Antragsvorlage - A/17/1926-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

Der WAZ vom 25.03.2022 ist zu entnehmen, dass die Deutsche Bahn den Lärmschutz im Grafenbusch entgegen den eigentlichen Aussagen nicht realisieren wird. Als Grund wird angeführt, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht den Vorgaben des zuständigen Eisenbahnbundesamtes entspräche.

 

Wir bitten die Verwaltung den aktuellen Sachstand darzulegen.

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