Beschlussvorlage - B/17/2036-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstellung von Brandoberinspektoranwärter*innen und Brandmeisteranwärter*innen im Jahr 2023
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Michael Pfitzner
- Verantwortung:
- Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.05.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.05.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt für das Einstellungsjahr 2023
- die Einstellung von zwei Brandoberinspektoranwärter*innen (BOIA),
- die Einstellung von 14 Brandmeisteranwärter*innen (BMA) sowie
- deren Übernahme nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unter Berücksichtigung der in der Vorlage genannten Kriterien.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
- Ausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst 2023
Die Ausbildung von Nachwuchskräften ist und bleibt auf absehbare Zeit das bestgeeignete Instrument zur Deckung des Personalbedarfs der Stadtverwaltung. Dies gilt insbesondere für den feuerwehrtechnischen Dienst. Grundlage für die Festlegung der Einstellungs- bzw. Ausbildungszahlen ist eine jährliche Betrachtung der errechneten und prognostizierten Fluktuation für den Bereich 6-1/Feuerwehr. Hierbei finden die erwarteten personellen Zuwächse durch Übernahme von Nachwuchskräften und externe Einstellungen einerseits ebenso Berücksichtigung wie Abgänge durch Versetzung und Pensionierung andererseits. Dieser Berechnung zugrunde liegt der derzeit gültige Brandschutzbedarfsplan der Firma Luelf & Rinke vom 06.04.2019.
Für den Einstellungsjahrgang 2023 ergeben sich so die nachfolgenden Ausbildungsbedarfe:
- Einstellungen in der Laufbahngruppe 2.1
In der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt ergibt sich ein Bedarf von vier Beamten*innen. Zwei Stellen sollen durch Brandoberinspektoranwärter*innen (BOIA), Ausbildungszeitraum April 2023 bis März 2025, besetzt werden.
Zusätzlich sollen zwei weitere Beamte*innen der LGr 1.2 im November 2023 einen Aufstiegslehrgang beginnen, welcher Ende Oktober 2024 enden wird.
- Einstellungen in der Laufbahngruppe 1.2
Es liegt auf Basis der vorgenannten Fluktuationsanalyse ein Bedarf von drei Beamten*innen vor, welcher durch Brandmeisteranwärter*innen (BMA), Ausbildungszeitraum April 2023 bis September 2024, gedeckt werden soll. Dieser Bedarf wurde anhand zukünftig vakanter Stellen im Rahmen einer Personalbedarfsberechnung ermittelt und ist somit legitimiert.
Zudem hat die Feuerwehr die Anpassung des Personalfaktors geprüft. Der aktuelle Personalfaktor (5,18) wurde 2016 ermittelt und durch ein externes Beratungsunternehmen überprüft. Die Neuberechnung der Feuerwehr anhand entsprechender Berechnungen auf Basis der Daten des Dezentralen-Schichtdienst-Managements-Systems (DSM) der Jahre 2019 bis 2021 ergibt unter Anwendung der gleichen Berechnungssystematik einen durchschnittlichen Personalfaktor von 5,39 und somit einen Stellenmehrbedarf von 11 Vollzeitäquivalenten.
Für die finale Festlegung des Personalfaktors bedarf es weiterer Aufarbeitungen, Absprachen und Regelungen; nach erfolgter Überprüfung wird zur faktischen Einrichtung der zusätzlich benötigten Stellen eine separate Beschlussvorlage für den Rat der Stadt erstellt.
Der unterstellte und aus organisatorischer Sicht nachvollziehbare zusätzliche Mehrbedarf soll durch die Ausbildung von elf weiteren BMA gedeckt werden, so dass zum 01.04.2023 insgesamt 14 BMA eingestellt werden sollen. Sollte sich der Personalfaktor in der bezifferten Höhe nicht bestätigen besteht die Möglichkeit, die über Bedarf ausgebildeten Mitarbeiter*innen in die Personalplanung der nächsten Jahre einzubeziehen; in den nächsten fünf Jahren gehen planmäßig 21 im Einsatzdienst tätige Beamte in den Ruhestand. Zudem könnten ungeplante Vakanzen gedeckt werden.
Derzeit sind bei der Feuerwehr sechs Angestellte im Rettungsdienst mit Zeitverträgen beschäftigt, welchen - bei entsprechender Eignung und Leistung - ein Ausbildungsangebot aus dem o. g. Kontingent unterbreitet werden soll.
- Übernahmeregelungen
Bei der Personalbedarfsberechnung wird die Übernahme der Nachwuchskräfte vollumfänglich eingerechnet. Deshalb soll die derzeitige Übernahmeregelung beibehalten werden, wonach alle Beamtenanwärter*innen bei insgesamt guten Leistungen, Eignung und Befähigung sowohl während des Vorbereitungsdienstes als auch in der Laufbahnprüfung in das Beamten*innen-Verhältnis auf Probe berufen werden.
- Finanzielle Auswirkungen

Hierin sind die Personal- und Sachkosten des Fachbereichs 4-1-40 / Aus- und Fortbildung, Kosten für überbetriebliche Lehrgänge und dienstbegleitende Unterrichte sowie Beihilfen und sonstige Personalaufwendungen für Nachwuchskräfte nicht enthalten.
