Berichtsvorlage - M/17/1964-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

 

1. Ausgangslage

 

Ergänzend zu den regelmäßig vorgestellten Quartalsberichten für die Hilfen zur Erziehung, soll dieser Bericht das Jahr 2021 abschließend darstellen. Allerdings zeigt die Erfahrung der Vorjahre, dass sich sowohl die Ergebnisse der einzelnen Aufträge und Sachkonten sowie das Gesamtergebnis, aufgrund verschiedener Faktoren (z.B. verspätete Rechnungsstellung, Rückbuchungen, etc.), noch geringfügig ändern kann.

Alle Daten beziehen sich auf die Transferleistungen, die im Bereich der Hilfen zur Erziehung an Träger erbracht und über LogoData zahlbar gemacht wurden.

 

 

2. Aufbau des Jahresberichts

 

Hauptsächlich finden sich in diesem Bericht Daten zum Berichtsjahr 2021. An einigen Stellen wird jedoch auch Bezug auf die Vorjahre genommen. Die genannten Paragrafen beziehen sich alle auf das achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Neben einer detaillierten Übersicht über die Transferaufwendungen im Fachbereich Erzieherische Hilfen wird im vorliegenden Bericht auch die Ertragsseite betrachtet.

 

Im Weiteren wird die angestrebte Veränderung in der Arbeit mit jungen Volljährigen erörtert.

Auch im zurückliegenden Haushaltsjahr spielte die Pandemie und ihre Effekte wieder eine erhebliche Rolle. Deshalb wird kurz auf die Mehraufwendungen aufgrund von „Pandemiezuschlägen“ eingegangen.

Auch die im Anschluss dargestellte Auswertung der Zusatzerhebung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII durch das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat seinen Ursprung in der Corona-Pandemie und es werden die Daten aus dieser Erhebung für die Stadt Oberhausen vorgestellt.

 

 

3. Datengrundlage

 

Alle Zahlen werden auf der Grundlage von Daten aus dem EDV-Fachverfahren LogoData (Modul „Wirtschaftliche Jugendhilfe“) ermittelt.

Erhoben wurden die Daten für das Jahr 2021 am 11.04.2022.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Fachliche Bewertung der Entwicklung der Gesamtausgaben

 

 

 

In der Fortschreibung des Jahresberichtes 2020 lässt sich der tendenziell ansteigende Trend der Ausgaben (alle Fälle ohne UmA) leider weiterverfolgen. Während im Vorjahr (2020) eine Ausgabensteigerung von 0,9 Millionen Euro ausgewiesen waren, beträgt die Ausgabensteigerung von 2020 nach 2021 rund 1.500.000 Euro über alle Hilfen ohne die Ausgaben für die UMA, also prozentual etwas mehr als 2,9 %.

Gleichzeitig sanken in 2021 weiterhin kontinuierlich die Ausgaben für die UMA auf nunmehr rund 1,5 Mio. Euro. Hier bleibt im kommenden Jahr die Entwicklung abzuwarten, da durch die Ukraine-Krise nunmehr wieder junge Menschen Schutz und Zuflucht bei uns suchen.

 

Die vorliegende Kostenentwicklung lässt sich weiterhin nicht ohne Berücksichtigung der Pandemie-Effekte zur weiteren Planung erklären. Die Gesamtausgaben 2021 werden in der sich in der Anlage befindlichen detaillierten Sachkontenübersicht dargestellt.

 

 

 

5. Fachliche Bewertung der Entwicklung der Hilfeempfänger

 

Jahresvergleich durchschnittliche Hilfeempfänger / Ausgaben pro Hilfeempfänger 2017 bis 2021

 

 

 

 

 

 

UMA

2017

2018

2019

2020

2021

Hilfeempfänger im Schnitt monatlich

151

147

107

61

49

Veränderung gegenüber Vorjahr in %

 

-2,65%

-27,21%

-42,99%

-19,67%

Ausgaben pro Hilfeempfänger im Schnitt monatlich

3.938 €

3.379 €

2.888 €

2.645 €

2.632 €

Veränderung gegenüber Vorjahr in %

 

