Antragsvorlage - A/17/1963-01
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Oberhausen gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: Überarbeitung des Kommunalen Schulbibliothekskonzeptes
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Meike Tekaat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Beschlussfassung
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05.05.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten das Kommunale Schulbibliothekskonzept aus dem Jahr 1999 auch im Sinne aktueller Entwicklungen vollständig zu überarbeiten, neu aufzulegen und fortan regelmäßig zu aktualisieren.
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen:
- dass auf Basis einer umfassenden Bestandsaufnahme Standards definiert und ein Leitbild entwickelt werden.
- dass die Arbeit der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle (sba) mit einem definierten Aufgabenprofil expliziter Bestandteil des Konzeptes wird.
Das Konzept ist den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt
Begründung
Schulbibliotheken schaffen weit mehr als Leseräume. Sie eröffnen Zugang zu Wissen, fördern Medienkompetenz und ermöglichen gesellschaftliche Teilhabe. Insofern haben sie eine besondere Bedeutung, nicht nur für die schulische Bildung.
Das letzte Kommunale Schulbibliothekskonzept wurde bereits im Jahr 1999 erstellt. Damit sind zum einen die Bestandsdaten längst überholt und auch die Rahmenbedingungen, wie das Nutzerverhalten, haben sich inzwischen gravierend verändert. Nicht zuletzt die rasante digitale Entwicklung allein der zurückliegenden zweieinhalb Jahre bringt andere und neue Anforderungen mit sich, die in einem aktuellen Nutzungskonzept und bei der Festschreibung von Standards zwingend zu berücksichtigen sind.
Oberhausen bietet - als eine von zwei Kommunen in der gesamten Bundesrepublik - mit der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle (sba) eine zentrale Anlaufstelle, die für die knapp 50 Schulbibliotheken einen umfassenden und wertvollen Service bietet. Es gilt nun, dieses Angebot nicht nur langfristig zu verankern, sondern auch klar zu definieren und transparent darzustellen.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
