Antragsvorlage - A/17/1844-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur Drucksache B/17/1284-01: Beschluss des Nahmobilitätskonzeptes Alt-Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Meike Tekaat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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21.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt:
- Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt das vorliegende Nahmobilitätskonzept Alt-Oberhausen zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt Oberhausen bittet die Verwaltung, bei der Umsetzung sämtlicher Maßnahmen die Optimierung des gesamten Verkehrsflusses als generelle Zielsetzung zu verfolgen und die Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes im Zusammenhang mit dem motorisierten Individualverkehr zu bewerten, um dieser Zielsetzung gerecht zu werden. Der Rat der Stadt Oberhausen bittet die Verwaltung, den Wegfall von PKW-Stellplätzen durch eine bedarfsgerechte und gleichwertige Kompensation von Stellplätzen auszugleichen. In diesem Zusammenhang ist die Realisierung von „Quartiersparkhäusern“ in den Prozess einzubeziehen.
- Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der folgenden Maßnahmen, welche in den Maßnahmensteckbriefen (Abschnitt 8) mit einem kurzfristigen Zeithorizont von 1 – 2 Jahren angegeben sind.
- Maßnahme 8.1.1 Führung des Fußverkehrs über den Bahnhofsplatz:
Beschluss Variante 1
- Maßnahme 8.1.2 Führung des Radverkehrs über den Bahnhofsplatz:
Beschluss Variante 1
Die Maßnahmen 8.1.1 und 8.1.2 sind mit dem B-Planverfahren 754/Poststraße/Schwartzstraße und den Maßnahmen aus dem „Brückenschlag“ zu koordinieren.
- Maßnahme 8.1.4 Zebrastreifen Elsässer Straße/Helmholtzstraße:
Maßnahme wird mit Erprobungszeitraum und anschließender Evaluation durchgeführt.
- Maßnahme 8.7.2 Gewerkschaftsstraße, Düppelstraße, Goebenstraße, Paul-Reusch-Straße, Gutenbergstraße, Friedrich-List-Straße
Hier sind geeignete Sicherungsmaßnahmen für die Radfahrenden im Gegenverkehr zu prüfen.
- Maßnahme 8.1.1 Führung des Fußverkehrs über den Bahnhofsplatz:
- Der Rat der Stadt lehnt eine Lösung der folgenden Maßnahmen im Rahmen des Nahmobilitätskonzeptes ab und verweist diese Maßnahmen in andere Konzeptbereiche.
- Maßnahme 8.2.4 Wörthstraße/Havensteinstraße
Kein Beschluss im Rahmen des Nahmobilitätskonzeptes, Punkt gehört in das Mobilitätskonzept, weil es sich hier um eine Hauptverkehrsader handelt. Die Maßnahme wird in das noch zu erarbeitende Mobilitätskonzept verwiesen.
- Maßnahme 8.3.2 Altmarkt
Kein Beschluss im Rahmen des Nahmobilitätskonzeptes, Punkt gehört in das Teilprojekt des IHK „Nutzungs- und Gestaltungskonzept Marktstraße“. Zu berücksichtigen sind auch mehrere Anträge und der Brückenschlag als weiterer Akteur. (Vorlagen: B/16/4775-01, A/16/5897-01, A/17/1258-01)
- Maßnahmen 8.4.2 Concordiastraße / 8.4.3 Kreisverkehr Concordiastraße
Diese Maßnahmen sind unter Einbeziehung der Straße „Am Förderturm“ neu zu planen. In die Planung ist der schon vollzogene Ausbau der Radspur auf der Bebelstraße einzubeziehen und ein Gesamtverkehrskonzept für den Bereich zu erarbeiten, das allen am Verkehr Beteiligten gerecht wird.
- Maßnahme 8.4.4 Buschhausener Straße:
Kein Beschluss im Rahmen des Nahmobilitätskonzeptes, Punkt gehört in das Mobilitätskonzept, weil es sich hier um eine Hauptverkehrsader handelt. Die Maßnahme wird in das noch zu erarbeitende Mobilitätskonzept verwiesen.
- Maßnahme 8.2.4 Wörthstraße/Havensteinstraße
- Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung, für die kurzfristigen Maßnahmen unter Punkt 2 und 3 ein Jahresbudget auszuweisen und eine Prioritätenliste zu erstellen.
- Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung, für die Maßnahmen, die als Daueraufgabe beschrieben werden, ebenfalls ein Jahresbudget auszuweisen und eine Prioritätenliste zu erstellen.
Dabei muss ein geeignetes Beleuchtungskonzept für die Brücken (Aufwertung der Stadttore) an vorderer Stelle stehen. Eine Koordination mit den Maßnahmen aus dem Brückenschlag ist notwendig.
- Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung für die übrigen Maßnahmen mit der Vorbereitung weiterer Beschlussvorschläge.