-14,21%

-14,51%

-8,44%

-0,49%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

keine UMA

2017

2018

2019

2020

2021

Hilfeempfänger im Schnitt monatlich

1939

1823

1823

1793

1762

Veränderung gegenüber Vorjahr in %

 

-5,98%

0,00%

-1,65%

-1,73%

Ausgaben pro Hilfeempfänger im Schnitt monatlich

2.128 €

2.140 €

2.212 €

2.291 €

2.405 €

Veränderung gegenüber Vorjahr in %

 

0,56%

3,39%

3,57%

4,96%

 

 

UMA

 

Aufgrund der rückläufigen Fallzahlen bei den UMA-Hilfeempfängern ergibt sich eine Aufgabenverschiebung in der Arbeit mit dieser Zielgruppe. Viele der ursprünglich minderjährig zugewanderten Menschen sind nun zwischen 19 und 21 Jahren. Die pädagogischen Bedarfe reduzieren sich, gleichzeitig wächst der Beratungsbedarf auf dem Weg in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben. Die Themen: eigener Hausstand, berufliche Perspektive, sowie die persönlichen Entwicklungsperspektiven gewinnen extrem an Bedeutung.

 

Keine UMA

 

Die Kostenentwicklung im zurückliegenden Geschäftsjahr ist höchst sensibel zu betrachten. Während sich die Fallzahlen absolut im Schnitt um 31 Hilfeempfänger reduziert haben (das entspricht dem Trend der Vorjahre und ist statistisch betrachtet, zu vernachlässigen), haben sich die Ausgaben pro Fall um rund 115 € pro Fall erhöht. Dies ist wiederum eine erhebliche Steigerung und wird im Weiteren im Blick zu halten sein.

 

 

6. Erträge

 

In der bisherigen Berichterstattung lag der Fokus immer auf der Darstellung der Ausgabenentwicklung innerhalb der Erzieherischen Hilfen. Mit diesem Bericht soll der Versuch unternommen werden, auch die Ertragsseite in einigen Facetten darzustellen. Insgesamt wurden im Haushaltsjahr 2021 Erträge in Höhe von rund 8,9 Millionen Euro erzielt.

Der Planansatz wurde um rund 2 Millionen Euro überschritten. Gleichzeitig ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang der Erträge von rund 1,3 Millionen Euro festzustellen.

 

 

Generell lassen sich die Erträge in zwei vergleichbare Kategorien einteilen – „Kostenbeiträge, Zweckgleiche Leistungen, Rückzahlungen“ sowie „Kostenerstattungen nach §§ 89a ff SGB VIII, FlüAG und SGB X“.

 

Hierin enthalten sind unter anderem einkommensabhängige Kostenbeiträge, wie das Kindergeld, Zwangsgelder, BAB-, ABG-, HWR/VWR-, OEG-, SGBII-Leistungen, Krankenhilfen, Eigenanteile, Darlehnsrückzahlungen, Kautionen, Rückzahlungen aus Vorjahren.

 

Die Höhe der Erträge wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst:

  • die Anzahl der (un)besetzten SachbearbeiterInnenstellen in der Fachabteilung WJH
  • (auch hieraus resultierend) ggf. Herabpriorisierung gegenüber dem Tagesgeschäft
  • die Anzahl der Fälle, in denen eine Kostenbeitragspflicht besteht
  • die Laufzeit der Fälle
  • die Kosten des Einzelfalls
  • die Anzahl der Fälle, in denen ein Dritter gegenüber der Stadt Oberhausen kostenerstattungspflichtig ist und Zeitpunkte, wann Änderungen erkannt werden.
  • das Umzugsverhalten der Eltern der Hilfeempfänger,
  • die Entwicklung von Sorgerechtssituationen
  • ggf. Leistungsausfall durch Sterbefälle
  • die Wirtschaftliche Situation und Zahlungsmoral der Eltern
  • die Altersstruktur und aktuelle schulische/berufliche Situation der Hilfeempfänger

 

Die Realisierung von Erträgen unterliegt damit einer Vielzahl von Faktoren und ist insofern nur schwer planbar.

 

 

Sinkende Erträge aus UMA-Kostenerstattungen und der stattgefundene Abbau der Rückstände von vor 2019, lassen die Entwicklung der Jahre 2020 und 2021 zusammenfassend plausibel erscheinen.

