Berichtsvorlage - M/17/1914-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Neue Gesamtschule an der KnappenstraßeZeitraum Januar - März 2022
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Verena Merten
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Betriebsausschuss SBO
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Kenntnisnahme
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27.04.2022
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Der Schulausschuss (22.04.2021) und der Hauptausschuss (03.05.2021) der Stadt Oberhausen haben Folgendes beschlossen:
- Auf Basis der Erkenntnisse aus der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW wird mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 eine Gesamtschule (§ 17 SchulG 8 NRW) in der Stadt Oberhausen errichtet.
Die Errichtung erfolgt ab dem 01.08.2025 sukzessive beginnend mit dem Jahrgang 5.
Die Gesamtschule wird unter dem Vorbehalt errichtet, dass die hierfür erforderliche
Mindestanmeldezahl gemäß § 82 Abs. 1 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 7 Satz 1 in Verbindung mit § 78 Abs. 4 S. 2 SchulG NRW für das Schuljahr 2025/2026 erreicht wird (nach der derzeitigen
Rechtslage). Das bedeutet, dass für den Jahrgang 5 der neuen Gesamtschule in Oberhausen mindestens 100 Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Oberhausen angemeldet werden müssen.
2. Die Gesamtschule wird am Standort Knappenstraße 123, 46047 Oberhausen (ehemalige Hauptschule St. Michael in Alt-Oberhausen) errichtet.
3. Die neue Gesamtschule wird sechszügig errichtet, d.h. mit sechs Parallelklassen pro Jahrgang (von Klasse 5 bis 10) festgelegt.
4. Die neue Gesamtschule wird zunächst unter dem Namen „Gesamtschule an der
Knappenstraße“ geführt. Die endgültige Namensgebung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
5. Die neue Gesamtschule wird im gebundenen Ganztagbetrieb errichtet.
Der derzeitige Sachstand lautet wie folgt:
Die Ausarbeitung und Formulierung des Nutzerbedarfes an eine neu zu schaffende Gesamtschule wurde im Zeitraum von Oktober 2021 bis Februar 2022 anhand von 8 durchgeführten Workshops ermittelt.
Dafür haben das beauftragte Büro Drees & Sommer SE aus Köln in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb der Stadt Oberhausen „SBO Servicebetriebe Oberhausen“ (SBO) mit vielen unterschiedlichen Personen, anhand des von ihnen formulierten Handlungsbedarfs, die pädagogischen und räumlichen Bedingungen erarbeitet.
Das Ergebnis der Nutzerbedarfsplanung wurde den schulpolitischen Sprecher/innen der Stadt Oberhausen vorgestellt und im Anschluss in einem finalen Workshop, dem „Konsensworkshop“, verabschiedet. Im Februar 2022 wurde durch Drees & Sommer das Ergebnis der Nutzerbedarfsplanung, auch als „Phase 0“ bekannt, in einem „Anforderungskatalog“ zusammengefasst. Der Anforderungskatalog dient als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Projektes.
Mit der Übergabe des Anforderungskataloges wurde die Grundlage zur Durchführung eines Architekturwettbewerbs gelegt.
Der Architekturwettbewerb soll die Umsetzung der Nutzerbedarfsplanung in einem architektonischen und freiraumplanerischen Konzept sicherstellen. Die Pesch Partner Architektur Stadtplaner GmbH aus Dortmund hat die Ausschreibung zur Wettbewerbsbetreuung gewonnen und begleitet das Verfahren in enger Abstimmung mit der SBO.
An dem Architekturwettbewerb sollen bis zu 15 Architekturbüros, in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekturbüros, teilnehmen. 4 Architekturbüros wurden vorab zur Teilnahme angefragt. Auflistung in alphabetischer Reihenfolge:
Gessert + Randecker + Legner Architekten GmbH (Düsseldorf)
Hausmann Architekten GmbH (Aachen)
Kuehn Malvezzi Associates GmbH (Berlin)
LRO GmbH & Co. KG (Stuttgart)
Eine Teilnahmezusage liegt von allen vor. Die übrigen 11 Büros werden durch einen europaweiten, nichtoffenen Wettbewerb nach VgV und RPW 2013 ermittelt werden.
Die Wettbewerbsbekanntmachung für die Architekturleistungen wurde am 05.04.2022 veröffentlicht. Parallel zur Ermittlung der Büros wurden die Sach- und Fachpreisrichter/innen sowie deren Vertretung, Berater/innen und Vorprüfer/innen ausgewählt und angefragt.
