Berichtsvorlage - M/17/2100-01
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Quartalsbericht 2022 zur Entwicklung der Erzieherischen Hilfen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Heike de Witt
- Beteiligt:
- Dezernat 3 / Familie, Schule, Integration und Sport
- Verantwortung:
- Ridders o. V. i. A.
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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01.06.2022
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Sachverhalt
1. Ausgangslage
Der vorliegende erste Quartalsbericht des Jahres 2022 der Hilfen zur Erziehung, knüpft an die seit dem Jahre 2017 unter Beteiligung der Firma Con_sens entwickelte Berichterstattung an, um sowohl fachlich als auch finanziell eine Grundlage zur Steuerung der Hilfen zu liefern.
Primär zielt dieser Bericht auf die regelmäßige, detaillierte und transparente Information des
Jugendhilfeausschusses über die aktuellen Entwicklungen bei den Hilfen zur Erziehung.
Nach wie vor wird dieser Bericht fortlaufend überarbeitet sowie angepasst, um die Transparenz sowie den Informationsgehalt zu optimieren.
Alle Daten entstammen dem Fachverfahren LogoData, wurden zum 17.05.2022 erhoben und beziehen sich auf alle Transferleistungen für die Hilfen zur Erziehung, die über das zuvor genannte Verfahren beglichen werden.
Deshalb gilt hierbei (wie bereits in den vorhergegangenen Berichten) zu berücksichtigen, dass fehlende Rechnungsläufe oder fehlende Falleingaben durch die Sachbearbeitung der Regionalteams, die hier dargestellten Ergebnisse noch rückwirkend beeinflussen können.
2. Aufbau des Quartalsberichtes
Der vorliegende Quartalsbericht bezieht sich auf das erste Quartal des Jahres 2022, die fiskalischen Daten und Entwicklungen im Fachbereich 3-1-40 betreffend.
Im Weiteren wird ein prognostischer Ausblick auf das laufende Haushaltjahr gegeben.
Auf eine Prognose zur Ertragsseite wird an dieser Stelle im ersten Quartalsbericht noch verzichtet. Eine qualifiziertere halbjährliche Betrachtung dieser Daten ist aktuell noch zu entwickeln.
3. Übersicht des 1. Quartals 2022









4. Vergleich des ersten Quartals 2021 mit dem ersten Quartal 2022
Der vorliegende Vergleich basiert auf den im Rahmen der bisherigen Quartalsberichterstattung erhobenen und dargestellten Daten. Hier ist zu beachten, dass sich die Beträge vom Zeitpunkt der Auswertung im Rahmen der Quartalsberichterstattung bis zu deren „Abschlussergebnis“ noch verändern. Beispielsweise liegen die tatsächlichen Transferausgaben im 1. Quartal 2021 um 4,5% höher als die damalige Auswertung zum Zeitpunkt des 1. Quartalsbericht 2021 zeigte.
Die untenstehende Tabelle ist insofern als Vergleichsinstrument zur Kostenentwicklung zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahreszeitraumes zu betrachten.

Anhand der oben ersichtlichen Vergleichszahlen lassen sich folgende vorsichtige Erstannahmen ableiten:
- Es gibt keine nennenswerten Veränderungen in den Beratungsleistungen (Sachkonto 533167 Allgemeine Förderung in der Familie)
- Im Sachkonto 533134 ist eine Steigerung von ca. 11,8% feststellbar – Sonstige Leistungen der Jugendhilfe.
Hier handelt es sich um gemeinsame Wohnformen von Eltern mit Kindern. Bis zur Reform des SGB VIII zum 01.07.2021 war es rechtlich nur möglich, einen Elternteil (Vater oder Mutter) gemeinsam mit einem oder mehreren Kindern unterzubringen (im üblichen Sprachgebrauch „Mutter-Kind-Einrichtung“). Seit der Reform des Sozialgesetzbuches VIII im Sommer 2021 besteht die rechtliche Möglichkeit beide Eltern gemeinsam mit dem oder den Kind/ern unterzubringen. Hierdurch entsteht folglich ein erhöhter Kostensatz. Inwiefern die vorliegenden Kostensteigerungen im Bereich dieser Leistungen, im Vergleich zum Vorjahr resultieren, wird im Rahmen des Fachcontrollings weiter verifiziert werden.
- Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum lässt sich eine Kostenreduzierung im Sachkonto 533136 – Ambulante Hilfen Minderjährige feststellen.
Hier ist von einer schrittweisen „Normalisierung“ der Kosten in diesem Bereich, die aufgrund der Coronapandemie in den Jahren 2020 und 2021 sprunghaft angestiegen sind, auszugehen (vgl. hierzu Jahresbericht der Erzieherischen Hilfen 2020). Ein weiterer Faktor für eine sich langsam entwickelnde Kostenreduzierung kann im Ausbau der HzE-präventiven Angebote liegen (siehe 2. Quartalsbericht 2021).
