Berichtsvorlage - M/17/1992-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Rechtliche Grundlagen

Das Niederrhein-Kolleg Oberhausen (NRK) ist ein Weiterbildungskolleg (WBK) in Trägerschaft des Landes. Die Schulform WBK ermöglicht ihren Studierenden den nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen auf dem sogenannten Zweiten Bildungsweg. Ein WBK muss mindestens zwei der drei Bildungsgänge Abendrealschule , Abendgymnasium und Kolleg umfassen (§ 23 Abs. 1 SchulG NRW). Eine bestehende Einrichtung kann als Kolleg fortgeführt werden, wenn sie mindestens 240 Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat. Ein WBK kann auch fortgeführt werden, wenn den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Weg zu einer anderen Bildungseinrichtung, die einen entsprechenden Abschluss vermittelt, nicht zugemutet werden kann (§ 82 Abs. 9 SchulG NRW).

 

Das NRK umfasst den Bildungsgang Kolleg. Dieser Bildungsgang führt Erwachsene, die nach Berufsausbildung oder Berufstätigkeit ihre schulische Ausbildung wieder aufnehmen, ohne eine geregelte Berufstätigkeit auszuüben, zur allgemeinen Hochschulreife (§ 1 Abs. 4 Satz 2 APO-WBK). Da die Bildungsgänge des WBK in Semester eingeteilt sind, können am NRK zweimal jährlich neue Studierende aufgenommen werden und es finden in jedem Schuljahr zwei Abiturprüfungen statt.

 

Das Weiterbildungskolleg soll schulfachlich und organisatorisch mit den Einrichtungen der Weiterbildung zusammenarbeiten, die Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen anbieten. Die Zusammenarbeit erstreckt sich insbesondere auf die Abstimmung der schulabschlussbezogenen Bildungsangebote, auf gemeinsame schulabschlussbezogene Unterrichtsveranstaltungen und auf den Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern. Die Bildungsangebote der Berufskollegs in der Region sind in die Abstimmung einzubeziehen. (§ 23 Ab. 4 SchulG NRW).

 

Porträt der Schule

Das NRK bietet seit 1953 als ältestes Kolleg Nordrhein-Westfalens Erwachsenen die Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife nachzuholen. Sie ist somit eine Schule des sogenannten „zweiten Bildungswegs“. Das Niederrhein-Kolleg zählt darüber hinaus zu den derzeit vier Einrichtungen im Regierungsbezirk Düsseldorf, an denen einmal jährlich die Externen-Abiturprüfung (ehemals Nichtschüler-Abiturprüfung) abgenommen wird.

 

Die Unterrichtsfächer sind den insgesamt drei Aufgabenfeldern (sprachlich-literarisch-künstlerisch; gesellschaftswissenschaftlich, mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch) zugeordnet. Hinzu kommen weitere Angebote und Arbeitsgemeinschaften sowie Exkursionen und Kursfahrten.

 

Es gibt eine Studierendenvertretung (SV) und einen Förderverein (Verein der Freunde und Förderer des Niederrhein-Kollegs e. V.). Auf dem Gelände des Niederrhein-Kollegs Oberhausen liegt hinter den Schulgebäuden in einer Parkanlage ein Studierendenwohnheim. In neun Häusern finden über 50 Studierende Unterkunft. In der pauschalierten Miete von monatlich 170 € sind die Nutzung eines ca. 20 m² großen unmöblierten Zimmers und der Gemeinschaftsräume (Küche, Toiletten, Waschräume) einschließlich der anfallenden Nebenkosten enthalten. Laut dem LRH-Jahresbericht betrug die durchschnittliche Auslastung des Wohnheims im Schuljahr 2017/18 knapp 50 %. Rund 68 % der Bewohnerinnen und Bewohner kamen aus Oberhausen oder unmittelbar angrenzenden Städten.