Auflistung in alphabetischer Reihenfolge:
Jelena Bozic, Architektin, Stuttgart
Karin Büschenfeld Bezirksregierung Düsseldorf
Prof. Karin Damrau, Architektin, Köln, Gestaltungsbeirat Oberhausen
Wilhelm Hausmann, Architekt, Oberhausen
Michael Jehn, Beigeordneter Dezernat 4, Stadt Oberhausen
Horst Kalthoff, SBO Servicebetriebe Oberhausen
Thorsten Kock, Architekt, Stuttgart
Dr. Petra Krüger-Hufmann, Abteilungsleiterin gymn.Oberstufe, Gesamtschule Oberhausen
Dr. Thomas Palotz, Beigeordneter Dezernat 5, Stadt Oberhausen
Barbara Pampe, Architektin, Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft Bonn
Dietmar Riecks, Architekt, Bochum
Prof. Amandus Sattler, Architekt, München
Jürgen Schmidt Beigeordneter Dezernat 3, Stadt Oberhausen
Daniel Schranz, Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen
Christine Wolf, Landschaftsarchitektin, Bochum, Gestaltungsbeirat Oberhausen
Stellvertretendes Preisgericht, Auflistung in alphabetischer Reihenfolge:
Marc Bücker, Schulformsprecher
Dr. Ute Jordan-Ecker, Bereichsleiterin, Bereich 3-3/Schule, Stadt Oberhausen
Florian Klein, Landschaftsarchitekt, Oberhausen
Andreas Kußel, SBO Servicebetriebe Oberhausen
Prof. Irene Lohaus, Architektin, Hannover
Prof. Diana Reichle, Architektin, Köln
Nach einer Bewerbungs- und Auswahlphase werden die gesetzten und die noch zu ermittelnden Architekturbüros am 13.06.2022 zu einem Kolloquium zusammenfinden, an dem ebenfalls die Fachpreisrichter teilnehmen werden.
Die Bearbeitung der Planungsaufgabe wird durch die Büros im Juli und August 2022 erfolgen. Die Entscheidung über den Wettbewerbssieger/in wird durch die Preisgerichtstagung am 20.10.2022 ermittelt werden.
In einem anschließenden Verhandlungsverfahren wird über eine Folgebeauftragung für die Leistungsphasen 1 bis 5 nach HOAI (Grundlagenermittlung bis Werkplanung) verhandelt.
Für die Sicherstellung der Umsetzung der zukünftigen Architektur- und Freiraumplanung wird parallel zum laufenden Projekt ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Für das Plangebiet existiert derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Das umliegende Gebiet ist überwiegend von Wohnbebauung geprägt. Im östlichen Bereich der ehemaligen Sportplatzfläche wird derzeit eine Kindertagesstätte errichtet.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll in einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen. Die Hauptplanungsziele sollen in der Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ und die Regelung der notwendigen Erschließung sicherstellen.
Die Projektbegleitung soll durch ein Projektsteuerungsbüro erfolgen.
Die Leistungen der Projektsteuerung werden in der Projektvorbereitung, der Planung, der Ausführungsvorbereitung und der Ausführung und des Projektabschlusses liegen.
Eine besondere Aufgabe der Projektsteuerung wird in der Überwachung der Einhaltung der wirtschaftlichen Vorgaben liegen.
Die Ausschreibung dieser Leistungen erfolgt aktuell. Der Submissionstermin zur Angebotsabgabe ist am 18.05.2022. Die Beauftragung der Leistung wird voraussichtlich im Juni 2022 erfolgen.
Zur internen und externen Kommunikation während des gesamten Planungs- und Bauprozesses soll eine Plattform für Plan-, Dokumentenmanagement und Kommunikation dienen. Ein einfacher, schneller und sicherer Austausch von Informationen und Dokumenten muss zwischen allen Projektbeteiligten sichergestellt werden. Dabei müssen alle Beteiligten zum selben Zeitpunkt auf die gleichen und aktuellen Daten zugreifen können.
Bei der Auswahl des Anbieters wird darüber hinaus auf eine sehr hohe Datensicherheit und Datenschutz geachtet werden, wobei die Datenverarbeitung in Deutschland sichergestellt werden muss. Der Nachweis einer revisionssicheren Protokollierung des Projektes ist ebenso zwingend erforderlich.
Nach Abschluss des Projekts wird eine umfassende Dokumentation erstellt werden.
Diese internetbasierte Plattform wird aktuell als Ausschreibung vorbereitet und soll spätestens mit Abschluss des Architekturwettbewerbs online gehen.
Zur Vorbereitung des Baufeldes für eine zukünftige Bebauung ist eine Abbruch-Ausschreibung veröffentlicht worden. Der Submissionstermin zur Angebotsabgabe ist am 12.04.2022. Hierbei sollen alle aufstehenden Gebäude abgebrochen und die Unterkellerungen verfüllt werden.
Der Beginn der Abbruchmaßnahme wurde aufgrund der Vorbereitung zur Unterbringung von geflüchteten Personen aus der Ukraine in der Turnhalle auf den 15.11.2022 verschoben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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7 MB
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3
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(wie Dokument)
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6,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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