Beschlussvorlage - B/17/1876-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen im Jahr 2022 im Rahmen der Corona-Pandemie bei der Auftragsnummer 610002150203 - Pandemie KoCI („Koordinierende Covid-Impfeinheit“).
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Feuerwehr
- Bearbeitung:
- Nicole Kenzer
- Verantwortung:
- Jendrian
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.05.2022
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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12.05.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.05.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 860.000,- € für das Jahr 2022 bei der Auftragsnummer 610002150203 - Pandemie KoCI, Sachkonto 529100 - sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen.
Deckungsvorschlag: Außerplanmäßige Erträge in entsprechender Höhe bei der Auftragsnummer 610002150203 - Pandemie KoCI, Sachkonto 448100 - Erstattungen vom Land.
Sachverhalt
Begründung
Das Land NRW hat den Kreisen und Gemeinden im 4. Quartal des Jahres 2020 den Auftrag zum Aufbau und Betrieb von Impfzentren erteilt. Zum Ende des Jahres 2020 hat die Stadt Oberhausen daher die Willy-Jürissen-Halle als Impfzentrum für die Stadt Oberhausen betriebsbereit zur Verfügung gestellt. Der Echtbetrieb wurde im Februar 2021 aufgenommen. Die Impfzentren in NRW wurden zum 30.09.2021 geschlossen. Gemäß Erlass des MAGS vom 09.09.2021 hatten jedoch alle Gemeinden zum 01.10.2021 und zunächst befristet bis zum 30.04.2022 eine „Koordinierende Covid-Impfeinheit“ (KoCI) einzurichten. Diese Impfeinheit wurde mit Hilfe der Hilfsorganisationen gegründet und betrieben. Aufgrund der durch den Bund und das Land initiierten Booster-/ Impfkampagne reichten die Kapazitäten der mobilen Impfeinheiten jedoch nicht aus, um den tatsächlichen Impfbedarf abzudecken. Im Verlauf der Monate November und Dezember 2021 haben daher bis zu insgesamt 6 Impfstellen im Stadtgebiet den Betrieb aufgenommen. Derzeit sind noch 3 Impfstellen im Stadtgebiet aktiv. Der Betrieb dieser Impfstellen ist zunächst vorgesehen für die Zeit bis zum 30.06.2022.
Das für die Impfstellen und zur Aufbereitung des Impfstoffes benötigte medizinische Fachpersonal wird im Gegensatz zum Impfzentrum nicht mehr durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV) zur Verfügung gestellt. Lediglich die ärztlichen Leistungen werden durch die KV sichergestellt. Das organisatorische Personal ist genauso wie das medizinische Fachpersonal durch die Kreise und Gemeinden zu stellen. Zur Gestellung des erforderlichen Personals hat die Stadt Oberhausen u.a. Verträge mit 3 in Oberhausen ansässigen Hilfsorganisationen abgeschlossen (Arbeiter Samariter Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe). Die Hilfsorganisationen haben sich verpflichtet, für die Betriebszeiten der Impfstellen geeignetes Personal zur Verfügung zu stellen. Für die Gestellung des Personals wurde eine einheitliche Stundenvergütung vereinbart. Das Personal erhält das Gehalt durch die Hilfsorganisation, wo es angestellt ist bzw. wurde, anschließend erhält der Bereich 6-1/ Feuerwehr eine Monatsabrechnung über die jeweiligen geleisteten Arbeitsstunden je Hilfsorganisation zur Begleichung.
Bei den Haushaltsplanungen des Jahres 2022 wurden lediglich Haushaltsmittel für die Koordinierende Impfeinheit (KoCI) berücksichtigt, jedoch nicht für städtische Impfstellen, da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanungen davon ausgegangen wurde, dass nach Schließung des Impfzentrums der Impfbedarf durch die niedergelassenen Ärzte/innen sichergestellt werden und keine städtischen Impfangebote durch Impfstellen mehr erfolgen sollten.
Gemäß Erlass werden die angefallene Aufwendungen, u.a. für die Personalgestellung der Hilfsorganisationen, durch das Land NRW erstattet. Somit entstehen außerplanmäßige Erträge bei der Auftragsnummer 610002150203 - Pandemie KoCI, Sachkonto 448100 - Erstattungen vom Land in entsprechender Höhe.
