Antragsvorlage - A/17/2004-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird um die Prüfung einer erneuten Markierung gebeten, um die Gefährdung zu vermindern. Hierzu schlagen wir vor, die rote Markierung, wie sie auf dem Teilstück von der Concordiastraße bis zur Parallelstraße aufgetragen worden ist, an dieser Gefahrenstelle ebenfalls zu nutzen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Radweg auf der Bebelstraße in südlicher Richtung mündet auf Höhe der Hausnummer 213/215 auf die Fahrbahn. Die Einmündung ist, bedingt durch die Sichtverhältnisse und nicht ausreichende Markierung, eine Gefahrenstelle. Direkt vor der Einmündung befinden sich Parkplätze und behindern die Sicht für Fahrradfahrer und Autofahrer. Auf die Gefahrenstelle weist lediglich ein Verkehrszeichen 138-10 „Radfahrer kreuzen“ hin. Neben diesem Schild befinden sich diverse weitere Schilder sowie momentan zusätzliche Umleitungszeichnen und erschweren dem motorisierten Verkehr die Fokussierung auf diese Gefahrenstelle.

 

In der Vergangenheit gab es dort bereits eine auf der Fahrbahn eingezeichnete Fahrradspur. Diese ist offensichtlich nach Straßenbauarbeiten leider nicht wieder markiert worden.

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