Beschlussvorlage - B/17/2099-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Forsteinrichtung für den Stadtwald Oberhausen- forstliche Planung bis zum 31.12.2031 -
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- 2-2 Azubi 2-2
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Beschlussfassung
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15.06.2022
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Beschlussvorschlag
Bezug
B/15/1839-01 Umweltausschuss 08.03.2012
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss stimmt dem Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk) für den Stadtwald Oberhausen zu. Der Betriebsplan bildet die Grundlage für die Bewirtschaftung und Pflege des städtischen Waldbesitzes bis zum 31.12.2031.
Die Verwaltung wird beauftragt das Planwerk durch Unterschrift zu bestätigen.
Sachverhalt
Begründung
A Grundlage der Forsteinrichtung
In Oberhausen werden ca. 1.000 ha Wald forstlich gepflegt und bewirtschaftet. Die Stadt Oberhausen ist mit 466 ha der größte Waldbesitzer. Herr Jürgen Halm von den Servicebetrieben Oberhausen (SBO) pflegt und bewirtschaftet als Stadtförster den städtischen Waldbesitz. Weitere Waldbesitzer sind das Land NRW (Hiesfelder Wald, ca. 411 ha), der Regionalverband Ruhr (RVR) (Grafenbusch, Klosterhardt) sowie kleinflächige Privatbesitzer (Firmen oder Landwirte).
Die städtischen Wälder werden im Rahmen der sogenannten Forsteinrichtung (Betriebsplanung) bewirtschaftet. Die Forsteinrichtung wird im Auftrag des Landesbetriebes Wald und Holz, Regionalforstamt Ruhrgebiet, erarbeitet. Sie legt für circa zehn Jahre die Grundzüge der Maßnahmen für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Pflege des Waldes fest. Die diesjährigen Maßnahmen basieren auf der Forsteinrichtung aus dem Jahr 2012, der der Umweltausschuss am 08.03.2012 zugestimmt (vgl. B/15/1839-01) hat.
Der Stadtwald (u. a. Hühnerheide, Sterkrader Wald, Stadtwald Osterfeld) wird seit 1991 vom Stadtförster erfolgreich naturnah bewirtschaftet. Die Lage des gesamten städtischen Waldbesitzes ist der beigefügten Karte zu entnehmen.
Nach § 33 Landesforstgesetz NRW ist der Gemeindewaldbesitz nach einem gültigen Betriebsplan zu bewirtschaften. Dabei ist es Aufgabe der Forsteinrichtung sicherzustellen, dass die vielfältigen Leistungen und Wirkungen des Waldes dauernd und optimal zum Nutzen der heutigen Gesellschaft und der künftigen Generationen zur Verfügung stehen. Damit ist sie das zentrale Führungs- und Planungsinstrument für den Forstbetrieb
B. Inhalte der Planung
Die Forsteinrichtung erfasst den aktuellen Zustand des Forstbetriebes, hier des Stadtwaldes, den Aufbau der Waldbestände (Alter, Baumarten etc.) und die natürlichen Standortverhältnisse. Auf diesen Grundlagen aufbauend werden – für den Zeitraum bis zum 31.12.2031 – die waldbaulichen Maßnahmen (Anpflanzungen, Durchforstungen, Endnutzungen) geplant und ein Nutzungsansatz für den Holzeinschlag – der sogenannte Hiebsatz – hergeleitet. Bei der Forsteinrichtung handelt es sich folglich um eine forstlich-waldbauliche Planung, die nach landesweit geltendem vereinheitlichtem Standard durchgeführt wird.
Die waldbauliche Planung betrifft primär die Nutzfunktion (Holzerzeugung). Sie wird auf die anderen, gleichrangigen Funktionen des Waldes (Ökologie, Artenschutz, Klimaschutz, Immissionsschutz, Erholung) abgestimmt, sodass diese in vollem Umfang erfüllt werden können. Sie werden primär durch die Festsetzungen des rechtskräftigen Landschaftsplans der Stadt Oberhausen sowie die Selbstbindung der Stadt als Naturwaldgemeinde gesichert, stehen aber nicht im Vordergrund.
Im Forsteinrichtungswerk werden auch die generellen Betriebsziele formuliert, die auch für die zukünftige ökologische Entwicklung und die Nutzbarkeit für die Naherholung von elementarer Bedeutung sind:
Die Wirtschaftsziele umfassen die Gesamtheit aller Forderungen, die der Forstbetrieb für
Eigentümer und Allgemeinheit in Zukunft erfüllen soll. Nach den Vorschriften des Bundeswaldgesetzes (§ 1 und 11), des Landesforstgesetzes NRW (§ 10) und des Landesentwicklungsprogrammes (§ 27 Abs. 2) soll der Wald wegen seiner Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion erhalten, erforderlichenfalls vermehrt sowie ordnungsgemäß und nachhaltig bewirtschaftet werden. Der letzte Runderlass „Vorschrift über Bewirtschaftungsgrundsätze und mittelfristige Betriebsplanungen im Staats- und Gemeindewald des Landes Nordrhein-Westfalen“ (BePla 97) des Ministeriums als maßgebliche Verwaltungsvorschrift in der Vergangenheit und auch z. Zt. für die Forsteinrichtung relevant, nennt folgende verbindliche Grundsätze für alle Planungen und Maßnahmen:
- Ausrichtung auf das Gemeinwohl
Der Wald ist nach dem höchstmöglichen Nutzen für das Gemeinwohl zu bewirtschaften und zu gestalten.
