Antragsvorlage - A/17/2097-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungsantrag der "FDP im Rat" gem. §4 der Geschäftsordnung zur Drucksache Nr. B/17/1980-01: Masterplan Neue Mitte
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- FDP-Gruppe
- Bearbeitung:
- René Bargatzky
- Verantwortung:
- Marc Hoff
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.05.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
16.05.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Masterplan Neue Mitte in der Fassung von Februar 2022 (Masterplan einschließlich Erläuterungsbericht) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
- Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung prioritär
a) mit der Durchführung von städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahren für die Qualifizierung der Wohnquartiere. Hierbei soll insbesondere die Urbanisierung und die Funktionsmischung (wohnen, einkaufen, Freizeit zusammenhängend) der Wohnquartiere neu gedacht werden. Ebenfalls sollen die Lebensqualität steigernde Elemente wie Sportanlagen, Vereinsräume, Kindertagesstätten, Schulen, ggf. ein Gemeindehaus und Begegnungsstätten in die weitere Planung mit einbezogen werden.
b) die verkehrliche Erschließung der Wohnquartiere einschließlich der Straßenbahnplanung, auf Basis einer breiten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam mit allen relevanten Akteuren voranzutreiben und zu konkretisieren und über das Vorgehen, die Realisierung von Maßnahmen sowie die weiteren Planungen ist kontinuierlich zu informieren. Die Verhandlungen über die Ansiedlung eines möglichen Regionalbahnhaltepunktes soll hierbei zeitnah und priorisiert aufgenommen werden (vgl. Erläuterungsbericht, S. 27). Weiterhin sollten in puncto Mobilität die Bedarfe und Notwendigkeiten mit dem noch nicht fertiggestellten Gesamt-Mobilitätskonzept für die Stadt Oberhausen abgeglichen und berücksichtigt werden.
c) mit der Prüfung von Maßnahmen zur kurzfristigen Ergänzung von mehr Bäumen und „Grün“ v.a. entlang der Essener Straße und Osterfelder Straße als Teil des städtischen Boulevards.
d) mit der inhaltlichen und städtebaulichen Qualifizierung des Innovationsquartieres.
e) mit der Weiterentwicklung und Integration des Konzeptes „Central-Park“.
f) mit der Durchführung einer städtebaulichen Machbarkeitsstudie zur Prüfung von Standort und Umsetzung des Mobility Hub.
g) gemeinsame architektonische Gestaltungsstandards zu definieren.
- Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung ferner mit der Weiterqualifizierung des Strukturkonzeptes und der Erarbeitung konkreter Beschlussvorlagen mit einer breiten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, relevanten Stakeholdern aus Stadt, Wirtschaft und Verbänden für die Umsetzung der weiteren im Masterplan formulierten räumlichen und inhaltlichen Ziele.
- Weiterhin beauftragt der Rat der Stadt die Verwaltung die Konzeptionierung des „neuen Stadtteiles Neue-Mitte“ als Projekt in der Metropole Ruhr zu denken. Hierbei soll u.a. die Zusammenarbeit mit dem direkten Anrainer, der Stadt Essen, intensiviert werden.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Der „Masterplan Neue Mitte“ ist als grobes Gesamtkonzept gespickt mit neuen Ideen und ambitionierten Vorhaben. Eine besondere Herausforderung bei der Umsetzung eines solchen Langzeit-Konzeptes ist sicherlich die Lösung der Probleme, die sich in der Entwicklungszeit, quasi in der Übergangszeit, zeigen. So kann sicherlich mit einer stetigen Abnahme des Individualverkehrs in der Form, die wir heute kennen, gerechnet werden. Gerade jetzt aber ist dieser noch vorhanden und muss in die Planung mit einbezogen werden. Aus diesem Grund sollte auch der Halt einer Regionalbahn in dem Gebiet priorisiert behandelt werden, um mittelfristig den Straßenverkehr zu entlasten.
Auch muss man den modernen Entwicklungen Rechnung tragen und wird die Attraktivität des Areals nur durch eine gelungene Kombination aus den verschiedenen Anforderungen in Symbiose steigern können. So ist eine strikte Trennung von Wohnen, Einkaufen, Freizeit und Arbeit sicherlich nicht zielführend und sollte gemäß eines urbanen Lebensstils überdacht werden. Dieser Aspekt ist auch Teil der Begründung der Verwaltungsvorlage (Zeile 168ff), wird jetzt durch die Ergänzung in 2a konkretisiert.
Bei einer Planung für einen solch langen Zeitraum sollte ebenfalls auf die Bausubstanz geachtet werden. Hier sollte auf einen soliden und nachhaltigen Standard gesetzt werden.
Bei Vorhaben dieser Größenordnung ist es unerlässlich, die Bedarfe aller verschiedenen Interessens- und Bevölkerungsgruppen abzufragen, wodurch eine breit angelegte Bürgerbeteiligung einen wichtigen Stellenwert erhält.
Neben der Beteiligung der Oberhausener Bürgerschaft und der Gewerbetreibenden dürfen wir nicht Gefahr laufen, wieder in ein „Kirchturmdenken“ zu verfallen und sollten als Bürgerinnen und Bürger einer Metropolregion sowohl die Anschlüsse zu als auch die Bedarfe von unseren Nachbarn unter anderem in der angrenzenden Stadt Essen nicht außer Acht lassen.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.