 

 

Hintergrund des Prüfauftrags

Die bevorstehende Schließung des in Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen befindlichen Niederrhein-Kollegs (NRK) war in den vergangenen Monaten mehrfach Thema in landes- wie kommunalpolitischen Diskussionen. An dieser Stelle werden ausgewählte Meilensteine des Diskussionsprozesses wiedergegeben.

 

Im Jahr 2019 stellte der Landesrechnungshof (LRH) in seinem Jahresbericht den kontinuierlichen Rückgang der Studierendenanzahl am NRK sowie als Folge die mehrfache Unterschreitung der geforderten Mindestgröße fest. Daher hielt der Landesrechnungshof die Schließung des Niederrhein-Kollegs für geboten, zumal der hier angebotene Bildungsgang auch an benachbarten Kollegs angeboten wird.

 

Der Landesrechnungshof (LRH) hat das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Düsseldorf (RPA) mit der Prüfung des Schulbetriebs sowie der Haushalts- und Wirtschaftsführung des NRK beauftragt. Die an die Bezirksregierung Düsseldorf (BR) gerichteten Prüfungsmitteilungen des RPA vom 09.10.2019 hat der LRH mit Entscheidung vom 31.10.2019 dem Ministerium für Schule und Bildung (MSB) zur Kenntnis gegeben. Auf die Stellungnahme der BR vom 06.02.2020 hat das RPA mit Schreiben vom 20.05.2020 geantwortet. Das MSB hat am 22.05.2020 eine Stellungnahme abgegeben. Hierauf ist am 29.05.2020 eine Folgeentscheidung des LRH ergangen.

 

Zur Frage des Fortbestands des NRK hat der LRH gegenüber dem MSB in seiner Entscheidung vom 29.05.2020 erklärt, dass die Studierendenzahl im laufenden Schuljahr 2019/2020 weiter zurückgegangen ist. Die Gesamtzahl der Studierenden verringerte sich laut den Amtlichen Schuldaten von 220 auf 204; die Zahl der Studierenden in der Einführungs- und der Qualifikationsphase (ohne Vorkurse bzw. die Internationalen Vorbereitungsklassen) reduzierte sich geringfügig von 186 auf 185. Infolgedessen unterschreitet das NRK seit nunmehr drei aufeinanderfolgenden Schuljahren die schulgesetzliche Mindestgröße von 240 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Dies unterstreicht aus Sicht des LRH den Handlungsbedarf, das Kolleg alsbald zu schließen.

 

Die BR hat dem LRH mitgeteilt, dass der Schulleitung der Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte zunehmend schwerfalle, da in nicht ausreichendem Maße Studierende und Kurse zur Verfügung stünden. Um Lehrkräfte überhaupt noch beschäftigen zu können, würden kleine Kurse nochmals geteilt. Gleichzeitig lägen aber massive fachspezifische Bedarfe (u. a. Mathematik) vor, die ab Sommer 2020 mit dem vorhandenen Personal nicht mehr abzudecken seien. Beim Wegfall der Abiturkurse in der Prüfungszeit gestalte sich eine weitere Verwendung der Lehrkräfte noch problematischer.

 

In einem Bericht vom 18.01.2022 erläutert die zuständige Ministerin Gebauer die Positionen des MSB zur beschlossenen Schließung des NRK durch die Landesregierung. Hierin würdigt das MSB die Anregungen des LRH und schließt sich den Prüfergebnissen an. Die Bestandsgefährdung wurde nochmals durch Verweise auf weiterhin sinkende Studierendenzahlen (Stand 22.12.2021: 139 Studierende in Fachsemestern und 10 Studierende im Vorkurs) und ein sehr schmal besetztes Kollegium, welchem die erforderliche Weiterentwicklung und Qualitätssicherung daher nur eingeschränkt möglich sei, untermauert.

