Beschlussvorlage - B/17/1923-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Förderrichtlinie zur Anschaffung von Lastenrädern im Oberhausener Stadtgebiet
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- 2-2 Azubi 2-2
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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12.05.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.05.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Förderrichtlinie für Lastenräder.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2022 unter dem Auftrag 220014010109 – Billigkeitsrichtlinien Klimaschutz, Kostenart 543132 – Sonstige Geschäftsaufwendungen zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung
Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 14.09.2020 die Verwaltung beauftragt, ein Förderkonzept zur Anschaffung von Lastenrädern nach dem Kölner Vorbild zu erarbeiten. Dieses Förderkonzept konnte bisher nicht verabschiedet werden, da die hierfür notwendigen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung standen. Mit den Finanzmitteln aus der Billigkeitsrichtlinie sind diese jetzt vorhanden und entsprechend kann nun das Inkrafttreten einer Förderrichtlinie für Lastenräder beschlossen werden.
Die Förderrichtlinie zur Anschaffung von Lastenrädern nach dem Kölner Vorbild bindet besonders in der Auswertung und dem Monitoring Personalkapazitäten. Um mit dem bestehenden Personal der Stadt Oberhausen und den zum Teil strukturellen Unterschieden eine Förderrichtlinie zur Anschaffung von Lastenrädern zu realisieren, wurde diese entsprechend angepasst. Die Anpassungen erfolgten in enger Abstimmung mit dem Fachbereich 4-6-10 / Rechtsberatung. Von der vorliegenden Förderrichtlinie können die Bürger*innen der Stadt Oberhausen profitieren, die als Privatperson für die Förderangebote von Bund und Land zur Anschaffung von Lastenrädern ausgeschlossen sind.
Kosten / Finanzierung
Sachkosten:
Die Verwaltung nutzt für die Finanzierung dieser Förderung Gelder aus der Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen, so dass keine finanzielle Belastung des kommunalen Haushaltes erfolgt. Gemäß Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 30. November 2021 steht der Stadt Oberhausen eine Billigkeitsleistung in Höhe von 243.791,03 € für das Jahr 2022 zur Verfügung. 100.000 € davon sollen, wie im Ratsbeschluss vom 14.09.2020 beschlossen, für die Förderung von Lastenrädern auf dem Oberhausener Stadtgebiet eingesetzt und im Haushalt bereitgestellt werden. Ausgehend von Anschaffungskosten von ca. 5.000 € für ein Lastenrad, können daher etwa 40 Lastenräder gem. Förderbedingungen der Förderrichtlinie (50 % der Anschaffungskosten, max. 2.500 € je Lastenrad) gefördert werden. Ein Haushaltsansatz in entsprechender Höhe wurde bereits eingerichtet.
Da die Bedarfe der Oberhausener Bürger*innen im Hinblick auf die Anschaffung von Lastenrädern nicht abzuschätzen sind, wird die Förderrichtlinie mit einem Fördervolumen von 100.000 € bis zum 30.11.2022 befristet. Sollten darüber hinaus noch Restmittel verfügbar sein, können diese im Dezember 2022 für andere Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt werden und müssen nicht unverausgabt an das Land NRW zurückgezahlt werden.
Personalkosten:
Es entstehen keine Kosten durch zusätzliches Personal.
Die Erarbeitung der Förderrichtlinie ist bereits im Rahmen der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes durch die Klimaschutzmanager erfolgt. Eine Bearbeitung der Anträge erfolgt durch den Fachbereich 2-2-30.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45,3 kB
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