Beschlussvorlage - B/17/2038-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung einer zeitlich befristeten Teilzeitplanstelle (EG 12 TVöD, 50%) für die Projektmitarbeit im Projekt „Zukunftscampus – Campus of Profession and Innovation“ vorbehaltlich der Förderzusage vom 01.06.2022 bis 31.05.2023.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt für das Jahr 2022 die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 32.760,- EUR im Deckungsring Personal (D00000001).

 

 

Deckungsvorschlag:

Die ab dem Haushaltsjahr 2022 zusätzlich einzuplanenden Personalkosten für die Einrichtung der Stelle im Dezernat 0/ Strategische Planung werden durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) bis zu einer Höhe von 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert, im Übrigen Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

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Konsequenzen

Bezug

 

Ratsbeschluss „Projektliste Ruhrkonferenz“ (B/16/4876-01 vom 08.07.2019)

 

Ratsbeschluss „Masterplan Wirtschaft“ (B/16/5945-01 vom 14.09.2020)

 

VV Beschluss vom 22.03.2022

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ] Personalkosten, siehe Begründung

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Bei der einzurichtenden Planstelle handelt es sich um eine auf ein Jahr befristete Tätigkeit im Rahmen des Projektes „Campus of Profession and Innovation“ (Zukunftscampus).

 

Mit dem Masterplan Wirtschaft ist unter dem Leitziel „Oberhausen ist qualifiziert“ die Vision eines „Campus of Profession and Innovation“ formuliert und beschlossen worden, um gerade die Ausbildung zu attraktivieren und zu stärken (B/16/5945-01). Mit der Maßnahme sind folgende Ziele verbunden worden: Junge Menschen genießen exzellente berufliche Aus- und Weiterbildung, bekommen berufliche Perspektiven und können auf moderne Unternehmen treffen. Unternehmen finden am Campus einen Ort für die Fachkräfteentwicklung entlang des eigenen Bedarfs sowie Raum und Netzwerke für Innovation. Der enge Austausch zwischen Praxis, Ausbildung und angewandter Wissenschaft sichert bedarfsorientierte, flexible Aus- und Weiterbildung. Der Campus wird als Ökosystem und Ort zu einem Nährboden für Gründung und Kooperation. Eine moderne Infrastruktur und ein innovativer Ort verändern die Wahrnehmung von beruflicher Ausbildung und räumen mit veralteten Bildern auf.

 

Der Zukunftscampus soll mit Blick auf die Potenziale der jüngeren Generation, aber auch mit Blick auf die Möglichkeiten der nachhaltigen Innovation und Digitalisierung im Bereich der Qualifizierung sowie Aus- und Fortbildung einen Ort schaffen, um Ausbildung attraktiver zu machen und zukunftsfähig aufzustellen. Ferner soll der Campus eine enge Verzahnung von Bildung und Wissenschaft durch gemeinsame Verantwortung in der Region bewirken, Impulse zur Innovation geben sowie die Integration beruflicher Bildung stärken.

 

Der Zukunftscampus wird bereits von vielen Akteuren und Akteurinnen unterstützt. Ein breites Netzwerk ist vor Antragstellung der Förderung entstanden. Sowohl Wissenschaft, angewandte Forschung und Wirtschaft als auch Aus- und Weiterbildungseinrichtungen gehören diesem Netzwerk an.

 

Die Ausbildungs-Campus-Idee ist auch im Rahmen der Ruhrkonferenz der Landesregierung eingebracht und diskutiert worden (B/16/4876-01). Unter dem Begriff des „Zukunftscampus – Bildungszentren von morgen“ ist sie als „Vorhaben zur Umsetzung“ ausgewählt worden. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert in der Folge drei Einzelprojekte, die konkrete Umsetzungskonzepte für „Zukunftscampus Ruhr“ erarbeiten. In Oberhausen soll so auf Basis von Machbarkeitsanalysen eine mögliche Trägerstruktur, eine inhaltlich-fachliche Ausrichtung und geeignete Bildungsangebote inklusive digitalisierter Formate, mögliche Standorte sowie ein nachhaltiger Finanzierungsplan für die nächsten Schritte der Umsetzung entwickelt werden. Die weiteren Standorte sind Dortmund und die Region Emscher-Lippe.

 

Der Projektantrag hat im Oktober letzten Jahres das Bewertungsverfahren der AG-Einzelprojekte des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW erfolgreich durchlaufen. Dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn wurde ebenfalls zugestimmt, die Förderzusage steht unmittelbar bevor. Das Projekt ist laut Antrag bis zum 31.03.2023 abzuschließen, eine Aussicht auf Verlängerung ist nicht gegeben.

 

Um die Antragstellung abzuschließen, ist es erforderlich, das entsprechende Personal zu benennen.

 

Ursprünglich sollte mit der IW Consult GmbH Köln als Projektpartner die Sicherstellung dieses Personals gewährleistet werden. Aufgrund der Förderstruktur kam diese Partnerschaft leider nicht zustande. Zeitgleich ging eine Initiativbewerbung einer Dipl-Betriebswirtin bei der Stadt Oberhausen ein. Erste Gespräche zur Klärung der Stelleninhalte, Rahmenbedingungen und Anforderungen an die in Rede stehenden Planstelle wurden geführt. Die Bewerberin würde gerne, befristet für ein Jahr mit 20 Wochenstunden die herausgehobene Projektmitarbeit übernehmen. Sie erfüllt sowohl die formellen Voraussetzungen zur Besetzung dieser Tätigkeit als auch die fachlichen Erfahrungen aufgrund ihrer Tätigkeiten als Projektmanagerin in verschiedenen Unternehmen.

 

Tätigkeitsmerkmale der herausgehobenen Projektmitarbeit:

-          Unterstützung bei der Koordination u. Evaluation des Projektes

-          Konzeptionelle und redaktionelle Arbeit im Rahmen der Konzepterstellung

-          Kommunikation mit der Kommune, dem Fördermittelgeber, Gesellschaften, Unternehmen und Bildungsträgern

-          Federführende Initiierung, inhaltliche Gestaltung und Durchführung von Netzwerktreffen

-          Recherche und Analysen zu projektbezogenen Themenfeldern

-          Erstellung des Endberichts

 

Die Planstelle soll als Teilzeitstelle für den Projektzeitraum vom 01.06.2022 bis 31.05.2023 vorbehaltlich der Förderzusage eingerichtet werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die jährlichen Gesamtkosten einer Stelle ergeben sich bei einem Büroarbeitsplatz aus den klassischen Personalkosten und den Sachkosten (9.700,- EUR Pauschalwert gem. KGSt). Die verwendeten Werte sind Orientierungswerte der KGSt. (Bericht 7/2021):

 

0,5 Stelle (EG 12 TVöD): 56.150,- EUR (46.450,- EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten)

 

Anteilige Personalkosten und Sachkosten für das Jahr 2022 (vorausgesetzt einer Einstellung ab 01.06.2022): 32.760,-  EUR

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