Beschlussvorlage - B/17/1807-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

330003010000002

Glasfaseranbindung Schulen

785200

Tiefbauarbeiten

1.263.680

 

Deckungsvorschlag:

Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Die unterjährige Kompensation wird in den Investitionskonferenzen festgelegt. Die Kreditvorgabe 2022 der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet.

Eine Refinanzierung in Höhe von 162.840 EUR erfolgt bei selbiger Finanzstelle, Finanzposition 681100 Investitionszuweisungen vom Land.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr.: M/17/1683-01  „Umsetzung des Glasfaserausbaus, des Digitalpakt Schule und der Sofortausstattungsprogramme“             

 

Drucksache-Nr.: M/17/1519-01  „Umsetzung des Glasfaserausbaus, des Digitalpakt Schule und der Sofortausstattungsprogramme“             

 

Drucksache-Nr.: M/17/1359-01  „Umsetzung des Glasfaserausbaus, des Digitalpakt Schule und der Sofortausstattungsprogramme“             

 

Drucksache-Nr.: M/17/0979-01  „Umsetzung des Glasfaserausbaus, des Digitalpakt Schule und der Sofortausstattungsprogramme“             

 

Drucksache-Nr.: M/17/0658-01  „Umsetzung des Glasfaserausbaus, des Digitalpakt Schule und der Sofortausstattungsprogramme“             

 

Drucksache-Nr.: B/17/0153-01  „Maßnahmen in Verbindung mit den Förderprogrammen Digitalpakt Schule NRW und Glasfaserausbau.“             

 

Drucksache-Nr.: M/17/0206-01  „Glasfaserausbau in Oberhausen“ 

 

Drucksache-Nr.: B/16/5695-01  „Bereitstellung investiver Mittel für die Glasfaseranbindung der Oberhausener Schulen“

 

Drucksache-Nr.: B/16/4503-01  „Glasfaserausbau der Stadt Oberhausen“ 

 

Drucksache-Nr.: B/16/3040-01  „Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Investive außerplanmäßige Mittelbereitstellung zum Ausbau eines Glasfasernetzes“

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Stadt Oberhausen hat mit Ratsbeschluss vom 23.09.2019 den Aufbau eines eigenen Glasfasernetzes zu den Schulen und den maßgebenden städtischen Standorten beschlossen.

Zum Zeitpunkt des ersten Förderantrages für den Ausbau des Glasfasernetzes konnten 8 Schulstandorte nicht berücksichtigt werden, da ihr Bestand durch den damaligen Schulentwicklungsplan der Stadt Oberhausen noch nicht gesichert war. Da der Bedarf dieser Schulstandorte nun beschlossen ist, ist auch für diese acht Standorte ein Anschluss an das Glasfasernetz der Stadt Oberhausen zu realisieren.

Konkret handelt es sich dabei um die Anbindung der folgenden Schulen

 

  • Kastellschule
  • Königschule
  • Grundschule Buschhausen, Dependance
  • Grundschule Buschhausen
  • Bismarckschule
  • Schule am Froschenteich, Dependance
  • Hirschkampschule, Dependance
  • Hirschkampschule

 

Die zusätzlichen Streckenführungen werden direkt an die im ersten Förderantrag genehmigten Strecken anschließen und das Gesamtnetz so erweitern. Für die Anbindung der Schulen kann weiterhin das seit September 2018 bestehende Förderprogramm des Landes NRW genutzt werden. Danach ist für HSP-Kommunen die Verlegung des passiven Glasfasernetzes zu den Schulstandorten zu 100% förderfähig. Die hierfür unter Fördervorbehalt durchzuführende europaweite Ausschreibung wurde vollzogen. Am 26. Juli 2021 war Submissionstermin und es wurden insgesamt 4 Angebote abgegeben. Eines wurde aufgrund fehlender ausreichender Referenzen für ungültig erklärt, somit liegen noch drei gültige Angebote vor. Diese wurden auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Das wirtschaftlichste Angebot wurde nun als Basis für die Aufstellung der Kosten je Schulstandort herangezogen. Damit konnte der Förderantrag komplettiert werden. Die notwendigen Abstimmungen mit dem Fördermittelgeber konnten im Februar 2022 abgeschlossen werden.

