Berichtsvorlage - M/17/2035-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Durch die AfD-Fraktion wurde mit Datum vom 21.02.2022 eine Große Anfrage nach § 6 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt zum Thema „Vorbereitungen der Stadtverwaltung für den Fall eines umfassenden und langdauernden Stromausfalls“ gestellt.

 

Zu den Fragestellungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

1. Wie ist die Verwaltung auf einen Stromausfall, der länger als 6 Stunden dauert vorbereitet?

              Die Verwaltung ist auf einen solchen Fall vorbereitet. Hier greifen die vorgeplanten Maßnahmen des Katastrophenschutzplans. Teile der kritischen Infrastruktur der Verwaltung (Feuerwehr, Katastrophenschutz, Krisenstab etc.) - sind mit Netzersatzanlagen, unterbrechungsfreien Spannungsversorgungen (USV), Batteriepuffer etc. gegen Stromausfälle gesichert. Mit              Einschränkungen im täglichen Verwaltungshandeln ist allerdings zu rechnen. Stromaggregate der Hilfsorganisationen können eingesetzt werden.

 

              2. Welche Notfallpläne liegen vor, und wann wurden diese zuletzt überarbeitet?

Der Katastrophenschutzplan der Stadt Oberhausen wurde im Jahr 2019 neu aufgestellt und befindet sich in einer dauerhaften Revision. Notfallpläne für folgende Szenarien sind u. a. im Katastrophenschutzplan enthalten:

 

      Gefahren durch Naturereignisse (Sturm/ Gewitter/ Starkregen/ Schneefall/ Waldbrand/ Trockenheit/ Hochwasser/ Erdbewegungen

      Technische Gefahren mit großem Ausbreitungspotenzial (Umwelteinsätze bei chemischen, biologischen, radioaktiven nuklearen-Gefahren)

      Gefahrenabwehr im Bereich der Gesundheitsabwehr (Pandemien)

      Gefahrenabwehr im Bereich Veterinärverwaltung

      Stromausfall

      Ausfall Energieversorgung (Gas, Fernwärme etc.)

      besondere polizeiliche Gefahrenlagen

      Kampfmittelfunde

 

3. Bei welchen Ausfall-Zeiträumen greifen welche Pläne?

Für das Szenario „Stromausfall" gibt es einen gesamtheitlichen Maßnahmenkatalog, welcher Maßnahmen verschiedenster Beteiligter bereits ab Eintritt des Ereignisses (Krisenstab, nicht Polizeiliche Gefahrenabwehr, Polizei, Versorger, etc.) vorsieht. Tritt ein Ausfallereignis ein, ist es von entscheidender Bedeutung, alle Beteiligten von Beginn an in die Lagebewältigung einzubeziehen.
 

4. Wie und durch wen erfolgt die Kommunikation innerhalb der verschiedenen Einsatzkräfte bei einem anhaltenden Stromausfall? Auf welche Dauer sind die Stützzeiten der Notstromsysteme für die Behörden- und Einsatznetze ausgelegt? Was geschieht bei einem Ausfall dieser Netze?

Vor allem in Krisen- und Katastrophenlagen ist es unabdingbar, dass die Kommunikationsmöglichkeit für die Einsatzkräfte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gewährleistet bleibt. Eine grundsätzliche Forderung an den Digitalfunk der BOS besteht deshalb darin, die Funktionsfähigkeit der Standorte auch bei einem Ausfall der elektrischen Energieversorgung zu sichern.

Die Vermittlungsstellen im BOS-Digitalfunknetz besitzen redundante USV-Anlagen. Sie übernehmen bei einem Stromausfall die Last bis zum Anlaufen der ebenfalls redundant verfügbaren Netzersatzanlage. Die Netzersatzanlagen stellen mit dem vor Ort bevorrateten Treibstoff eine Notstromversorgung für die Dauer von mindestens 72 Stunden sicher. Der Betrieb ist je nach Kraftstoffverfügbarkeit unbegrenzt möglich.

 

5. Wie und durch wen erfolgt die Kommunikation mit der Oberhausener Bevölkerung und nichtstaatlichen Organisationen?

Die Stadt Oberhausen verfügt über ein Einsatzkonzept zur Warnung und Information der Bevölkerung, welches von der Feuerwehr als unterer Katastrophenschutzbehörde ausgeführt               wird. Der Krisenstab der Stadt kann sich der Mittel der Feuerwehr bedienen. Hierbei werden der Krisenstab und die Feuerwehr durch den benannten BUMA (Fachberater für Bevölkerungsinformation und Medienarbeit) unterstützt.

Eine Warnung besteht aus zwei Phasen, Aufmerksamkeit erzeugen („Wecken" durch bspw. die 65 städtischen Sirenen) und dem nachfolgenden „Informieren".

Für die Warnung und Information der Bevölkerung sind medienabhängige Warntexte vorbereitet. Diese enthalten z. B. folgende Informationen:

 

      Art des Schadenereignisses (Brand oder Schadstoffaustritt)

      Ort des Schadensereignisses. (Störfallbetrieb in Stadt / Stadtteil, Stadtgebiet oder Nachbarstadt)

      Warnbereich (Stadtteile)

      Verhaltenshinweise

 

Die Ausgabe der Warnungen/Warntexte und der Informationen kann über folgende Wege erfolgen:

 

      Radio

      Bürger-Hotline

      Internet

      Warn-App NINA des Bundes über MoWaS

      ggf. über Lautsprecherdurchsagen von Warnfahrzeugen

      ggf. über Gefahrenmeldestellen

      ggf. über Leuchtturmobjekte

      und zukünftig auch über Cell-Broadcasting.

