Beschlussvorlage - B/17/1806-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

330003010000009

Digitale Endgeräte Ausstattungsoffensive

783200

Erwerb bewegliches Anlagevermögen <800 EUR

472.500,00

 

Deckungsvorschlag:

Einzahlungen in Höhe von 472.500 EUR unter oben aufgeführter Finanzstelle sowie Finanzposition 681100 – Investitionszuweisungen vom Land (Förderquote 100%).

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr.: M/17/1359-01 „Umsetzung des Glasfaserausbaus, des Digitalpakt Schule und der Sofortausstattungsprogramme“, hier auch: Förderprogramm EFRE-REACT-

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie wurden am 15.10.2021 weitere Fördermittel zur Beschaffung von personalisierten mobilen Endgeräten im Rahmen der „Digitalen Ausstattungsoffensive NRW“ und des „Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe (REACT-EU)“ zur Verfügung gestellt.

 

Die Gesamtsumme beider Fördermaßnahmen in Höhe von 3.474.880 EUR wurde direkt nach der Bekanntgabe der Fördersummen unter der Finanzstelle 330003010000007 – Digitale Endgeräte EFRE-REACT in den Haushalt 2022 eingestellt, hier noch unter der Annahme, dass es sich um ein zusammenhängendes Förderprogramm namens EFRE-REACT handle. Konkret sind es jedoch zwei eigenständige Programme, da sie zum einen aus europäischen Mitteln und zum anderen aus Landesmitteln finanziert werden, beides jedoch von der Bezirksregierung Düsseldorf bearbeitet wird. Die Rahmenbedingungen der Förderungen sind in Bezug auf die damit ermöglichte Ausstattung identisch.

 

Bei den beiden neuen Förderprogrammen handelt es sich um eine jeweils 100%ige Förderung ohne Eigenanteil für die Stadt Oberhausen.

 

Die zur Verfügung gestellte Fördersumme aus dem Programm REACT-EU beträgt 3.002.380 EUR, wovon aufgrund der Förderbedingungen (planmäßige Schließung der geförderten Osterfelder Heideschule sowie Überdeckung an einer anderen geförderten Schule in Verbindung mit einem Umverteilungsverbot) jedoch nur 2.960.375,00 EUR beantragt werden dürfen.

 

Aus dem Programm der Digitalen Ausstattungsoffensive stammen weitere 472.500,00 EUR, was eine beantragbare Gesamtsumme von 3.432.875,00 EUR ergibt. Die Förderprogramme geben bereits fest vor, welche Schulen in jeweils welcher Höhe bezuschusst werden (vgl. Drucksache M/17/1359-01), so dass hier keine weiteren Beschlüsse erforderlich sind.

 

Um die Einnahmen und Ausgaben den jeweiligen Förderprogrammen zuordnen zu können, ist eine eigenständige Darstellung im Haushalt erforderlich, indem eine außerplanmäßige investive Mittelbereitstellung für das Förderprogramm „Digitale Ausstattungsoffensive NRW“ in Höhe von 472.500,00 EUR erfolgt.

 

 

 

 

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