 

 

Eine Erklärung in Bezug auf die reduzierte Realisierung von Erträgen aus Kostenbeiträgen und zweckgleichen Leistungen (2020/2021) könnte im Rückgang der UMA-Fallzahlen und der Reduzierung stationärer Hilfen für junge Volljährige (Beendigungen, Umsteuerung in ambulante Hilfen) liegen, i.d.R. dem Kreis der Anspruchsberechtigten für zweckgleiche Leistungen wie BAB, BAFÖG oder ABG. In Bezug auf die Realisierung von Kostenbeiträgen konnte eine leichte Steigerung erzielt werden.

7. Auswirkungen der Pandemiezuschläge auf die Kostenentwicklung

 

Aufgrund der ausführlichen Erörterung der pandemiebedingten Effekte auf das Volumen und die Kosten der Hilfen zur Erziehung wird an dieser Stelle auf eine erneute vollumfängliche Berichterstattung verzichtet.

 

Die Auswirkungen der Pandemiezuschläge auf die Gesamtkostenentwicklung wird hier kurz skizziert.

 

Im Gesamtjahr 2021 wurden 450.579,77€ als Pandemiezuschläge an Jugendhilfeträger im Rahmen von Transferleistungen ausgezahlt.

Die Auswirkungen der, in Relation zum Haushaltsvolumen, vergleichsweise „geringen“ Summe, auf die Kalkulation der einzelnen Kostenarten, wird exemplarisch am Auftrag „§32 Erziehung in einer Tagesgruppe – 310006050622“ im Sachkonto „Teilstationäre Hilfen Minderjährige – 533133“, anhand der untenstehenden Tabelle verdeutlicht.

 

 

2019

2021

Gesamtkosten Hilfen gem. §32

3.904.932,67 €

4.049.008,50 €

Anzahl Hilfen

150

143

Ø Kosten Hilfe/Jahr

26.032,88 €

28.314,74 €

Kostensteigerung 2019 ./. 2021

 

8,77%

§32 Pandemiezuschläge

 

92.557,19 €

Kostensteigerung 2019 ./. 2021 pandemiezuschlagsbereinigt

 

6,28%

 

Die Darstellung bezieht sich auf den Vergleich der Jahre 2019 und 2021. Auf die Aufführung der Kosten und Anzahl der Hilfen im Jahr 2020 wurde bewusst verzichtet, da in den ersten Monaten der Pandemie eine Vielzahl von Hilfen in der o.g. Hilfeart Tagesgruppe „leer“ liefen und somit die Daten kaum für relevante Vergleiche nutzbar sind.

 

„Zuschlagsbereinigt“ zeigt sich eine Kostensteigerung von 6,28%, was im 2-Jahresverlauf einer jährlichen Kostensteigerung von 3,09% entspricht und somit nahezu die allgemeine Inflation abbildet (Inflationsrate 2021: 3,1%)

 

Planerisch stellt das „auf und ab“ der Pandemie und die damit einhergehenden kaum kalkulierbaren Kostenentwicklungen eine enorme Herausforderung dar.

Im Haushaltsansatz für das Jahr 2022 wurden mögliche Pandemiezuschläge anteilig beachtet und im Rahmen der beantragten überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1,1 Mio. Euro (vgl. Drucksache B/17/1721-01 vom 21.03.2022) berücksichtigt. Sie können somit gesondert ausgewiesen werden.

 

 

8. Zusatzerhebung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII anlässlich der Corona-Pandemie

 

Durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wurde im Berichtsjahr im Rahmen der Corona-Pandemie um Mitwirkung an einer Zusatzerhebung der Gefährdungseinschätzungen für die Jahre 2020 und 2021 geworben. Diese Zusatzerhebung sollte dazu beitragen, schon während der Corona-Pandemie eine zusätzliche Datengrundlage zu schaffen um die Entwicklungen von Gefährdungseinschätzungen nachvollziehen zu können und aktuelle Erkenntnisse zur Lage des Kinderschutzes zu gewinnen. Die Stadt Oberhausen nahm, in Vertretung durch den Fachbereich 3-1-40, an der Zusatzerhebung teil und übermittelte dem Bundesministerium im gewünschten Zeitraum regelmäßig die relevanten Daten. Die Zusatzerhebung wurde durch das Bundesministerium zum 31.08.2021 beendet.