 

Mit einer Resolution der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN, Linke.Liste-Fraktion und BOB zum Erhalt des NRK (Drucksache A/17/1623-01) wurden erste Initiativen im Rat der Stadt Oberhausen sichtbar. Die genannten Fraktionen fordern den Oberbürgermeister darin auf, seinen Einfluss bei der Landesregierung geltend zu machen und in einen Dialog zum Erhalt des Kollegs einzutreten. Begleitet wurden die politischen Diskussionen durch mediale Berichterstattungen und öffentliche Aufrufe zum Erhalt des NRK seitens ehemaliger Studierender und interessierter Bürger*innen.

 

Mit Beschluss vom 21.März 2022 beauftragte der Rat der Stadt Oberhausen die Stadtverwaltung mit der Prüfung auf Übernahme des NRK in städtische Trägerschaft. Am 23.03.2022 beantwortete der Oberbürgermeister Daniel Schranz eine Kleine Anfrage des Antragsstellers Peter Bruckhoff zur Schließung des NRK (Drucksache K/17/1865-01). Daneben wird seither versucht, mit dem MSB einen weiteren Gesprächstermin zu vereinbaren.

 

Im Dezember des Jahres 2021 wurde dem Kollegium und den Studierenden des NRK mitgeteilt, dass die Schule auf Beschluss der Landesregierung zum 31.07.2023 geschlossen wird. Bereits zum 01.02.2022 durfte das NRK keine neuen Studierenden mehr aufnehmen, woraufhin die ersten Studierenden das NRK verlassen haben und an ein anderes Kolleg gewechselt sind.

 

Statistische Betrachtungen

Wie bereits von LRH und MSB festgestellt, waren die Studierendenzahlen stark rückläufig. Die Entwicklungen am NRK sind dabei keine Besonderheit dieser Schule. Insgesamt sind die Studierendenzahlen an Weiterbildungskollegs in NRW zwischen den Schuljahren 2014/15 und 2021/22 deutlich, um 35,7 Prozent, gesunken. Im interkommunalen Vergleich von vier Städten des Regierungsbezirks Düsseldorf, die Weiterbildungskollegs (aber mit unterschiedlichen Konstellationen an Bildungsgängen) vorhalten, stellt sich die Oberhausener Situation als besonders drastisch dar (siehe untenstehende Abbildung).

Während die Studierendenzahl in Duisburg annähernd konstant gehalten werden konnte, ist die Nachfrage in Essen, Düsseldorf und besonders Oberhausen (minus 51,5 Prozent) deutlicher gesunken. Hier können, gerade wegen der Mobilität der erwachsenen Studierenden, auch Interaktionseffekte zwischen den Standorten eine Rolle spielen. Eine fallbezogene Ursachenbestimmung der jeweiligen Entwicklungen bedürfte einer genaueren Analyse unter Einbezug der Wohnortherkunft der Studierenden sowie insbesondere auch des Bildungsgangangebots an den einzelnen Weiterbildungskollegs.

 

Am NRK kommt der überwiegende Anteil der Studierenden aus Oberhausen und Umgebung. Eine Besonderheit ist sicherlich, dass am NRK, anders als vom Schulgesetz vorgesehen, mit dem Kolleg lediglich ein Bildungsgang angeboten wird. Dieser Umstand bedingt womöglich die mangelnde Nachfrage in den vergangenen Jahren (mit). Die Bildungsexpansion der vergangenen Jahrzehnte führte zu einem enormen Wachstum an Hochschulreife-Zertifikaten auf dem 1. Bildungsweg (allein ca. 40 Prozent der gleichaltrigen Wohnbevölkerung erzielt in Deutschland die Allgemeine Hochschulreife an einer allgemeinbildenden oder beruflichen Schule; vgl. den Nationalen Bildungsbericht).

