Antragsvorlage - A/17/1859-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt nach eingehender Abwägung, die zum Entwurf des Lärmaktionsplans Oberhausen 3. Runde eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Tabellen in Anlage 4 und 5 des Lärmaktionsplans (Anlage 1 dieser Beschlussvorlage) zu berücksichtigen.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt den Lärmaktionsplan 3. Runde für die Stadt Oberhausen in der Fassung vom Januar 2022. Dieser Beschluss erfolgt auf der gesetzlichen Grundlage des § 47 d in Verbindung mit § 47 e Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der derzeit gültigen Fassung.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen – soweit sie im Einflussbereich der Verwaltung liegen – im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen. Maßnahmen, die laut Lärmaktionsplan einer Prüfung bedürfen, sind vor Umsetzung den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen appelliert an die betreffenden externen Institutionen, insbesondere an die Deutsche Bahn AG und die Autobahn GmbH, die in ihre Zuständigkeit fallenden Maßnahmen dieses Lärmaktionsplans möglichst bald umzusetzen.
Reduzieren

Konsequenzen

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Erfolgt ggf. mündlich.

Loading...