 

Die untenstehenden Grafiken sind dem Gesamtbericht der Zusatzerhebung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Stadt Oberhausen entnommen* und geben Aufschluss über die Lage bezüglich der Gefährdungseinschätzungen im Rahmen der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021.

 

 

 

 

 

* Die Grafiken entstammen dem aus dem Online-Portal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) generierten Gesamtberichtes der Zusatzerhebung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII anlässlich der Corona-Pandemie und wurden teilweise zur besseren Abbildung im Rahmen des Jahresberichtes der Erzieherischen Hilfen 2021 punktuell zugeschnitten, jedoch nicht inhaltlich verändert.

 

Hier bleibt festzuhalten, dass unabhängig von der Situationsdarstellung während der Pandemie, dass Thema Kinderschutz einer differenzierten Betrachtung und einer entsprechenden Bearbeitung bedarf. Auch deshalb ist einerseits eine Spezialisierung der Bearbeitung von Kinderschutzfällen einerseits geplant, andererseits werden aktuell alle Mitarbeitenden Im Fachbereich 3-1-40 durch das Institut LüttringHaus, insbesondere im Themenfeld Kinderschutz fortgebildet.

 

9. Hilfen für junge Volljährige gem. §41 SGB VIII

 

Wie bereits im 3. Quartalsbericht 2021 ausgeführt, müssen aus Sicht des Fachbereichs 3-1-40 für die Hilfen für junge Volljährige zukünftig eine genauere Betrachtung und eine spezialisierte Steuerung erfolgen. Hier gilt es auch auf die geänderten Rechtsnormen im § 41 SGB VIII resultierend aus der SGB VIII Reform im letzten Sommer zu reagieren. Neben den, im interkommunalen Vergleich, überdurchschnittlich hohen Kosten, begründet die Reform des SGB VIII zusätzlich diese Notwendigkeit. Hier wurden für die entsprechenden Hilfeformen die Anspruchsberechtigung gestärkt und die Zugangsvoraussetzungen vereinfacht. Neben der Nivellierung der Kostenentwicklung ist also gleichzeitig der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitäts- und Quantitätssteigerung zu entsprechen.

 

 

 

 

2019

2020

2021

 

 

 

 

 

§41 stationär*

Kosten/Jahr

3.636.155,76 €

3.239.405,90 €

3.481.081,15 €

 

Hilfen/Jahr

167

143

161

 

Ø Kosten Hilfe/Monat

1.814,45 €

1.887,77 €

1.801,80 €

 

 

 

 

 

§41 ambulant*

Kosten/Jahr

383.472,02 €

397.084,34 €

409.767,00 €

 

Hilfen/Jahr

121

109

107

 

Ø Kosten Hilfe/Monat

264,10 €

303,58 €

319,13 €

 

 

 

 

 

§41 gesamt*

Kosten/Jahr

4.019.627,78 €

3.636.490,24 €

3.890.848,15 €

 

Hilfen/Jahr

288

252

268

 

Ø Kosten Hilfe/Monat

1.163,09 €

1.202,54 €

1.209,84 €

 

 

 

 

 

*ohne UMA und Hilfen i.V.m. §35a

 

 

 

 

 

Im Jahresergebnis 2021 zeigt sich eine Überschreitung des Haushaltsansatzes von 11,42%. Gleichzeitig sind die durchschnittlichen Kosten einer Hilfe im Monat nahezu konstant geblieben; die Anzahl der Hilfemaßnahmen jedoch stieg um ca. 6 % von 252 in 2020 auf 268 Hilfen in 2021. In der Analyse bzgl. der Überschreitung des Haushaltsansatzes zeigt sich im retrospektiven 3-Jahres-Verlauf ein vergleichsweise zu niedriger Ansatz im Segment der Hilfen für junge Volljährige für das Haushaltsjahr 2021. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Aufstellung des Haushaltsansatzes auf der Grundlage der im Herbst 2020 getätigten Prognose. Die im 3-Jahres-Vergleich vergleichsweise geringe Anzahl an Hilfen resultiert ggf. aus den Bedarfsveränderungen im Rahmen der Corona-Pandemie und zeigte somit ein „verfälschtes“ Bild welches planerisch kaum zu berücksichtigen war.

