Antragsvorlage - A/17/2022-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Osterfeld gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: Errichtung von Wildblumenwiesen in Grün- und Parkanlagen als Beitrag zum Artenschutz
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Meike Tekaat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Beschlussfassung
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03.05.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Osterfeld bittet die Verwaltung die Möglichkeit zur Errichtung von Wildblumenwiesen in folgenden Grün- bzw. Parkanlagen zu prüfen:
- Grünflächen an der Burg Vondern
- Grünflächen zwischen Elpenbachstraße und Harkortstraße
- Grünfläche an der Hasenstraße
- Grünfläche an der Kapellenstraße (südlicher Teil des Volksgartens)
- Grünfläche an der Vestische Straße
Ziel ist es, eine für den Insektenschutz geeignete Bepflanzung in Form von Wildblumenwiesen vorzunehmen.
Damit viele Arten profitieren können, sind Rindenmulch und Totholz angemessen einzusetzen. Darüber hinaus sollen jeweils Hinweisschilder aufgestellt werden, die den Bürgerinnen und Bürgern Orientierung bieten und über den Insektenschutz informieren.
Zusätzlich sind Insektenhotels an jedem Standtort aufzustellen, sofern möglich und es ist zu prüfen, ob und inwieweit Schulklassen sowie Kindergartengruppen bei der Errichtung eingebunden werden können und ob gegebenenfalls eine Umzäunung der Wiesen notwendig ist.
Sachverhalt
Begründung
Besonders in städtischem Umfeld sind die Lebensbedingungen für heimische Insekten mittlerweile stark erschwert. Global ist bereits ein signifikanter Rückgang der Artenvielfalt zu beobachten. Durch die Errichtung von Wildblumenwiesen werden dauerhafte Rückzugsgebiete geschaffen und somit kann ein Anfang gemacht werden, um die Artenvielfalt in Oberhausen zu erhalten.


Grünfläche Elpenbachstraße
Grünfläche Hasenstraße

Grünflache Kapellenstraße Grünfläche Vestische Straße
Fotos: Hermann Wischermann
Nach Vorstellung des Prüfergebnisses soll die Bezirksvertretung abschließend über die Maßnahme entscheiden.
Eine weitere Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.
