters die jeweiligen Veranstaltungen gem. § 6 Abs. 1 S. 2 LÖG NRW im Vordergrund stehen. Dies wird bei dem Familienfest Neue Mitte der Fall sein. Das Motiv und die Texte möglicher Werbespots können leider noch nicht präsentiert werden, da zurzeit noch eine neue Kampagne für das Westfield Centro ausgearbeitet wird.
Die CentrO.- Management GmbH begründet ihren Antrag weiter damit, dass die Öffnung der Verkaufsstellen im CentrO. am 02.10.2022 auch deshalb im öffentlichen Interesse liegt, weil diese traditionelle Veranstaltung auch dazu dient, das CentrO. und seine touristischen Nachbarn, also die Anrainer der „Neuen Mitte Oberhausen“ als Ganzes als touristisches Tagesausflugziel zu präsentieren. Es wird damit auf das Vorliegen des Sachgrundes gem. § 6 Abs. 1 S 2 Nr. 5 LÖG NRW hingewiesen. Auf die eingereichten umfangreichen Antragsunterlagen der CentrO.- Management GmbH (Anlage 2) wird diesbezüglich verwiesen.
Stellungnahmen der Sozialpartner
Gemäß § 6 Abs. 4 LÖG NRW wurden die zuständigen Sozialpartner mit E-Mails vom 05.04.2022 um Stellungnahme zu der beabsichtigten Freigabe des geplanten verkaufsoffenen Sonntages gebeten. Es wurden allen Sozialpartnern die bis dahin vorliegenden und kompletten Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören die Angaben und Beschreibungen mit dem konkreten Ort (Stadtteil, Stadtbezirk etc.), das Datum des beantragten Sonntags, der Grund, Charakter, Größe und Zuschnitt der mit den Ladenöffnungen in Zusammenhang stehenden Veranstaltung wie Jahrmarkt, Markt, Ausstellung und Stadtfest mit entsprechenden Aussagen und Erklärungen (Traditionen, Aktivitäten, Programme usw.) sowie den geplanten Werbemaßnahmen, die Lage und Größen der Veranstaltungsflächen und der Flächen der Ladenöffnungen, Prognosen über Besucherströme der Veranstaltungen und der Ladenöffnung, die Basis der Besucherprognosen wie Erfahrungswerte, Schätzungen, Zählsysteme, Erhebungen und die jeweilige geplante räumliche und zeitliche Beschränkung der Verkaufsstellen.
Zusammenfassend wurden folgende Stellungnahmen (Anlage 4) abgegeben:
- Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. erhebt in seiner Stellungnahme vom 07.04.2022 keine Bedenken gegen die geplante Sonntagsöffnung in Oberhausen Osterfeld und unterstützt diese daher vollumfänglich.
- Die Industrie- und Handelskammer zu Essen (IHK) teilte am 05.04.2022 per Email mit, dass sie die verkaufsoffenen Sonntage in Oberhausen grundsätzlich unterstützt.
- Die Kreishandwerkerschaft Mülheim an der Ruhr – Oberhausen teilte am 07.04.2022 per E-Mail mit, dass sie die verkaufsoffenen Sonntage begrüßt und keine Einwände hat.
- Das Stadtdekanat der Katholischen Kirche Oberhausen teilte mit E-Mail vom 07.04.2022 mit, dass aus Sicht der katholischen Kirche keine Bedenken gegen den verkaufsoffenen Sonntag bestehen.
- Der Evangelische Kirchenkreis Oberhausen teilte am 11.04.2022 per E-Mail mit, dass außer der bekannten grundlegenden Ablehnung von Sonntagsöffnungen keine Einwände bestehen.
- Die Vereinte Dienstleistungsgesellschaft ver.di äußert mit Mail vom 26.04.2022 ihre Bedenken zur geplanten Sonntagsöffnung am 02.10.2022 in der Neuen Mitte und teilt weiter mit, dass sie sich jederzeit vorbehält, gegen rechtswidrige Sonntagsöffnungen vorzugehen.
Insgesamt kann auch nach Würdigung der kritischen Anmerkungen der angehörten Sozialpartner an der Einschätzung festgehalten werden, dass ein öffentliches Interesse im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW an einem verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit dem Centro Familienfest in der Neuen Mitte besteht.
Vorbehalt aufgrund der pandemischen Lage
Zurzeit bestehen aufgrund der pandemischen Lage keine Einschränkungen für Veranstaltungen. Eine Prognose, ob dies auch für den geplanten verkaufsoffenen Sonntag gilt lässt sich aktuell nicht vornehmen. Hier bleibt die weitere Entwicklung der Pandemie und die sich anschließende Gesetzeslage abzuwarten
Anlagen
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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