Berichtsvorlage - M/17/2066-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zwischenbericht zum Thema Antikorruption
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Rechnungsprüfung
- Bearbeitung:
- Sabine Satzinger
- Verantwortung:
- Thönissen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Kenntnisnahme
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17.05.2022
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Sachverhalt
Sachdarstellung
1. Berichtszeitraum
Die Berichterstattung umfasst den Zeitraum Dezember 2021 bis April 2022 und knüpft an den Bericht des Vorjahres an (siehe Bericht für den Rechnungsprüfungsausschuss am 02.11.2022/ Drucksachen-Nr. M/17/1133-01).
2. Personelle Ausstattung
Die Antikorruptionsstelle wurde um eine weitere Teilzeitstelle (50 % Stellenanteil) im Bereich 0-2/Rechnungsprüfung ergänzt. Die Stelleninhaberin hat den Dienst im November 2021 aufgenommen, sodass die Antikorruptionsstelle nun mit zwei Teilzeitkräften ausgestattet ist.
3. Tätigkeitsbericht und Ausblick
3.1 Erarbeitung stadtinterner Regelungen
a. Geschäftsanweisung zur Korruptionsprävention bei der Stadtverwaltung Oberhausen
Die aktuelle Geschäftsanweisung zur Korruptionsverhütung der Stadtverwaltung Oberhausen ist seit dem 01.04.2003 in Kraft. Eine neugefasste Geschäftsanweisung wurde unter juristischer Begleitung des Bereiches 4-6/Recht erstellt und intern mit der Verwaltungsführung abgestimmt.
Der Entwurf wurde nunmehr den Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen mit dem Ziel einer einheitlichen Regelung zur Verfügung gestellt. Im Anschluss an diesen Abstimmungsprozess durchläuft die Geschäftsanweisung das vorgeschriebene verwaltungsinterne Beteiligungsverfahren, sodass die neue Geschäftsanweisung voraussichtlich im Herbst 2022 in Kraft treten kann.
b. Sponsoring
Die öffentliche Verwaltung darf sich nicht unbeschränkt dem Sponsoring öffnen; in manchen Bereichen (z. B. ordnungsbehördliche Aufgaben, Genehmigungs- und Bewilligungsbehörden) kann Sponsoring nur sehr zurückhaltend oder gar nicht stattfinden. Die Gemeindeverwaltung hat dafür Sorge zu tragen, dass Sponsoring in geeigneten Fällen zur Erreichung von Verwaltungszielen beiträgt und nichts mit Begünstigung zu tun hat.
Deshalb ist ein ausreichend sensibler und verantwortungsvoller Umgang mit Sponsoring notwendig. Zum Schutz beider Sponsoringparteien empfiehlt der Deutsche Städtetag und die Gemeindeprüfanstalt NRW die Erstellung einer Dienstanweisung zum Thema „Ausgestaltung von Sponsoringverträgen“.
Sponsoring wird bei der Stadtverwaltung Oberhausen durchgeführt, bislang jedoch ohne ein konkretes stadtinternes Regelwerk und einheitliche Vertragsvorgaben.
Seitens des Bereiches 0-2/Rechnungsprüfung wurde die Planung und Durchführung eines Inhouse-Workshops mit externer/m Referenten/in unter Einbeziehung aller interessierten bzw. betroffenen Dienststellen (z. B. der Bereiche Sport, Kultur, Finanzen und Recht sowie der Antikorruptionsstelle) angeregt, um die Kollegen/innen inhaltlich zu schulen und parallel die Erarbeitung einer Dienstanweisung Sponsoring anzustoßen.
3.2 Konzeption und Planung von Sensibilisierungsschulungen zur Korruptionsprävention
a. Offenes Schulungsangebot
Dem Schulungskonzept wurde seitens der Interessensvertretungen im November 2021 zugestimmt, sodass Anfang 2022 mit offenen Sensibilisierungsschulungen in Form von Webex-Webinaren gestartet werden konnte. Bislang wurden fünf Schulungen mit insgesamt 51 Teilnehmer/innen durch die Antikorruptionsbeauftragten durchgeführt. Neben der grundsätzlichen Sensibilisierung zum Thema steht bei den Schulungen das Erkennen von nicht integren und strafbaren Handlungen am Arbeitsplatz besonders im Fokus. Zusammengefasst deckt die Schulung folgende Inhalte ab:
- Rechtliche Grundlagen, Definitionen
- Erscheinungsformen der Korruption in der öffentlichen Verwaltung anhand praktischer Fallbeispiele
- Interne Regelungen zur Annahme von Belohnungen, Geschenken und anderen Vorteilen
- Präventionsmaßnahmen
- Meldewege bei Korruptionsverdacht
Die halbtägigen Veranstaltungen werden kontinuierlich für alle Mitarbeiter/innen angeboten. Teilgenommen haben bisher sowohl städtische Mitarbeitern/innen als auch Mitarbeiter/innen seitens der Servicebetriebe Oberhausen (SBO).