 

Stellt man das Jahresergebnis der Hilfen für junge Volljährige 2021 dem Jahresergebnis 2019 gegenüber, lässt sich ein leichter Kostenrückgang erkennen, welcher jedoch mit ca. 3,3% im Bereich „normaler Schwankungen“ zu liegen scheint. Lässt man nun den Ansatz 2021 außer Acht und bezieht das Jahresergebnis 2021 auf das Ergebnis 2020, zeigt sich eine Kostensteigerung von 6,99%. Diese ist mit einer Fallsteigerung von 6% von 2021 zu 2020 und den geleisteten Pandemiezuschlägen verein- und erklärbar.

 

 

Ansatz 2019

3.887.930,00 €

 

Ergebnis 2019

4.019.627,78 €

 

Abweichung in %

+3,39%

 

 

 

 

 

 

Abweichung ggü. Vorjahr in %

Ansatz 2020

4.168.430,00 €

+7,21%

Ergebnis 2020

3.636.490,24 €

-9,53%

Abweichung  in %

-12,76%

 

 

 

 

 

 

Abweichung ggü. Vorjahr in %

Ansatz 2021

3.491.950,00 €

-16,23%

Ergebnis 2021

3.890.848,15 €

+6,99%

Abweichung in %

+11,42%

 

 

 

Wie beschrieben zeigen sich im interkommunalen Vergleich bei den Hilfen für junge Volljährige in Oberhausen eine überdurchschnittlich hohe Leistungsdichte und daraus resultierend überdurchschnittlich hohe Gesamtkosten. Wie weiter oben erwähnt sind im Rahmen der SGB VIII-Reform die Anspruchsberechtigungen für entsprechende Hilfen gestärkt und Qualitätsmerkmale geschärft worden. Eine Angleichung der Leistungsdichte an interkommunale Durchschnittwerte sowie eine Nivellierung oder gar Senkung der Kosten bei gleichzeitiger Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen lässt sich nur durch eine stärkere Professionalisierung und Spezialisierung erreichen.

Deshalb besteht aktuell die Absicht der Einrichtung einer „Fachstelle Verselbstständigung“, welche gemeinsam mit den NetzwerkpartnerInnen anderer Rechtskreise junge Menschen mit geeigneten Hilfen und Beratungsleistungen in die Selbstständigkeit begleiten soll.

 

Hier ist insbesondere an eine starke Einbindung in die Arbeit des Jugendbündnishauses gedacht und konzeptionell vorbereitet.


Die drei Säulen dieser neu zu schaffenden Fachstelle sind im Folgenden skizziert:

 

Netzwerkkoordination

 

Hilfeplanung

 

Praktische Umsetzung

 

Schnittstellenmanagement

Ermittlung von Vernetzungs-bedarfen und Steuerung eines entsprechenden Austauschs mit den Schnittstellen

-   Jugendbündnishaus

-   LVR

-   Wohnungslosenhilfe

-   Fachstelle 35a / Eingliederungshilfe

Fachspezifisches QM, insbesondere Übermittlung von Veränderungsbedarfen bei internen Abläufen an die Fachbereichsleitung und das Qualitätsmanagement

 

Teilnahme an / und Organisation von Facharbeitskreisen

-        Ermittlung vorhandener Ressourcen, bestehender Netzwerke und Arbeitsgemeinschaften

-        Teilnahme an entsprechenden Netzwerken, Arbeitsgemeinschaften

-        Umsetzungsbegleitung /-kontrolle der Ergebnisse der Netzwerktreffen

 

 

 

Prüfung Anspruchsberechtigung

-   Erhebung aller relevanten Daten zur Anspruchsberechtigung

-   Weiterleitung an zuständigen Träger bei Unzuständigkeit der Jugendhilfe

 

Bedarfsanalyse

-   Sozialpädagogische Diagnostik

-   Kooperation mit weiteren Professionen

-   Beschreibung des Bedarfs und notwendiger Maßnahmen

 

