Antragsvorlage - A/17/2026-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

Am 07.04.2022 wurde von der Landesregierung NRW das „Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen“ verabschiedet.

Damit soll die Arbeit der Jugendämter in NRW im Bereich des Kinderschutzes und Kindeswohls unterstützt und weiter qualitativ ausgebaut werden.

Daher bitten wir die Verwaltung in den folgenden Punkten um Berichterstattung:

 

  1. Maßnahmenstand zur Umsetzung der Abwehr von Kindeswohlgefährdung auf der Grundlage des § 8a SGB VIII in Oberhausen.
  2. Auswirkungen des neuen Gesetzes zum Schutz des Kindeswohls auf die Organisationsstruktur und den Personalbedarf des Jugendamtes in Oberhausen hat.
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