Beschlussvorlage - B/17/1936-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen ermächtigt die Theaterleitung, für bestimmte Veranstaltungen, Projekte und Aufführungen ukrainische Geflüchtete unter Einhaltung des Wirtschaftsplans von der Verpflichtung zur Entrichtung eines Eintrittsentgelts freizustellen

 

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [x]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Theater Oberhausen ist gemeinnützig tätig und hat laut Betriebssatzung (§ 1) die Aufgabe, Theateraufführungen unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit durchzuführen.

 

Die Eintrittspreise für Aufführungen des Theaters werden durch den Rat der Stadt festgelegt. Zurzeit gelten die vom Rat in seiner Sitzung vom 13.12.2021 (B/17/1325-01) beschlossenen Preise; eine Ermächtigung der Theaterleitung, von diesen Preisen in begründeten Fällen abzuweichen oder von der Erhebung eines Eintrittsentgelts gänzlich abzusehen, hat der Rat hierbei nicht beschlossen bzw. vorgesehen.

 

Das Theater Oberhausen möchte als Zeichen der Solidarität und Willkommenskultur die in Oberhausen aufgenommenen ukrainischen Geflüchteten einladen, Veranstaltungen und Angebote des Theaters ohne Eintrittsentgelt zu besuchen. Die Maßnahme soll zunächst bis 31.12.2022 gelten.

 

Der Etat des Theaters bleibt von dieser Entscheidung unberührt.

 

 

 

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