 

Bei der Fördermaßnahme „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen“ handelt es sich um eine 100%ige Förderung ohne Eigenanteil für die Stadt Oberhausen, wobei die Anbindung eines Schulstandorts mit maximal 300.000 EUR gefördert wird. Die Fördersumme beträgt insgesamt 1.745.540,22 EUR.

Da die Anbindung von 2 Schulstandorten diesen maximalen Förderbetrag übersteigt, sind Kosten i. H. v. 59.220,92 EUR aus eigenen Mitteln zu decken. Weiterhin ist die Erstellung von erforderlichen Redundanzstrecken nicht förderfähig. Die hierfür in der Ausschreibung veranschlagten Kosten betragen insgesamt 624.670,27 EUR und sind ebenfalls aus eigenen Mitteln zu decken. Hieraus ergibt sich somit ein nichtförderfähiger Mehrbedarf in Höhe von insgesamt ca. 683.900 EUR.

 

Bei der Finanzstelle 330003010000002 Glasfaseranbindung Schulen, Finanzposition 785200 AiB Tiefbau stehen im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 3.701.010 EUR zur Verfügung. Dieser Betrag steht für die Glasfaseranbindung von Schulen aus dem 1. Förderantrag und dem nun in Rede stehenden zweiten Förderantrag zur Verfügung. Ein Teilbetrag in Höhe von 1.582.700 EUR steht explizit für die Anbindung der acht weiteren Schulstandorte (2. Förderantrag) zur Verfügung. Selbiger Betrag ist auch bereits Teil des für 2022 geplanten Einzahlungsbetrags in Höhe von 3.201.000 EUR. Wie unter Punkt 1 beschrieben, betragen die förderfähigen Kosten nunmehr 1.745.540 EUR. Es ergeben sich also förderfähige Mehrkosten in Höhe von 162.840 EUR.

 

Im Haushaltsjahr 2021 standen für beide Förderanträge insgesamt 5.701.010 EUR (davon 4.118.310 EUR für den 1. Förderantrag und 1.582.700 EUR für den 2. Förderantrag) zur Verfügung. Die Haushaltsanmeldung für 2022 erfolgte unter der Annahme, dass im Haushaltsjahr 2021 2 Mio. EUR verausgabt werden. Tatsächlich wurden allerdings nur rund 1.583.060 EUR im Haushaltsjahr 2021 verausgabt. Hieraus ergibt sich ein weiterer Mehrbedarf in Höhe von 416.940 EUR für den 1. Förderantrag. Es handelt sich hierbei nicht um Mehrkosten, sondern lediglich um die Differenz der ursprünglichen Auszahlungsprognose 2021 als Basis für den Planansatz 2022 und der tatsächlichen, geringeren Auszahlung in 2021 und somit gewissermaßen um eine Korrektur des Planansatzes 2022.

 

Dies macht eine überplanmäßige Mittelbereitstellung (investiv) erforderlich, wobei sich der Betrag wie folgt zusammensetzt:

 

Nichtförderfähige Anteile Glasfasernetz für Schulen:    683.900 EUR

Mehrkosten, die zu 100% förderfähig sind:        162.840 EUR

Mittelverschiebung Haushaltsjahr 2021 nach 2022 für 1. Förderantrag: 416.940 EUR

 

Die insgesamt überplanmäßig bereitzustellende Auszahlungssumme bei Finanzstelle 330003010000002 Glasfaseranbindung Schulen, Finanzposition 785200 AiB Tiefbau beträgt somit 1.263.680 EUR.

 

 

 

 

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