- Sicherung der Nachhaltigkeit
Für die Pflege und Bewirtschaftung des Waldes gilt das forstliche Nachhaltigkeitsprinzip, das definiert ist als das Streben und die Forderung nach stetiger und optimaler Bereitstellung sämtlicher materieller und immaterieller Waldleistungen zum Nutzen gegenwärtiger und zukünftiger Generationen.
- Verpflichtung von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
Zur Bewirtschaftung des Waldes sind unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ausschließlich Maßnahmen zu planen, die zur Erfüllung des Wirtschaftszieles notwendig sind. Bei Erfüllung der Wirtschafts- und Ökosystemleistungen sowie Dienstleistungsaufgaben ist ein optimales Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag bzw. Einsatz und Ergebnis anzustreben.
Langfristig wird im Stadtwald ein mehrstufig aufgebauter Mischwald mit heterogener Altersstruktur in der Betriebsform Dauerwald (Hochwaldform zur forstlichen Holzproduktion, die sich streng an der sog. „Stetigkeit des Waldwesens als lebendem Organismus“ orientiert) angestrebt. Der Jungwuchs soll sich dabei durch die formende Kraft des Halbschattens entwickeln. Die Nutzung soll langfristig einzelstammweise mit Erreichen des Zieldurchmessers geschehen, womit dann der zukunftsträchtige Zwischen- (Schicht, die die Kronen der Hauptschicht berühren, bzw. gerade in die Kronen der Hauptschicht einwachsen) und Unterstand (Schicht, die max. 1/3 der Oberhöhe erreicht) gefördert wird. Dieser Zustand soll erreicht werden, indem vorhandene Bestandslücken femelartig (Auslichten eines Baumbestandes durch die Entnahme zusammenhängender Baumgruppen) erweitert werden. Die Auswahl zukunftsträchtiger Exemplare richtet sich nach den Kriterien Vitalität, Stabilität, Qualität und Rarität. Ziel ist ein „Hauptwald“, dessen Oberstand aus im Halbschatten erwachsenen Baumarten mit gedämpftem Jugendwachstum und anhaltender Zuwachsleistung besteht. Der Zwischen- und Unterstand ergänzt fortwährend den Oberstand, womit die natürlichen Produktionskräfte des Standortes ununterbrochen ausgenutzt werden und das Waldinnenklima sowie die Bodengare (Idealzustand eines fruchtbaren Bodens) erhalten bleibt.
C. Ergebnisse der Forsteinrichtung
Das vorliegende forstliche Planwerk gliedert den gesamten Stadtwald in 30 Abteilungen mit insgesamt 120 Unterabteilungen auf, für die jeweils eine Bestandsaufnahme und eine entsprechende waldbauliche Planung durchgeführt wurde.
Aus diesen Einzelplanungen ergibt sich die Gesamtplanung des Forstbetriebes mit der Festsetzung des Hiebsatzes. Dieser Hiebsatz bestimmt, wie viel Holz jährlich insgesamt genutzt werden soll. Er darf – um nachhaltig zu wirtschaften – nicht über dem jährlichen Zusatz liegen.
Gemäß des festgesetzten Hiebsatzes sollen jährlich 1581 Festmeter (Efm o. R. = Erntefestmeter ohne Rinde) Holz genutzt werden. Dies entspricht im Durchschnitt aller Oberhausener Stadtwaldbestände 3,6 Festmeter pro Jahr und Hektar. Der neue Hiebsatz liegt damit unter dem Hiebsatz von 4,0 Festmetern pro Jahr und Hektar, der in der vorangegangenen Forsteinrichtung von 2012 – 2022 festgelegt worden war. Grund für die Reduktion sind die Nutzungsaufgabe in einzelnen Unterabteilungen, wie z.B. im Sterkrader Wald. Dort wurde die Nutzung der Unterabteilung 9D stillgelegt, um die vorhandenen Mergelkuhlen, welche eine der größten Populationen des Grasfrosches (Rana temporaria) Deutschlands beheimaten, dauerhaft zu sichern.
Der ermittelte derzeitige jährliche Zuwachs beträgt im Vergleich dazu insgesamt etwa 2300 Festmeter. Dies entspricht einem Zuwachs von ca. 5,2 Festmetern pro Jahr und Hektar. Gemäß der vorliegenden forstlichen Planung werden lediglich rund 70 Prozent des Zuwachses genutzt. Der Holzvorrat wird entsprechend der Grundsätze des Bundeswaldgesetzes gemehrt. Der erzielte Zuwachs entspricht zudem dem Ziel, in den Oberhausener Wäldern starke alte Bäume aus ökologischen Gründen möglichst lange zu erhalten, auch wenn die forstliche Umtriebszeit (der forstlich optimale Zeitpunkt für die definierte Endnutzung) längst erreicht ist.
