Antragsvorlage - A/17/1843-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungsantrag von BOB im Rat gemäß § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt zur Drucksache B/17/1284-01: Beschluss des Nahmobilitätskonzeptes Alt-Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- BOB im Rat
- Bearbeitung:
- Peter Bruckhoff
- Verantwortung:
- Peter Bruckhoff
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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21.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt das vorliegende NahmobilitätskonzeptAlt-Oberhausen zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen, welche in den Maßnahmensteckbriefen (Abschnitt 8) mit einem kurzfristigen Zeithorizont von 1 – 2 Jahren angegeben sind und für die übrigen Maßnahmen mit der Vorbereitung weiterer Beschlussvorschläge.
3. Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung der folgenden Maßnahmen:
3.1 Bestandteil der Prüfung soll die Einführung eines Einbahnstraßenrings in der Alt-Oberhausener Innenstadt sein. Folgende Straßen werden dafür vorgeschlagen:
Hermann-Albertz-Straße (in östlicher Richtung von Friedrich-Karl Straße bis Mülheimer Straße)
Christian-Steger-Straße (in westlicher Richtung von Danziger Straße bis Gerichtstraße)
Helmholtzstraße (in westlicher Richtung von Mülheimer Straße bis Friedrich-Karl Straße)
Friedrich-Karl-Straße (in nördlicher Richtung von Grenzstraße bis Hermann-Albertz-Straße und in südlicher Richtung von Poststraße bis Herman-Albertz-Straße)
Tannenbergstraße (in nördlicher Richtung von Danziger Straße bis Ebertstraße)
Hansastraße (in südlicher Richtung von Buschhausener Straße bis Concordia Straße)
Grenzstraße (in westlicher Richtung von Mülheimer Straße bis Friedrich-Karl Straße)
Das Schachbrettmuster der Oberhausener Innenstadt ist bereits zum größten Teil ein Netz aus Einbahnstraßen. (sämtliche Querstraßen der Marktstraße)
Dieses Netz lässt sich sinnvoll vergrößern.

Ein weiteres Beispiel:

3.2 Die Havensteinstraße (von Marktstraße bis Christian-Steger-Straße und ein Teil der Wörthstraße (von Hermann-Albertz-Straße bis zur
Marktstraße) werden für den Individualverkehr komplett gesperrt oder
alternativ als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden, ebenso
wie die Poststraße (von Gerichtstraße bis Einmündung
Paul-Reusch-Straße).
Ein Teil der Stöckmannstraße, die Gutenbergstraße, die
Christoph-Schlingensief-Straße wird ebenfalls zum verkehrsberuhigten Bereich. (Der komplette Bereich um den Alt-Markt und die Herz-Jesu-Kirche)
3.3. Es soll geprüft werden, ob durch die entstandenen
Einbahnstraßenregelung ein einseitiges Hochbordparken (Fahrtrichtung
links) auf folgenden Straßen gestattet werden kann.
Hermann-Albertz-Straße
Helmholtzstraße
Friedrich-Karl-Straße
Tannenbergstraße
Hansastraße
Grenzstraße
3.4. Weiterhin soll geprüft werden, ob ein Radfahrstreifen mit
Sicherheitstrennstreifen auf den og Straßen (in Fahrtrichtung rechts) ermöglicht werden kann.
3.5. Anschließend soll die Schaffung von Kreisverkehren an folgenden Kreuzungen geprüft werden:
Helmholtz Straße/ Friedrich-Karl- Straße
Hermann-Albertz- Straße / Friedrich-Karl-Straße
Concordiastr. / Friedrich-Karl-Straße
Grenzstraße / Friedrich-Karl- Straße
Grenzstraße / Lothringer Straße
Landwehr / Lothringer Straße.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Eine Idee für eine andere Mobilität in der Innenstadt von Alt-Oberhausen.
Um den Individualverkehr zu reduzieren und den Rad- und Fußverkehr zu stärken ist ein System aus Einbahnstraßen im Innenstadtbereich von Alt-Oberhausen denkbar.
Das Schachbrettmuster unserer City ist bereits seit Jahrzehnten zum größten Teil ein Netz aus Einbahnstraßen. (sämtliche Querstraßen der Marktstraße). Dieses System hat sich bereits bewährt und lässt sich sinnvoll vergrößern.
Ähnliche Verkehrssysteme finden wir überall in Deutschland, zB in Köln, Duisburg oder auch in Sterkrade.
Weitere Begründung erfolgt ggf mündlich
