Berichtsvorlage - M/17/1985-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Im Zeitraum zwischen dem 31.01.2022 und 04.02.2022 fand für die Übergangsschüler*innen der Grundschule das Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen in Oberhausen – für das Schuljahr 2022/23 - statt.

Nach den positiven Erfahrungen aus dem Vorjahr fanden die Anmeldungen an allen drei in Oberhausen vorgehaltenen weiterführenden Schulformen des Regelschulsystems parallel im Rahmen eines vorgezogenen Anmeldeverfahrens statt. Die Beantragung seitens des Schulträgers vom 23.08.2021 wurde seitens der Bezirksregierung Düsseldorf im September 2021 genehmigt.

Die Eltern hatten über das einheitliche Formular „Übergangserklärung“ die Möglichkeiten, ihre Präferenzen bzgl. des Umgangs mit ihren Kindern im Falle von Überhängen an der gewünschten Schule zu dokumentieren. Ferner wurde zusammen mit der Schulaufsicht beschlossen, dass vom 24.02.2022 bis zum 25.02.2022 Termine zur nachträglichen Anmeldung für noch nicht angemeldete Schüler*innen stattfinden.

Am 09.02.2022 fand die Koordinierung der Schüler*innen statt, deren Anmeldungen an ihrer Wunschschule angesichts ausgeschöpfter Schulplatzkapazitäten final nicht zur Aufnahme führten. Hierbei wurden die in der „Übergangserklärung“ festgehaltenen Präferenzen berücksichtigt, indem beispielsweise ein Schulplatzangebot gemäß der gewünschten Zweitwahlschulform unterbreitet wurde.

 

 

 

Die in Zahlenwerten ausgedrückten Ergebnisse des diesjährigen Anmeldeverfahrens sind in der nachfolgenden Tabelle zu finden.

 

 

Übersicht zum Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2022/2023, Sek I (Stand 09.03.2022)

 

Schule

festgelegte Zügigkeit

Aufnahme-

kapazität rechnerisch

faktische Zügigkeit (25.02.22)

Ergebnis nach dem Nachmelde-termin (25.02.2022)

Ergebnis nach 1. Anmelde-phase (04.02.22)

Gesamtauf-nahmen 2021

Gesamtschule Osterfeld*

8

216

7

172

87

184

Heinrich-Böll-

Gesamtschule

6

162

6

154

107

153

Fasia-Jansen-

Gesamtschule

6

162

6

162

215

162

Gesamtschule Weierheide

4

116

4

116

162

116

Gesamtschulen Gesamt

24

656

22

604

571

615

Anne-Frank-

Realschule

5

135

5

131

89

141

Friedrich-Ebert-

Realschule

5

135

5

134

155

137

Theodor-Heuss-

Realschule

4

108

4

103

101

108

Realschulen Gesamt

14

378

14

368

345

386

Elsa-Brändström-

Gymnasium

5

145

4

117

105

115

Bertha-von-Suttner-

Gymnasium

5

145

5

151

165

153

Heinrich-Heine-

Gymnasium

4

116

4

122

118

153

Freiher-vom-Stein-

Gymnasium

5

145

5

152

149

125

Sophie-Scholl-

Gymnasium

5

145

5

152

152

152

Gymnasien Gesamt

24

696

24

694

689

698

Gesamt

62

1.730

60

1.666

1.605

1.699

Kinder im 4. Jahrgang der Oberhausener Grundschulen SJ 2020/21: ca. 1.770

 

 

 

* wird wahrscheinlich mit 8 Zügen starten

 

 

 

 

 

 

 

Mit Blick auf die Anmeldungen in der ersten Anmeldephase (01.02.-05.02.2021) und hinsichtlich der Ebene der Schulformen zeigt sich eine nahezu vollständige Ausschöpfung der Kapazitäten im Bereich der Schulform Gymnasium, ein Unterhang von 33 Anmeldungen in der Schulform Realschule (345 Anmeldungen), sowie ein Unterhang von 85 Anmeldungen in der Schulform Gesamtschule (571 Anmeldungen).

 

Im Bereich der Gymnasien ist zu berücksichtigen, dass entsprechend der vom Rat der Stadt Oberhausen festgelegten Zügigkeiten je Schule in Summe von 24 Zügen auszugehen ist, am Elsa-Brändström-Gymnasium aber nach Aussage von Schulleitung und Schulaufsicht lediglich 4 anstatt 5 Züge gebildet werden können. Insofern dieser Ansicht gefolgt wird und die Zügigkeit an der betreffenden Schule auf 4 Züge festgelegt würde, resultiert eine Minderung der ohnehin bereits begrenzten Schulplatzkapazitäten in der Sekundarstufe I in Oberhausen. Hier bedarf es vor dem Hintergrund deutlich steigender Schüler*innenzahlen einer Bestandsaufnahme und ggf. Ertüchtigung im Kontext der Schulentwicklungsplanung 2021-2030.