Die Seminardurchführung im Online-Format erfährt grundsätzlich durch die Schulungs-teilnehmer/innen ein positives Feedback. Um die aktive Teilnahme jedoch noch zu erhöhen, sollen perspektivisch unter Berücksichtigung des Pandemiegeschehens parallel Präsenzveranstaltungen angeboten werden.
b. Führungskräfte-Schulungen
Im Rahmen der Klausurtagung der Bereichsleiter/innen am 19.05.2022 in Münster erfolgt ein zweistündiger Vortrag zum Thema Korruptionsprävention durch einen externen Referenten der dbb akademie GmbH (anerkannter Bildungsträger und wissenschaftliche Fortbildungseinrichtung des dbb Beamtenbund).
Nach den Sommerferien 2022 wurden sechs halbtägige Schulungen für die stellvertretenden Bereichsleitungen und Fachbereichsleitungen terminiert. Inhaltlich werden die unter a. aufgeführten Schulungsinhalte um das Thema Dienst- und Fachaufsicht und Haftung von Führungskräften ergänzt.
Im Anschluss hieran erfolgt die Schulung der übrigen Führungsebene (Sachgebietsleitungen, Arbeitsgruppenleiter/innen, Teamleiter/innen etc.), sodass die Schulung aller Führungskräfte bis zum Ende des Jahres 2022 angestrebt wird.
c. Nachwuchskräfte
Die städtischen Nachwuchskräfte werden verpflichtend sensibilisiert. Gestartet werden soll voraussichtlich noch vor den Sommerferien 2022 mit der Schulung des gehobenen Dienstes (Stadtinspektoranwärter/innen).
3.3 Risikoabfrage und Risikoanalyse zur Korruptionsprävention
Die Festlegung korruptionsgefährdeter bzw. besonders korruptionsgefährdeter Bereiche bzw. Arbeitsplätze ist in § 19 Korruptionsbekämpfungsgesetz Nordrhein-Westfalen geregelt. Es besteht die Verpflichtung, dem Grad der jeweils gegebenen Korruptionsgefährdung entsprechende Maßnahmen zur Prävention zu treffen.
Die (besonders) korruptionsgefährdeten Arbeitsplätze sollen anhand von Fragebögen ermittelt/analysiert werden. Die Fragebögen wurden aufgrund der Vorgaben des Korruptionsbekämpfungsgesetzes, des NRW-Erlasses zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung, einschlägiger Handlungsempfehlungen der Bundesverwaltung sowie Fragebögen aus Vergleichskommunen konzipiert. Der Bereich 5-3/Bauordnung wurde als Pilotbereich zur Durchführung dieser Abfrage ausgewählt.
Sollte nach Beendigung des Pilotprojektes und anschließender Evaluation durch die beteiligten Akteure ein Optimierungsbedarf festgestellt werden, sollen die Verbesserungen entsprechend diskutiert und umgesetzt werden. Im Anschluss soll die Risikoabfrage/-analyse zur Feststellung (besonders) korruptionsgefährdeter Bereiche/Arbeitsplätze für die Gesamtverwaltung erfolgen.
Die Festlegung der Gefährdungseinstufung erfolgt für alle Arbeitsplätze mittels Fragebogen I „Risikoabfrage zur Feststellung (besonders) korruptionsgefährdeter Arbeitsplätze gem. §19 (1) Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW“, der grundsätzlich durch die/den jeweiligen Stelleninhaber/in auszufüllen ist. Zur Vereinfachung besteht bei Arbeitsplätzen, die laut Arbeitsplatzbeschreibung/Stellenverwendungsnachweis hinsichtlich ihres Aufgabenspektrums identisch sind, die Möglichkeit, sogenannte "Stellenpools" zu bilden, d. h. es muss hier nicht für jeden einzelnen Arbeitsplatz ein Fragebogen ausgefüllt werden. Die Aufgabe kann der/dem Vorgesetzten, einem/r einzelnen Mitarbeiter/in oder dem Team übertragen werden.
Den Vorgesetzten obliegt neben der Kenntnisnahme eine (fach-)bereichsbezogene Plausibilitätsprüfung (z. B. interne Klärung bei abweichenden Gefährdungseinstufungen trotz vergleichbarer Stelleninhalte).
Auf Grundlage der Kategorisierung in unterschiedliche Korruptionsgefährdungsstufen sollen kurzfristige Maßnahmen der Korruptionsprävention greifen (z. B. Fragebogen II zur Risikoanalyse und regelmäßige Sensibilisierungsschulung für Stelleninhaber/innen der besonders korruptionsgefährdeten Stellen). Weitere Maßnahmen können dann zukünftig entsprechend zugeordnet werden (z. B. Angebot von Spezialschulungen zu Einzelthemen wie Sponsoring, Vergabe).
Für die Arbeitsplätze/Dienstposten, für die eine besondere Korruptionsgefährdung festgestellt wurde, schließt sich als Präventionsmaßnahme die Durchführung einer Risikoanalyse (Fragebogen II „Risikoanalyse zur Erfassung und Bewertung vorhandener Sicherungen zur Korruptionsprävention“) an.
