Beschlussvorlage - B/17/1833-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt der Knappeninitiative Oberhausen e. V., im Rahmen der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Aktivitäten zur Belebung von Stadtteilzentren, einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 EUR zu gewähren.

 

Mittel stehen beim Auftrag 241002180100 – Bezirksverwaltungsstelle Alt-Oberhausen – Sachkonto 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche – zur Verfügung.

 

 

 

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Konsequenzen

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ]

 

Haushaltsansatz 2022 7.140,00 EUR

 

1. Knappenintiative 2.000,00 EUR

 

 

Gesamt: 2.000,00 EUR

 

 

Verbleibender Rest nach Beschluss; 5.140,00 EUR

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Der Verein Knappeninitiative Oberhausen e. V. legt einen richtliniengemäßen Antrag auf Bezuschussung, für bürgerschaftliche Aktivitäten vor, über den die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen entscheiden muss.

Anhängig an dem Antrag ist ein detaillierter Finanzierungsplan, der wie in den vergangenen Jahren den Eigenanteil beziffert.

 

Durch ständig gestiegene Kosten ist seitens der Knappenintitiative der Zuschussantrag erhöht worden.

 

Unter Berücksichtigung der nachvollziehbaren Kostensteigerungen und nach Rücksprache mit dem 1. Vorsitzenden der Knappeninitiative sowie der Tatsache, dass das diesjährige XXXL Rück Radrennen nicht stattfindet schlägt die Verwaltung vor, der Knappeninitiative einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 EUR zu gewähren.

Dabei wurde der Verein auf die Regularien des Punktes 3.5 der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Aktivitäten zur Belebung von Stadtteilzentren hingewiesen.

 

Für die kommenden Jahre wurde der Verein durch die Verwaltung gebeten die Kostensteigerungen, zunächst durch eigene Maßnahmen versuchen, zu kompensieren.

 

Mittel stehen beim Auftrag 241002180100 – Bezirksverhaltungsstelle Alt-Oberhausen – Sachkonto 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche – zur Verfügung.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird nach Abschluss der Veranstaltung der

Bezirksverwaltungsstelle Alt-Oberhausen nachgewiesen.

 

 

 

 

 

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