Beschlussvorlage - B/17/2104-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Für die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen (KTE) zu Familienzentren (FZ) zum Kindergartenjahr (KJ) 2022/23 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) werden folgende Oberhausener Kindertageseinrichtungen benannt:

 

Städt. KTE Villa Kunterbunt II, John-Lennon-Platz, 46045 Oberhausen

Sozialraum 71 Oberhausen-Mitte 

 

KTE Zaubersterne, Kewerstr. 72, 46049 Oberhausen

Sozialraum 73 Alstaden/Lirich

 

Hierfür erhält die Stadt Oberhausen für das KJ 2022/23 beim Auftrag 310006010103 „nicht zertifizierte Familienzentren“ unter der Kostenart 414101 „Zuwendungen vom Land – Familienzentren“ eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 40.743,38 EUR.

Hierbei handelt es sich um Fördermittel für noch nicht zertifizierte Familienzentren gem. § 43 (KiBiz) n. F. Unter der Kostenart 531821 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ sind für das Haushaltsjahr 2022 insgesamt 70.590,00 EUR veranschlagt.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle [X]

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Seit dem KJ 2006/07 haben Kindertageseinrichtungen mittels eines Zertifizierungsverfahrens die Möglichkeit, sich zu einem Familienzentrum weiterzuentwickeln. Ziel dabei ist es, neben den drei Säulen Bildung, Erziehung und Betreuung in KTE kinder- und familienunterstützende Angebote zu bündeln und niederschwellig in der Institution anzubieten, zu der Familien in der Regel den frühesten Kontakt haben. Mit dem novellierten KiBiz erhalten Familienzentren gemäß § 43 KiBiz in Verbindung mit § 37 KiBiz eine Fördersumme von 20.371,69 Euro im KJ 2022/23.

 

Gemäß § 42 KiBiz haben Familienzentren in besonderer Weise die Aufgabe

 

  1. „Eltern bei der Förderung ihrer Kinder umfassend zu unterstützen und die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedarfe der Familien im Einzugsgebiet zu berücksichtigen,
  2. mit verschiedenen Partnern zu kooperieren und familienunterstützende Angebote zu bündeln und zu vernetzen,
  3. Angebote für Familien im Sozialraum zu öffnen, deren Kinder nicht in der Tageseinrichtung des Familienzentrums betreut werden,
  4. Sprachförderung für Kinder und ihre Familien anzubieten, auch solche, die über § 19 hinausgeht, insbesondere sind dies Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Alter zwischen vier Jahren und Schuleintritt mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, und
  5. an Präventionsangeboten mitzuwirken, die vor allem auf der Grundlage von Konzepten der örtlichen Jugendhilfeplanung umgesetzt werden.“

 

Mit Rundschreiben vom 21. Februar 2022 teilte das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW mit, dass zu den bestehenden 38 Familienzentren in Oberhausen für das KJ 2022/23 zwei weitere Standorte ausgewählt werden können. Die Auswahlentscheidung erfolgt auf örtlicher Ebene durch eine entsprechende Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses. Das Land erwartet eine Mitteilung über die örtliche Entscheidung bis zum 15. Juni 2022.

 

Der Ausbau von Familienzentren erfolgt gemäß Landesvorgaben unter Berücksichtigung sozialräumlicher Bedarfe. Sozialräume, in denen die Kinder ein höheres Armutsrisiko tragen bzw. einen stärkeren Bedarf zur Bildungsförderung aufweisen, sollen gezielt in den Focus genommen werden. Darüber hinaus soll eine flächendeckende Verteilung der Familienzentren erfolgen.

Nach Analyse der aktuellen Sozialraumdaten (besondere Lebenssituation - wie Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund, kinderreiche Familien, Kinder von Alleinerziehenden, wirtschaftliche Lebenssituation sowie Daten zur Gesundheit – im Verhältnis zur Zahl der Familienzentren) und unter Berücksichtigung der räumlichen Verortung bereits bestehender Familienzentren in Oberhausen, besteht aktuell in den Sozialräumen Oberhausen Mitte (SR 71) und Alstaden/ Lirich (SR 73) Bedarf an zusätzlichen Familienzentren.

 

Nach fachlicher Vorberatung und Abstimmung mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in der Facharbeitsgruppe „Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege“ nach § 78 SGB VIII vom 28. April 2022, schlägt die Fachverwaltung vor, die

 

Städt. KTE Villa Kunterbunt II, John-Lennon-Platz, 46045 Oberhausen

Sozialraum 71 Oberhausen-Mitte,

 

KTE Zaubersterne, Kewerstr. 72, 46049 Oberhausen

Sozialraum 73 Alstaden/Lirich,

 

mit der Weiterentwicklung zu einem Familienzentrum im Kindergartenjahr 2022/23 zu betrauen.

 

Von den o. g. Familienzentren wird seitens des Landes NRW erwartet, sich innerhalb des kommenden KJ - orientiert an dem vorgegebenen Gütesiegelkatalog - zu zertifizieren.

 

Die Landesförderung für die zwei Familienzentren beträgt insgesamt 40.743,38EUR. Die oben aufgeführten Kindertageseinrichtungen Städt. KTE Villa Kunterbunt II und KTE Zaubersterne erhalten somit jeweils eine Förderung in Höhe von 20.371,69 EUR für das KJ 2022/23 aus Landesmitteln.

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Anlagen

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