Berichtsvorlage - M/17/1984-01
Grunddaten
- Betreff:
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Bildung von Eingangsklassen an den Oberhausener Grundschulen zum Schuljahr 2022/2023
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Regina Cammalleri
- Verantwortung:
- Dr. Jordan-Ecker , Hermstein
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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05.05.2022
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Aus der Anlage ist die Datengrundlage für die Bildung von Eingangsklassen der Grundschulen für das Schuljahr 2022/2023 zu ersehen.
Die Daten basieren auf den Angaben der Schulen nach den Anmeldeterminen sowie einer erneuten Abfrage Ende März 2022.
Zum Vergleich wurden die Anmeldezahlen nach den Anmeldeterminen 2020 für das Schuljahr 2021/2022 sowie die mit Beschluss des Rates vom 24.09.2018 (Drucksache Nr. B/16/2852-01) festgelegte Zügigkeit für die Oberhausener Grundschulen angegeben. Aufgrund von gemeindeübergreifenden Umschulungsanträgen und Nachmeldungen sind bis Juli 2022 wie in den Vorjahren noch Veränderungen zu erwarten. Über die sich dann ergebenden Schülerzahlen wird im Rahmen der Schulstatistik berichtet.
Mit Inkrafttreten des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes ist der Schulträger verpflichtet, die Klassenbildung für alle Schulen nach der sog. Kommunalen Klassenfrequenzrichtzahl durchzuführen. Diese Kommunale Klassenrichtzahl ergibt sich, in dem die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen (ohne Kinder der Förderschulen, aber mit Kindern im Gemeinsamen Lernen – GL) durch den Faktor 23 geteilt wird, die Zahl wird nach unten gerundeten und um eine Klasse verringert. Das Ergebnis entspricht der Anzahl der Eingangsklassen, die insgesamt an allen Grundschulen in Oberhausen gebildet werden dürfen. In Oberhausen werden 80 Eingangsklassen für das Schuljahr 2022/2023 auf die 29 Oberhausener Grundschulen verteilt.
Die Bandbreiten für die Klassengrößen der Eingangsklassen betragen bei Einzügigkeit 15 bis 29 Kinder, bei Zweizügigkeit 15 bis 28 Kinder je Klasse, bei Dreizügigkeit 15 bis 27 Kinder je Klasse und bei Vierzügigkeit 15 bis 26 Kinder je Klasse. Außerdem wurde dem Schulträger die Möglichkeit geschaffen, die Größe von Klassen des Gemeinsamen Lernens (GL) sowie die Größe von Eingangsklassen an Schulen in schwierigen sozialen Lagen auf 25 zu begrenzen. Es gilt die Bandbreite von 15 bis 29 Kinder je Klasse.
Nach intensiven Gesprächen zwischen Schulträger und der Unteren Schulaufsicht werden 80 Klassen gebildet.
In der 50. Kalenderwoche des Jahres 2021 fanden die ersten Abstimmungsgespräche zwischen Schulträger und Unterer Schulaufsicht mit den Schulleitungen statt. Ende Januar 2022 erfolgten die Koordinierungsgespräche mit den Schulleitungen derjenigen Schulen, die Kinder aufgrund von Anmeldeüberhängen ablehnen müssen. In diesen und weiteren Gesprächen wurde die Beratungen durch den Schulträger und die Untere Schulaufsicht wahrgenommen, um die Schulleitungen bei der Entscheidung über die Aufnahmen und Ablehnungen bestmöglich zu unterstützen. Die Eltern wurden in der 8. Kalenderwoche des Jahres 2022 durch die Schulleitungen über Ablehnungen informiert. Dabei wurden den Eltern, deren Kinder eine Ablehnung von der gewünschten Schule erhalten haben, eine ortsnahe Alternative angeboten. Der Versand der Aufnahmebescheide erfolgte in der 13. Kalenderwoche.
Nach der derzeitigen Antragslage wird erwartet, dass 24 GL-Klassen im kommenden Schuljahr 2022/2023 gebildet werden. Da die Verfahren zur Feststellung von Förderbedarfen (AOSF-Verfahren) noch nicht abgeschlossen sind, können aktuell noch keine abschließenden Ergebnisse berichtet werden. Sobald die tatsächliche Anzahl bekannt ist, wird gesondert informiert. Zu beachten ist hierbei, dass durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz keine Antragsverfahren für Kinder der Schuleingangsphase (Jahrgänge 1 und 2) mehr direkt durch die Schule eingeleitet werden können. Für die Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache können die Verfahren in Ausnahmefällen durch die Erziehungsberechtigten beantragt werden. Kinder, bei denen die Vermutung eines Förderschwerpunktes besteht, verbleiben als Regelkinder an den Schulen, an denen sie angemeldet sind und werden dort individuell präventiv gefördert.
Außerdem werden noch Veränderungen durch die Integration der geflüchteten Kinder aus der Ukraine in die Regelklassen erwartet. Dabei wird die geltende Bandbreite von 15 bis 29 Kinder je Klasse berücksichtigt. Für das laufende Schuljahr wird verstärkt mit einer Aufnahme in die bestehenden Klassen nach den Osterferien gerechnet. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage lagen noch keine belastbaren Zahlen zu den Verteilungen nach den Osterferien vor. Später folgt dann auch eine Aufnahme in die neuen Eingangsklassen. Hier wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut berichtet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,3 kB
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