 

Die Abwärtsentwicklung spiegelt sich auch in den Abschlusszahlen (siehe obenstehende Grafik). Sind im Schuljahr 2015/16 noch 61 Studierende mit einem Zertifikat vom NRK abgegangen, wären es am Ende des Schuljahres 2020/21 lediglich noch 30. Der Trend ähnelt in Richtung und Ausmaß (ca. minus 50 %) der Studierendenzahlentwicklung. Zu beachten ist darüber hinaus, dass ein wahrnehmbarer Anteil der Absolventinnen und Absolventen lediglich den schulischen Teil der Fachhochschulreife erreichen. Ob diese Personen im weiteren Verlauf tatsächlich das Fachabitur erzielen, ist abhängig von ihrer Bereitschaft zur späteren Ableistung eines adäquaten Praxisanteils (z.B. Jahrespraktikum).

 

Empfehlung und Perspektiven

Angesichts der beschriebenen Entwicklungen ist eine Trendumkehr am NRK unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht absehbar. Diese Einschätzung wurde auch seitens der Schulleitung des NRK in einem persönlichen Gespräch am 31.03.2022 geteilt. Die Mindestschüler*innenzahl ist unterdessen so weit unterschritten, dass eine Genehmigung der Übernahme des NRK in eine städtische Trägerschaft unwahrscheinlich ist. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass angesichts der Mitteilung über die bevorstehende Schließung im Jahr 2023 des NRK die Absetzbewegungen von Studierenden und auch Lehrkräften bereits eingesetzt haben.

 

Vor diesem Hintergrund wäre die Stadt Oberhausen damit beauftragt, ein völlig neues Weiterbildungskolleg zu konzipieren und auch personell aufzubauen. Ein Neustart in reiner Kollegform erscheint angesichts der Entwicklungen ohne Aussicht auf Bestandssicherung. Allenfalls könnte die pädagogische Ergänzung um eine Abendrealschule erwogen werden. Ob für eine solche Bildungsgangstruktur aber tatsächlich eine veritable Nachfrage besteht, müsste vertieft eruiert werden. Hierbei wären dann auch die Bildungsbedarfe der jüngst zugewanderten Menschen aus der Ukraine zu berücksichtigen. Eine solche Analyse wäre mittels Umfragen und in Kooperation mit den umliegenden Kollegs sowie den Oberhausener Berufskollegs zu fundieren und damit vergleichsweise aufwändig.

 

Zudem müssten die Kauf- oder Mietkosten für die Liegenschaften und Immobilien festgestellt werden. Hier wäre das BLB der Ansprechpartner. Das Gebäude scheint gut erhalten zu sein.

 

Alternativ, und hier könnte ein echter und auch kurzfristiger Mehrwert des Gebäudes des NRK für die Stadt Oberhausen liegen, sollte dringend über eine Anmietung zur kurzfristigen Behebung von Kapazitätsengpässen für die IVK-Klassen der geflüchteten Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine und im Bereich der Sekundarstufe I und II nachgedacht werden. Oberhausen wird in den kommenden Jahren nicht genügend Schulplätze in dieser Schulstufe bereitstellen können.

 

Hier ließe sich eine Win-Win-Situation erzeugen, zumal die fundierten Prüfungen für eine mittelfristige Übernahme eines neu zu konzipierenden Weiterbildungskollegs in kommunaler Trägerschaft parallel weiter betrieben werden können. Um das Gebäude auch mittelfristig einer für Oberhausen und Nordrhein-Westfalen zukunftsträchtigen Verwendung zuzuführen, sollte eine solche fundierte Prüfung auch weitere Nutzungsoptionen einbeziehen. Die Bildungslandschaft im Ruhrgebiet entwickelt sich stetig weiter, die Qualifizierungsbedarfe wandeln sich und nehmen tendenziell zu. Gerade für Sektoren staatlicher Dienstleistungen (z.B. Pflege, Erziehung, Sicherheit) sollten Bildungsbedarfe geprüft werden, um gemeinsam mit dem Land und interessierten Bildungspartnern (Hochschulen, Institute, Kollegs und Schulen) die besten Optionen für die Weiterentwicklung der Oberhausener Bildungslandschaft zu eruieren.

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