Einleitung geeigneter Einzelfallhilfen

-   Koordinierung von Einzelfallhilfen gemäß der Bedarfsanalyse

-   Überleitung in

  • Beratung durch „praktische Umsetzung“ der Fachstelle
  • Hilfeplanung im Einzelfall
  • geeignete Angebote anderer Sozialleistungsträger oder Netzwerkpartner

 

Hilfeplanung im Einzelfall

-   Steuerung und Dokumentation des Hilfeplanverfahrens

 

Nachbetreuung gemäß § 41a SGB VIII

-   Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf individuelle Nachbetreuung gemäß der vorhandenen Bedarfe

 

 

Beratung

-   Beratung von Heranwachsenden und jungen Volljährigen in Fragen der Verselbstständigung

-   Vermittlung an entsprechende Netzwerke und Ansprechpartner

 

Ambulante Unterstützung im Einzelfall

-   konkrete ambulante Unterstützung im Einzelfall, sofern der Bedarf durch eine überschaubare Begleitung abgedeckt werden kann

  • Begleitung zu Terminen bei Behörden
  • Unterstützung bei Antragstellungen
  • Überleitung an weitere Netzwerke oder Angebote

 

„Junges Wohnen“

-   Vermittlung von Informationen und Kontakten in Bezug auf die Wohnungssuche von Heranwachsenden und jungen Volljährigen

-   Begleitung bei der Wohnungssuche

-   Beratung bei der Wohnungssuche und Bezug der eigenen Wohnung

 

Soziale Gruppenangebote

-   Ermittlung von Bedarfen der Einzelfälle und Überleitung in entsprechende Gruppenangebote wie z.B. „Mieterführerschein“

 

Lotsenfunktion

-   Vermittlung an weitere Sozialleistungsträger oder Netzwerke, um die jeweiligen Bedarfe adäquat abzudecken (z.B. Jobcenter, Gesundheitsbereich, Jugendförderung)

 

 

 

10. Fazit und Ausblick 2022

 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Jahr 2021 natürlich durch die Pandemie und deren Auswirkungen geprägt war.

 

Die bereits im letzten Jahr beschriebene Aufgabenverschiebung von ambulanten Maßnahmen in den stationären Bereich hat sich verstetigt. Ebenso die logische Entwicklung (bzw. Reduzierung) der Hilfen insbesondere im Gruppenkontext und im schulischen Rahmen.

 

Nicht nur bei den vorher beschriebenen Hilfen für junge Volljährige bleibt bzgl. der Haushaltsplanung abzuwarten, ob die „Jugendhilferealität“ sich zukünftig wieder zu vorpandemischen Logiken „zurück“ entwickelt, oder ob die festzustellenden Bedarfsverschiebungen bis zu einem gewissen Grad bestand haben werden. Insgesamt ist zu befürchten, dass die fiskalische Bedarfsplanung hinsichtlich der Validität zunächst weniger vorhersehbar sein dürfte.

 

Die in den letzten beiden Jahren konsequent durchgeführte und durch das Controlling gesteuerte „Innenrevision“ konnte auch im zurückliegenden Jahr trotz erheblicher Personalvakanzen in diesem Bereich wieder mit dazu beitragen, das insgesamt positive Jahresergebnis zu erzielen. Es gilt weiterhin die begonnenen Maßnahmen fortzuführen und zu entwickeln.

Allerdings sind resultierend aus der Analyse des Jahresergebnisses 2020 und 2021 weiter Maßnahmen und Zielplanungen im Fachbereich zu entwickeln und umzusetzen. Das selbstgesetzte Ziel: „Kostensenkung und langfristig die Vermeidung von Hilfen zur Erziehung“ durch den Ausbau bereits vorhandener Kooperationen und der erweiterten Nutzung von fachbereichs- bzw. jugendhilfeübergreifenden Angeboten aus anderen Rechtskreisen, hat weiterhin oberste Priorität. In diesem Zusammenhang sind die präventiven und niedrigschwelligen Zugänge zu Hilfen dringend auszubauen.

Diese Zielplanungen korrelieren mit den Empfehlungen und Vorgaben aus der GPA-Untersuchung aus dem Jahre 2019 (vgl. hierzu Vorlage M/16/5637-01 vom 29.04.2020 – im Ratsinformationssystem Allris) und wurden bei der Festlegung der Kernthemen und Arbeitsschwerpunkte bereits für das Jahr 2020 benannt und in 2021 erneuert. Sie haben weiterhin Gültigkeit.