Untersucht werden Arbeitsbereiche mit besonderer Korruptionsgefährdung, um die begründbare bzw. tatsächliche Gefährdung zu ermitteln. Da bereits vorhandene Präventionsmaßnahmen das verbleibende Risiko minimieren, werden diese neben allgemeinen Fragen zum weiteren Risikopotential abgefragt. Bei aktuellen Korruptionsfällen erfolgt - unabhängig von der Gefährdungseinstufung aus Fragebogen I - immer eine anlassbezogene Überprüfung des Arbeitsplatzes über Fragenbogen II durch den Dienstvorgesetzten.
Die Bearbeitung der Fragebögen dient nicht nur der Erhebung, sondern gleichermaßen der Sensibilisierung. Aus diesem Grund sollen die Mitarbeiter/innen aktiv einbezogen werden und die Chance bekommen, sich mit möglichen Korruptionsgefahren ihres Arbeitsplatzes aktiv auseinander zu setzen und die Möglichkeit erhalten Vorschläge für weitergehende Maßnahmen zu unterbreiten.
Die Abfragen dienen mitunter dem Schutz der Beschäftigten in besonders korruptionsgefährdeten Bereichen: Sie müssen in die Lage versetzt sein, in einem transparenten Aufgabenfeld ihre Arbeit korrekt erledigen zu können. Der Fragenbogen II ist demzufolge für jede einzelne besonders korruptionsgefährdete Stelle auszufüllen (keine "Stellenpools" wie bei Fragebogen I möglich).
Bei Fragebogen II obliegt den Vorgesetzten ebenfalls neben der Kenntnisnahme eine (fach-) bereichsbezogene Plausibilitätsprüfung (z. B. interne Klärung bei abweichender Angabe interner Sicherungs- bzw. Kontrollsysteme im gleichen Team). Hierdurch sowie durch die ggf. vorangegangene Unterstützung bei der Beantwortung der Fragebögen, erhält der Vorgesetzte die Möglichkeit bereits kurzfristig auf festgestellte gravierende Mängel im Sicherungs- und Kostrollsystem reagieren zu können.
Die anschließende Auswertung der Fragebögen durch die Antikorruptionsbeauftragten dient der Dienststellenleitung der Dokumentation (auch gegenüber der Aufsichtsbehörde). Darüber hinaus ist eine gemeinsame Berichterstattung (mit den jeweiligen Dienstvorgesetzten) Ziel der Maßnahme. Hier sind die bereits vorhandenen Kontroll- und Sicherungssysteme zur Korruptionsprävention sowie die Vorschläge der Mitarbeiter/innen einzubeziehen und zu bewerten, um Erkenntnisse über einen etwaigen Handlungsbedarf zu erlangen. Die Abfrage bzw. anschließende Analyse soll in einem regelmäßigen Rhythmus erfolgen (mittelfristig nach ca. 3 Jahren).
Parallel zur Durchführung des Pilotprojektes wird der Digitalisierungsprozess unter Begleitung des Bereiches 4-4/IT vorangetrieben, um die Fragebögen perspektivisch in digitaler Form in der Gesamtverwaltung zu implementieren (voraussichtlich über das Beteiligungsportal NRW). Mit Abschluss des Pilotprojektes sowie des Digitalisierungsprozesses wird in der 2. Jahreshälfte 2022 gerechnet.
Um den Prozess bereits frühzeitig zu platzieren und Verständnis bei den Beschäftigten für zukünftige Maßnahmen zu wecken wird das Thema der Risikoabfrage/-analyse im Rahmen der unter Ziffer 3.2 beschrieben Sensibilisierungsschulungen aufgegriffen.
3.4 Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberrichtlinie)
Bisher ist seitens des Bundes trotz Fristablauf keine Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht erfolgt (Hinweisgeberschutzgesetz geplant). Voraussichtlich soll im Rahmen der Umsetzung auf kommunaler Ebene ein Meldekanal geschaffen werden.
In Abstimmung mit dem Fachbereich Aus- und Fortbildung der Stadt Oberhausen und der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW), Abteilung Duisburg, wurde das Projekt „Whistleblowing im öffentlichen Dienst“ angeboten. Das Projekt findet in der Zeit vom 20.04. bis 22.06.2022 unter der Leitung von Prof. Dr. Treffer (Dozent an der HSPV NRW) mit insgesamt sechs Teilnehmer/innen statt (davon drei Oberhausener Stadtinspektoranwärter/innen des Einstellungsjahrganges 2020).
Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen wird die Projektgruppe die Möglichkeiten in- und externer, analoger sowie digitaler Meldesysteme erarbeiten und einen interkommunalen Vergleich zum Status-Quo in umliegenden Behörden durchführen.
Die Ergebnisse der Projektgruppe bleiben abzuwarten. Im Anschluss ist zu entscheiden, ob und in welcher Form ein Meldekanal einzurichten ist und ob die Umsetzung in nationales Recht abgewartet werden kann oder bereits im Vorfeld Handlungsbedarf besteht.
Bezug
Bericht für den Rechnungsprüfungsausschuss am 02.11.2021
(Drucksache-Nr. M/17/1133-01)
Zwischenbericht zum Thema Antikorruption
