Beschlussvorlage - B/17/2064-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung der Schülerbeförderung für die Schillerschule und Albert-Liebmann-Schule ab 01.08.2022
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Jordan-Ecker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.05.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt
a) die Ausschreibung der Schülerbeförderung für die Albert-Liebmann-Schule und Schillerschule zu beauftragen. Die Kostenkalkulation beträgt für zwei Jahre für die Albert-Liebmann-Schule 661.492,06 € und für die Schillerschule 1.722.000,04 €.
b) Der Rat der Stadt zieht bezüglich der Beauftragung der SBO mit der Beauftragung eines Schülertransportes gemäß § 1 Absatz 6 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen die Entscheidungszuständigkeit wieder an sich (Rückholrecht).
Sachverhalt
Begründung
Die rechtliche Grundlage der Beförderung ist in § 79 und § 97 Schulgesetz NRW geregelt:
§ 79 Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und Schulgebäude
Die Schulträger sind verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
§ 97 Schülerfahrkosten
(4) Das Ministerium bestimmt im Einvernehmen mit dem für Kommunales zuständigen Ministerium, dem für Finanzen zuständigen Ministerium und dem für Verkehr zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung
4. Ausnahmen für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler und für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, für arbeitslose Berufsschulpflichtige und für Berufsschülerinnen und Berufsschüler, für die es keine entsprechende Beschulungsmöglichkeit im Lande gibt.
Die Beförderung Oberhausener Schülerinnen und Schüler sind auf Basis der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Bereichs 3-3/Schule durch die SBO auszuschreiben und für zwei Jahre (31.07.2024) - mit der Option maximal 2x um jeweils ein Jahr zu verlängern - zu vergeben.
1. Albert-Liebmann-Schule
In Oberhausen existiert keine Schule die den Förderschwerpunkt „Sprachbehinderung“ abdeckt. Aus diesem Grund wurde in 1980 zwischen der Stadt Oberhausen und der Stadt Essen eine öffentlich-rechtliche-Vereinbarung geschlossen. Mit der Beschulung Oberhausener Kinder und der oftmals weiten Schulwege gehen verpflichtende Beförderungen einher.
Die Beförderung erfolgt mittels Kleinbussen mit einer Kapazität zwischen 8-14 Kindern.
Kostenkalkulation
Derzeit sind zwischen zehn und fünfzehn Tourenfahrzeuge im Einsatz, die ca. 220 SuS befördern. Die Tagespauschale bei 1.713,71 €. Ausgehend von 193 Schultagen in 2022 sind mit jährlichen Kosten von 330.746,03 €.
Auf den Ausschreibungszeitraum von zwei Jahren bezogen bedeutet dies Kosten in Höhe von 661.492,06 €.
2. Schillerschule
Schultägliche Beförderung von geistig und körperlich behinderten Schülerinnen und Schülern von den unten angegebenen Wohnadressen zur Schillerschule, Städtische Förderschule für Geistige Entwicklung, Hauptstelle Arminstraße 2a, 46117 Oberhausen und zur Zweigstelle
Comeniusschule, Hasenstraße 10, 46119 Oberhausen und zurück.
Die Beförderung erfolgt mittels Kleinbussen mit einer Kapazität zwischen 8-14 Kindern.
Kostenkalkulation
Derzeit sind 34 Tourenfahrzeuge im Einsatz, die ca. 220 SuS befördern. Die Tagespauschale je Fahrzeug liegt seit März 2022 bei 131,21 €. Ausgehend von 193 Schultagen in 2022 sind mit jährlichen Kosten von 861.000,02 €.
Auf den Ausschreibungszeitraum von zwei Jahren bezogen bedeutet dies Kosten in Höhe von 1.722.000,04 €.
Die vorbereitenden Arbeiten sind erfolgt, die Entwürfe der Leistungsbeschreibungen sind als Anlage beigefügt.
Mit Blick auf die enge Zeitschiene ist beabsichtigt, die Vorlage dem Rat am 16.05.2022 zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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283,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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291,2 kB
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