Beschlussvorlage - B/17/2034-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstellung von Nachwuchskräften 2022hier: Fachinformatiker*in für Systemintegration
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Michael Pfitzner
- Verantwortung:
- Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.05.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.05.2022
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Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
- Ausgangslage / Einstellungsbedarf
In seiner Sitzung am 28.06.2021 hat der Rat der Stadt mit Drucksache B/17/0779-01 über die Einstellung von Nachwuchskräften im Jahr 2022 sowie deren Übernahme beschlossen. Bezüglich IT-spezifischer Ausbildungsberufe wurde seinerzeit aus organisatorischer Sicht für das Ausbildungsjahr 2022 kein Bedarf gesehen.
Im Bereich 4-4 / IT ist bereits längerfristig eine Stelle vakant, welche mehrfach erfolglos ausgeschrieben wurde. Deren Besetzung soll nunmehr durch die Ausbildung einer Nachwuchskraft zum*r Fachinformatiker*in für Systemintegration und deren Übernahme mittelfristig sichergestellt werden. Die Einstellung der Nachwuchskraft soll noch im Einstellungsjahr 2022 erfolgen.
- Finanzielle Auswirkungen
Aus diesem Einstellungsvorschlag resultieren folgende Gehaltsaufwendungen (Arbeitgeberbrutto inkl. etwaiger Sonderzahlungen) für den Ausbildungszeitraum:

Hierin sind die Personal- und Sachkosten des Fachbereichs 4-1-40 / Aus- und Fortbildung, Kosten für überbetriebliche Lehrgänge und dienstbegleitende Unterrichte sowie Beihilfen und sonstige Personalaufwendungen für Nachwuchskräfte nicht enthalten. Die Gehaltsaufwendungen des Haushaltsjahres 2022 werden über den aktuellen Personalkostenetat abgedeckt, die der Folgejahre werden in den jeweiligen Planungen berücksichtigt.
- Übernahmeregelung
Wie unter lit. A dargestellt erfolgt die Einstellung der Nachwuchskraft bedarfsorientiert mit dem Ziel der mittelfristigen Besetzung einer vakanten Planstelle. Insofern soll die derzeitige (im Rahmen der DS B/17/0779-01 für den EJ 2022 beschlossene) Übernahmeregelung angewendet werden, wonach alle Nachwuchskräfte bei insgesamt guten Leistungen, Eignung und Befähigung sowohl während der gesamten Ausbildungszeit als auch in der Abschlussprüfung unbefristet auf Grundlage des TVöD übernommen bzw. in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden.
Dieses Angebot geht davon aus, dass die Prüfungsergebnisse wie in den letzten Jahren im Notenbereich „sehr gut“ bis „befriedigend“ liegen. Soweit der Bereich 4-1/Personal und Organisation im individuellen Einzelfall allerdings zu einem anderen Betrachtungsergebnis kommt, ist bei erfolgreichem Prüfungsabschluss zunächst eine einjährig befristete Weiterbeschäftigung auf Basis des TVAöD mit angestrebter Übernahme bei entsprechender Bewährung vorgesehen.