 

Als Konsequenz aus der Beobachtung der Fallzahlentwicklung, nicht zuletzt auch im Vergleich zu anderen Kommunen, wurden Schwerpunktthemen herausgearbeitet und bilden weiterhin die definierten Kernthemen und Arbeitsschwerpunkte für das Haushaltsjahr 2022.

Vor allem der Blick auf die Arbeit mit jungen Erwachsenen und den dementsprechenden Hilfen gemäß §41 SGB VIII hat eine herausragende Bedeutung und wurde ja bereits eingehend beschrieben.

Die beiden Themen Pflegekinderdienst und wirtschaftliche Jugendhilfe wurden bereits im letzten Jahresbericht benannt und fokussiert. Im kommenden Jahr wird es zum Abschluss der gemeinsamen Planungen mit dem Caritasverband Oberhausen zur Fortentwicklung des Pflegekindersystems kommen. Eine entsprechende Berichterstattung zu diesen Entwicklungen erfolgt gesondert an anderer Stelle.

 

Abschließend lässt sich wiederum festhalten, dass die Herausforderungen auch im zurückliegenden Geschäftsjahr wieder immens waren, aber die Strukturen sich nach und nach stabil weiterentwickeln. Auch die für alle Bevölkerungsgruppen sehr belastende Situation durch die Pandemie hat natürlich auch im Handlungsfeld der erzieherischen Hilfen ihre Wirkungen entfaltet, aber alles in Allem stellen wir uns (täglich) dieser sehr herausfordernden Situation und sehen uns entsprechend gerüstet.


Zuordnung der Maßnahmen innerhalb der Kategorien

 

Kosten / Maßnahmen Minderjährige  (inklusive EGH)   

(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a ambulant /

§35a stationär / §42)         

 

Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant   

(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32 / §35a ambulant)                                                            

Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär   

(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a stationär / §42)                                                            

Kosten / Maßnahmen Volljährige (inklusive EGH)   

(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /

§41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)                                                                         

Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant   

(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 35a ambulant )                                                            

Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär   

(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a stationär)                                                                                                                             

Kosten / Maßnahmen Minderjährige  (exklusive) EGH)   

(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)                                                                                                   

Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant   

(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32)                                  

Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär   

(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)                                  

Kosten / Maßnahmen Volljährige (exklusive EGH)   

(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /

§41 i.V.m. 35)         

 

Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant   

(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30)                     

Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär   

(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35)                                                                         

Eingliederungshilfe (EGH)   

(§35a ambulant / §35a stationär / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)                                                                                                                

Kosten / Maßnahmen sonstige Leistungen   

(§13 / §16 / §17 / §18 / §20 / §27.2 (sonstige Hilfen))                                                            

            

            

 

i.V.m. = in Verbindung mit

 

 


Bedeutung der Paragrafen des SGB VIII 

 

            

§ 13 Jugendsozialarbeit (Lese-Rechtschreibförderung , Schulbegleitung)                                                                                                                               

§ 16 allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (Familienhebammen)                                                                                                                               

§ 17 Beratung Trennung / Scheidung                                                              

§ 18 Beratung Umgang                                    

§ 19 Gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder                                                                                                     

§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (bei gesundheitlichen Ausfällen der Erziehungsberechtigten)                                                                                                                                                         

§ 27.2 Hilfe zur Erziehung (ambulante flexible Hilfe)                                                                                        

§ 27.3 Hilfe zur Erziehung (therapeutische Hilfe)                                                                           

§ 29 Soziale Gruppenarbeit                                                 

§ 30 Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer                                                                           

§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe                                                              

§ 32 Erziehung in der Tagesgruppe                                                              

§ 33.1 Vollzeitpflege (Pflegefamilie)                                                 

§ 33.2 Vollzeitpflege (Erziehungsstelle)                                                              

§ 34 Heimerziehung (ebenfalls 5-Tagesgruppe sowie betreutes Wohnen)                                                                                                                               

§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung                                                                                        

§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte                                                                           

§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung                                                                           

§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen     

 

 


 

 

Übersicht der Gesamtausgaben 2021 Sachkontenübersicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

 

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