- Die Kostenreduktion der „Teilstationären Hilfen Minderjährige“ (Sachkonto 533133) liegt mit ca. 3% im Rahmen üblicher Schwankungen.
- Bei den Stationären Hilfen (Sachkonto 533220) zeigt sich auf den ersten Blick ein recht eindrückliche Kostenreduzierung von 111.555,77€ gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Hier ist jedoch zu beachten, dass die vergleichsweise hohe Summe „lediglich“ eine Reduktion von 1,65% gegenüber den Ausgaben des Vorjahres beträgt. Aufgrund der Kostenintensität der stationären Hilfen können hier schon einige wenige Hilfemaßnahmen summarisch betrachtet entsprechend große Auswirkungen haben. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erscheinen die Daten nicht ausreichend aussagekräftig für einen validen Vergleich.
- Bei den Hilfemaßnahmen im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß §35a SGB VIII (Sachkonto 533132) ergeben sich erwartungsgemäß deutliche Kostensteigerungen von über 30% gegenüber dem Vorjahreszeitraum. In diesem Sachkonto enthalten sind zu einem erheblichen Teil die Integrationshilfen in Schulen. Diese wurden in den Vorjahren aufgrund von Lockdown und Home-Schooling häufig nur in reduziertem Umfang abgerufen (siehe hierzu 1. Quartalsbericht 2021). Die zu erwartende Kostensteigerung wurde im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt, so dass hier aus aktueller Sicht von einer auskömmlichen Soll-Ist-Planung ausgegangen werden kann.
- Die Ausgaben für HzE-Leistungen für junge Volljährige (Sachkonto 533120) liegen mit einem Zuwachs von etwa 5% noch knapp im Bereich der „üblichen Schwankungen“. Insgesamt sind die Kosten in diesem Segment auf einem überdurchschnittlich hohen Niveau. Entsprechende Planungen zur Nivellierung der Kosten unter Berücksichtigung der notwendigen und gewünschten Qualitätsaspekte wurden in den vorherigen Berichterstattungen (3. Quartalsbericht 2021; Jahresbericht 2021) bereits dargestellt.
- Die Kosten für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) stellen sich im gegenwärtigen Quartalsbericht gegenüber dem Vorjahreszeitraum rückläufig dar. Hier ist jedoch zu beachten, dass mit Nachberechnungen, welche vordergründig aus den deutlich ansteigenden UMA-Zahlen, auch und insbesondere aufgrund des Ukraine-Krieges resultieren, zu rechnen ist.
5. Fazit
Nach den beiden durch die Coronapandemie massiv geprägten Jahren 2020 und 2021 zeigt sich der Jahresbeginn bzw. das erste Quartal 2022, zumindest anhand der Datenlage, vergleichsweise „ruhig“. Auch wenn das Infektionsgeschehen bzw. dessen Prophylaxe und Verhaltensregeln auch im ersten Quartal 2022 allgegenwärtig waren, scheint sich der Umgang damit und den daraus resultierenden neuen Handlungsweisen, im Rahmen der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien, in der Praxis weitestgehend „eingespielt“ zu haben. Es ist davon auszugehen, dass die damit weitgehend zurück erlangte Steuerung von Hilfen zur Erziehung seitens der SozialarbeiterInnen in den Regionalteams maßgeblich zu einer im „Soll“ befindlichen fiskalischen Datenlage beiträgt.
Zu beachten ist jedoch, dass, nach einem zunehmenden „Aufatmen“ durch die stark verlangsamte Entwicklung der Coronapandemie und deren Einschränkungen, die aktuelle Lage in Europa bisher nie dagewesene Herausforderungen birgt. Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und den damit verbundenen Flüchtlingsstrom werden auch neue Herausforderungen auf die Jugendhilfe zukommen. Einerseits ist damit zu rechnen, dass die in den letzten Jahren rückläufigen Kosten im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer wieder ansteigen werden, andererseits bleibt zurzeit noch abzuwarten, ob und wenn, welche Bedarfe bei den ukrainischen Familien entstehen, die in Oberhausen Zuflucht gefunden haben.
Zusammenfassend lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt festhalten, dass sich die tatsächlich aufgewendeten Kosten nahe an den Planzahlen bewegen, tendenziell eher zu vorsichtig geplant waren, so dass keine auffälligen Abweichungen absehbar sind und wir von einem auskömmlichen Jahresergebnis 2022 ausgehen können. Natürlich kann das erste Quartal eines Jahres erfahrungsgemäß noch nicht komplett aussagefähig sein und voraussichtlich werden sich in den folgenden Monaten Abweichungen noch ergeben. Dies wird in den folgenden Berichten entsprechend dargestellt werden.
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ALLRIS Hinweise SGB VIII
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