 

Im Bereich der Gesamtschulen zeigte sich das gewohnte Bild: Über die Kapazitätsgrenze hinausgehende Anmeldezahlen an der Fasia-Jansen-Gesamtschule und der Gesamtschule Weierheide, bei gleichzeitiger Unternachfrage - gemessen an den verfügbaren Schulplätzen - an der Gesamtschule Osterfeld und der Heinrich-Böll-Gesamtschule. An den beiden zuletzt genannten Schulen wurde den zu koordinierenden Schüler*innen ein Schulplatzangebot unterbreitet.

 

Im Bereich der Schulform „Realschule“ konnten an zwei der Schulen Anmeldungen in der Größe der vorhandenen Schulplatzkapazitäten gemäß Zügigkeitsfestlegung erreicht werden. Insofern an anderen Schulen nicht aufgenommene Schüler*innen einen entsprechenden Zweitwahlwunsch äußerten, wurde ihnen ein Schulplatzangebot an der Anne-Frank-Realschule unterbreitet.

 

An der traditionell von Oberhausener Kindern und Jugendlichen besuchten Willy-Brandt-Gesamtschule in Mülheim an der Ruhr lagen am 09.02.2022 43 Anmeldungen aus Oberhausen vor. Davon konnten 26 Schüler*innen, also eine ganze Klasse, angenommen werden. An der Gustav-Heinemann-Gesamtschule gab es konkret 1 Anmeldung aus Oberhausen, die final auch zu einer Aufnahme führte. An der Gesamtschule Borbeck in Essen haben sich 8 Schülerinnen und Schüler angemeldet, von denen 4 auch aufgenommen wurden. In Bottrop wurden insgesamt 20 Grundschüler*innen einer Oberhausener Grundschule aufgenommen (Stand 09.03.2022; 4 an Realschule, 23 an Gymnasium, 3 an Gesamtschule). Aus Duisburg und Dinslaken liegen zum heutigen Tag noch keine belastbaren Informationen vor.

 

Bislang haben sich insgesamt 1.666 Schüler*innen an den weiterführenden Schulen in Oberhausen für die 5. Jgst. des kommenden Schuljahres angemeldet. Davon sind 43 Schülerinnen und Schüler nicht in Oberhausen wohnhaft und haben zuvor auch eine Grundschule in einer der Nachbarkommunen besucht. In Anbetracht der Aufnahmen an Nachbarkommunen sind derzeit ca. 80 Schülerinnen und Schüler noch nicht an einer weiterführenden Schule angemeldet erfasst. Dies kann drei Gründe haben: die Aufnahmebestätigung ist noch nicht an der Grundschule angelangt, Schülerinnen und Schüler wiederholen die 4. Jgst., die Schülerinnen und Schüler wurden bis heute noch nicht angemeldet. Alle drei Facetten werden derzeit von der Schulpflichtüberwachung in den Blick genommen. Die betreffenden sorgeberechtigten Personen wurden am 04.03.2022 angeschrieben, sodass sich nun täglich die Zahl der noch nicht als angemeldet registrierten Schülerinnen und Schüler reduziert. Durch die erfolgreiche Einführung der Schulverwaltungssoftware „SchILDzentral“ und den damit einhergehenden Informationsgewinn ist es dem Schulträger erleichtert geworden, in Abstimmung mit den Schulen, die Schulpflichtüberwachung schülerspezifisch durchzuführen.

 

Schlussendlich wird es noch zu nachträglichen Anmeldungen im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten kommen. Diese werden, insofern sich Schülerinnen und Schüler noch in den umliegenden Kommunen anmelden, knapp ausreichen. Trotz der derzeit noch relativ geringen Anmeldezahl werden auch an der Gesamtschule Osterfeld voraussichtlich acht Parallelklassen gebildet werden.

 

Wenn sich alle Übergangsschüler*innen der Oberhausener Grundschulen dazu entschieden hätten, ihre Schullaufbahn an einer weiterführenden Schule in Oberhausen fortzusetzen, dann hätten sich bereits in diesem Jahr schulorganisatorische Probleme für die Stadt Oberhausen ergeben. In den folgenden Jahren münden zahlenmäßig stärkere Jahrgänge in die Sekundarstufe I ein. Die anlassbezogene Schulentwicklungsplanung hat einen Mehrbedarf von 8 Zügen in den kommenden Jahren festgestellt, woraufhin von Rat der Stadt Oberhausen ein entsprechender Beschluss im vergangenen Jahr gefasst wurde.

 

Auch vor dem Hintergrund der durch Schulformwechsel und Seiteneinstiege verursachten Schulplatzbedarfe ist eine zügige Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen (Zügigkeitserweiterung an der Gesamtschule Weierheide + Errichtung einer neuen sechszügigen Gesamtschule in Alt-Oberhausen) dringend geboten. Auch bedingt durch den fluchtbedingten Zuzug aus der Ukraine ist bereits jetzt absehbar, dass die Deckung der Schulplatzbedarfe in der Sekundarstufe I in den kommenden Jahren voraussichtlich nur im Wege kurzfristiger Übergangslösungen (z.B. die Errichtung mobiler Raumeinheiten, ggf. Nutzung weiterer Räumlichkeiten) erreicht werden wird.

 

Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung werden die Entwicklungen beobachtet und entsprechende kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen ausgearbeitet.

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