Besonders bemerkenswert ist in den Oberhausener Wäldern die Zusammensetzung der Baumarten. Im Durchschnitt stocken in den Wäldern Nordrhein-Westfalens etwa 52 % Laub- und 48 % Nadelgehölze. Der Laubholzanteil in den Oberhausener Wäldern liegt bei 98,8 Prozent und somit deutlich über dem landesweiten Durchschnitt. Dieser Laubwald besteht zu etwa 80 Prozent aus standortgerechten heimischen Arten.
Im Wesentlichen setzen sich die hiesigen Waldbestände aus den folgenden Arten zusammen:
Baumart | Fläche in Hektar (ha) | Flächenanteil in Prozent |
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Eiche | ||
Stieleiche | 66,46 | 15,2 |
Traubeneiche | 6,05 | 1,4 |
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Buche | ||
Rotbuche | 148,65 | 34,3 |
| ||
ALh (Andere Laubbäume mit hoher Lebensdauer) | ||
Hainbuche | 10,63 | 2,4 |
Flatterulme | 0,81 | 0,2 |
Sonst. Laubbaumarten | 2,20 | 0,5 |
Esche | 7,10 | 1,6 |
Bergahorn | 46,95 | 10,8 |
Spitzahorn | 0,74 | 0,2 |
Feldahorn | 0,47 | 0,1 |
Vogelkirsche | 4,44 | 1,0 |
Winterlinde | 3,73 | 0,9 |
Sommerlinde | 0,36 | 0,1 |
| ||
ALn (Andere Laubbäume mit niedriger Lebensdauer) | ||
Traubenkirsche | 0,25 | 0,1 |
Amer. Traubenkirsche | 0,20 | 0,0 |
Roteiche | 49,85 | 11,4 |
Birke | 16,63 | 3,8 |
Roterle | 38,08 | 8,7 |
Weißerle | 1,83 | 0,4 |
Robinie | 17,12 | 3,9 |
Roßkastanie | 0,37 | 0,1 |
| ||
Pappel | ||
Schwarzpappelhybride | 1,30 | 0,3 |
Balsampappel + Hybride | 0,85 | 0,2 |
Aspe | 2,34 | 0,5 |
Weide | 3,85 | 0,9 |
| ||
Kiefer | ||
Kiefer | 3,12 | 0,7 |
| ||
Lärche | ||
Japanische Lärche | 0,54 | 0,1 |
| ||
Fichte | ||
Eibe | 0,02 | 0,0 |
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Douglasie | ||
Küstentanne | 0,76 | 0,2 |
Mammutbaum | 0,19 | 0,0 |
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Gesamt | 435,89 | 100 |
Diese Artenzusammensetzung bietet in Zukunft lediglich eingeschränkte Möglichkeiten einer weiteren ökologischen Optimierung, weil sie bereits auf rund 80 % der Fläche dem Optimum sehr nahekommt. Die Struktur der Bestände und der Anteil ökologisch wertvoller Strauch- und Bodenvegetation werden daher im laufenden Betrieb weiterhin optimiert. Die Bestände, auf denen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht die ökologisch optimalen Baumarten dominieren, werden allmählich (ohne Kahlschläge) naturnah umgebaut. Im Wesentlichen werden gezielt Roteichen, Pappeln und Kiefern reduziert.
Das Ziel, den Wald als natürlichen Lebensraum für Pflanzen und Tiere – im möglichst optimalen Zustand – für die künftigen Generationen zu erhalten, wurde und wird weiterhin konsequent verfolgt.
Kurzfassung
Die Bewirtschaftung der Gemeindewälder mit einer Größe von über 100 Hektar erfolgt gem. § 33 Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen nach einem Betriebsplan auf Grundlage einer sogenannten Forsteinrichtung. Für den Stadtwald Oberhausen wurde 2020 / 2021 eine Planung erstellt, die die Bestände analysiert und deren Bewirtschaftung und Pflege bis zum 31.12.2031 regelt. Bei dieser Forsteinrichtung geht es zunächst um die forstlichen Maßnahmen (Anpflanzungen, Durchforstungen, Endnutzung). Weitere Waldfunktionen wie Ökologie, Erholung, Immissions- und Klimaschutz werden zusätzlich angemessen berücksichtigt.
Besonders hervorzuheben ist, dass die Laubwälder des Oberhausener Stadtwaldes mit einem Laubholzanteil von 98,9 Prozent, im landesweiten Vergleich, bereits heute überdurchschnittlich naturnah sind und die entsprechende Optimierung der naturnahen Strukturen weiter forciert wird.
Fragen zu den Einzelheiten der Planung können im Rahmen der Sitzungen im Beisein des Landesbetriebes Wald und Holz (Umweltausschuss) bzw. des Stadtförsters Herrn Halm (Naturschutzbeirat) beantwortet werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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898,1 kB
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9,9 MB
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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