      (Cell-Broadcast kann genutzt werden, um Warnmeldungen an alle in einem bestimmten Abschnitt des Mobilfunknetzes (Funkzelle) befindlichen Mobilfunkendgeräte zu versenden. (Mit Zustimmung des Bundesrates zur Einführung der Mobilfunk-Warn-Verordnung am 26.11.2021, soll der Dienst Ende 2022 in Deutschland nutzbar sein)).

 

              6. Wer ist für die Aufstellung, Kontrolle und Revision der Notfallpläne verantwortlich und wer kontrolliert wie die Erfüllung dieser Verantwortlichkeit?

Der Bereich 6-1/ Feuerwehr ist als untere Katastrophenschutzbehörde zuständig.

 

              7. Sind die Notfallpläne für Mandatsträger bzw. Oberhausener Bürger einsehbar bzw. abrufbar?

Der Katastrophenschutzplan ist ein umfassendes Sicherungs- und Schutzkonzept, welches die betreiberseitigen Sicherungsvorkehrungen (bspw. der EVO, der Emschergenossenschaft, der Firma OQ etc.) und die staatlichen Schutzmaßnahmen miteinander verzahnt. Die Katastrophenschutzbehörden sind bei der Aufstellung des Katastrophenschutzplans auf die konstruktive und transparente Mitwirkung des jeweiligen Betreibers angewiesen. Nur durch die Offenlegung von Produktionsstoffen, -prozessen und -gefahren ist es der Katastrophenschutzbehörde möglich, ein umfassendes Sicherungs- und Schutzkonzept zu entwickeln. Würden die Betreiber Gefahr laufen, dass diese innerbetrieblichen Informationen und die darin enthaltenen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse über eine Veröffentlichung des Katastrophenschutzplans offengelegt würden, reduzierte sich deren Mitwirkungsbereitschaft gegen Null. Ohne die Mitwirkung der Betreiber wäre es der Katastrophenschutzbehörde nicht möglich, ein Sicherungs- und Schutzkonzept nach bisherigem Standard zu entwickeln. Dementsprechend ist der Katastrophenschutzplan nicht einsehbar.

 

              8. In welchen Zeitabständen finden Übungen für den Fall eines mehrstündigen Blackouts statt und welche Einsatzkräfte bzw. Behörden und nichtstaatliche Organisationen nehmen daran teil?

 Übungen zur Bewältigung von Krisen finden regelmäßig statt. Zuletzt gab es an 3 Tagen im Dezember 2019 eine gemeinsame Übung des Krisenstabs der Stadt Oberhausen und des Stabs der Einsatzleitung (Feuerwehr) am Institut der Feuerwehr in Münster. Eine Einsatzlage war ein Stromausfall in einem Oberhausener Stadtteil. Einbezogen in die Übung wurden die Bereiche:

 

      Krisenstabsleitung Dezernat 4

      Stellvertretende Krisenstabsleitung Dezernat 2

      Vollständige Krisenstabsorganisation gem. Dienstanweisung vom 28.03.2014

      Bereichsleitung Umwelt

      Bereichsleitung öffentliche Ordnung

      Bereichsleitung Soziales

      Bereichsleitung Gesundheit

      Bereichsleitung Personal u. Organisation

      Bereichsleitung Geoinformationen u. Kataster

      Bereichsleitung Presse

      Bereichsleitung Feuerwehr

      Stab der Feuerwehr

      Energieversorgung Oberhausen

      Deutsches Rotes Kreuz

      Arbeiter-Samariter-Bund

      Technisches Hilfswerk

      Polizei Oberhausen

Zukünftig wird es weitere gemeinsame Übungen u. a. an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) geben. Wie bereits praktiziert, werden auch an den zukünftigen Übungen alle notwendigen Protagonisten teilnehmen.

 

9. Wann fand die letzte in 8. thematisierte Übung statt, welche Ergebnisse und Konsequenzen erbrachte diese, bei welchem Kostenaufwand?

Siehe Antwort zu Frage 8.

 

Alle Systeme, die bei der Feuerwehr für die Sicherstellung der Einsatzfähigkeit notwendig sind, werden turnusmäßig einmaljährlich überprüft. Dies betrifft im Besonderen die Funktion der Leitstellen- und Kommunikationstechnik. Aktuell wurde am 15.02.2022 ein Stresstest der entsprechenden Systeme durchgeführt. Hierbei wurden alle Bereiche spontan vom Stromnetz abgekoppelt und überprüft, ob alle Notstrommechanismen greifen und die Systeme wieder ordnungsgemäß hochfahren. Dieser Test konnte erfolgreich abgeschlossen werden.

 

10.Welche Notfallpläne für einen großflächigen mehrtägigen Stromausfall in Oberhausen existieren?

Katastrophenschutzplan der Stadt Oberhausen

 

 

 

 

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