Beschlussvorlage - B/17/1935-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Bereitstellung von zwei außerplanmäßigen investiven Budgets wie folgt:

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

 

220013010100140

 

Halde Alstaden

 

785200

 

AiB Tiefbaumaßnahmen

 

232.650,00

 

 

220013010100150

 

Garten Osterfeld

 

785200

.

AiB Tiefbaumaßnahmen

 

230.630,00

 

 

Deckungsvorschlag:

Entsprechende Einzahlungen in Höhe von 232.650 EUR bei der Finanzstelle 220013010100140 – Halde Alstaden, Finanzposition 681100 – Investitionszuweisungen vom Land sowie in Höhe von 230.630 EUR bei der Finanzstelle 220013010100150 – Garten Osterfeld, Finanzposition 681100 – Investitionszuweisungen vom Land (100%ige Förderung).

 

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Konsequenzen

Bezug

 

M/17/1131-01       Umweltausschuss  27.10.2021

 

Konsequenzen

 

Finanzielle      keine [ x ]

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Mitte Juni 2021 wurde vom Umweltministerium NRW ein neues, aus Mitteln der EU finanziertes Förderprogramm „Grüne Infrastruktur“ veröffentlicht. Hierbei soll grüne Infrastruktur vorwiegend im urbanen Umfeld entwickelt, erhalten und verbessert, sowie naturtouristische Angebote in Nordrhein-Westfalen geschaffen werden.

 

Das Ziel im Garten Osterfeld ist es, den aktuellen Anforderungen des Klimawandels gerecht zu werden, sowie eine Verbesserung des Mikroklimas, eine Steigerung der Artenvielfalt und eine Verbesserung der Bodenfunktionen zu erreichen. Im Feuchtgebiet Halde Alstaden zählen die ökologische Optimierung und die Steigerung des Naturerlebens zu den Hauptzielen der Maßnahme.

 

Der Bereich Umwelt hat im September 2021 zwei Anträge für das Feuchtgebiet Halde Alstaden (601.545 €) sowie den Garten Osterfeld (OLGA) (648.550 €) mit einem Gesamtfördervolumen von 1,25 Mio. € zur Vollfinanzierung bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht, um sie im städtischen Haushalt kostenneutral umsetzen zu können.

Da zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung 2022 ff die investiven Kostenanteile noch nicht konkret abschätzbar waren, wurden für beide Einzelmaßnahmen Mittel in Höhe von 1.250.095 € im konsumtiven Teilhaushalt eingeplant. Die im Wege der Projektplanung aufgestellte Gesamtkostenrechnung nach DIN 276 ergab, dass hiervon die oben genannten Kostenanteile investiv dargestellt werden müssen.

 

Die entsprechenden Zuwendungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf sind am 17.11.2021 im Bereich Umwelt eingegangen. Da die Vorhaben bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein müssen, wird für das Haushaltsjahr 2022 ein außerplanmäßiges investives Auszahlungsbudget in Höhe von insgesamt 463.280 € für beide Maßnahmen benötigt.

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