Beschlussvorlage - B/17/1751-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

330003010100507

KIF II Steinbrinkschule

785100

Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen

360.000,00

 

Deckungsvorschlag:

 

Mehreinnahmen in Höhe von 324.000,00 EUR unter der Investitionsnummer 330003010100507, (KIF II Steinbrinkschule), Finanzposition 681003 (investive Zuschüsse vom Bund/KIF); im Übrigen Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit.

 

Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt. Die Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr.: B/16/1783-01  

„Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes“

 

Drucksache-Nr.: B/16/4023-01  

„Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Bund, Kapitel 1 (KInvFG);

hier: Geplante Maßnahmen 2019 ff. an Schulen“

 

 

Konsequenzen

 

a)   Finanzielle

 

 keine [   ]

 

 ja [ X ]

 

b)   Sonstige

 

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Stadt Oberhausen erhält im Rahmen des Förderprogrammes Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes (KInvFG) Artikel 7 des Gesetzes vom 14. August 2017 (Ergänzung um Kapitel 2), und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen vom 21.09.2021, 20.560.701,00 EUR für das Kapitel 2 (KInvFöG NRW II). Zuzüglich der zu erbringenden Eigenmittel von mindestens 10 % stehen für Investitionsmaßnahmen rd. 22,845 Mio. EUR zur Verfügung.

 

Den Auszahlungen stehen Einzahlungen in Form von Zuschussmitteln des Bundes gegenüber. Die ursprüngliche Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme sah förderfähige Ausgaben in Höhe von 2.125.050,00 EUR vor, wobei ein Zuschuss in Höhe von 90 % durch das KInvFöG NRW möglich ist. Dies entspricht einer Förderhöhe von 1.912.540,00 EUR bei einem gleichzeitigen Eigenanteil von rund 212.510,00 EUR zzgl. der Honorarkosten gemäß der gültigen HOAI. Begründete Veränderungen in der Höhe der zuschussfähigen Ausgaben werden auch zu entsprechenden Zuschussänderungen führen.

 

Der überwiegende Teil der Firmen hat für die einzelnen Gewerke Schlussrechnungen gestellt bzw. angekündigt. Dementsprechend werden die voraussichtlichen Baukosten rund 2.575.000,00 EUR betragen; dies entspricht Mehrkosten in Höhe von 449.950,00 EUR (rund 21%ige Kostensteigerung im Vergleich zur Kostenschätzung aus Juni 2018).

 

Das eingeschossige Gebäude der Steinbrinkschule auf dem hinteren Teil des Schulhofes wurde in Holztafelbauweise um ein weiteres Geschoss aufgestockt. Hierfür mussten im Erdgeschoss die vorhandenen Außen- und Innenwände bis auf eine gemeinsame, rundumlaufende Höhe abgetragen werden, um ein Stahlbetonrähm aufzubringen. Dieses ist aus statischen Gründen für das erweiterte Geschoss erforderlich. Die Planung sah vor, dass für diese Arbeiten das Dach als Wetterschutz stehen bleiben sollte, um die Technik und Ausstattung des Erdgeschosses zu erhalten. Hierzu sollte das Dach mit Stützen aufgefangen werden bis die Abbrucharbeiten im Erdgeschoss abgeschlossen wären.

 

Mit Beginn der Abbrucharbeiten wurde festgestellt, dass die vorhandenen Bauunterlagen unvollständig waren. Ein bisher nicht sichtbarer Betonüberzug über die gesamte Breite des Gebäudes stützte das Dach. Aufgrund dieses Überzuges konnte das Dach nicht stehen bleiben, da ein Ausbau und der geplante Unterbau mit Stützen nicht mehr möglich waren. Um die begonnenen Arbeiten nicht zu unterbrechen, zumal die Holzfertigteile für die Aufstockung bereits in Produktion waren und ein Liefertermin feststand, wurde durch die OGM GmbH beschlossen, die Arbeiten nach Abbruch des Daches fortzusetzen. Das offene Gebäude wurde mit allen bestehenden Möglichkeiten gegen das Wetter geschützt, jedoch konnte nicht verhindert werden, dass bei der besonders lang anhaltenden Regenphase Wasser in das Gebäude eindrang und die Infrastruktur und Technik beschädigte.

 

Dadurch entstanden Mehrarbeiten, die zu Mehrkosten führten. Unabhängig hiervon liegt die Kostenschätzung mittlerweile dreieinhalb Jahre zurück und damit vor der Corona-Pandemie. Seit dieser Zeit kommt es zu erheblichen Lieferengpässen bei diversen Baumaterialien. Durch die gleichzeitig ausgelastete Marktsituation im Bausektor ist zudem die Nachfrage gestiegen. Ausschreibungsergebnisse liegen infolgedessen überwiegend oberhalb der Kostenschätzungen, falls überhaupt Angebote von Firmen in einer ersten Ausschreibungsrunde eingereicht wurden. Die durchschnittlichen jährlichen Kostensteigerungen betragen seit der Pandemie 14%.

 

Bei der Haushaltsanmeldung für das Jahr 2022 musste davon ausgegangen werden, dass mehrere Schlussrechnungen noch in 2021 bezahlt werden. Durch fehlende Unterlagen seitens der Unternehmen konnte zunächst keine Freigabe durch den Bereich 0-2/ Rechnungsprüfung und der SBO erfolgen, da deren Schlussrechnungen nicht prüfbar waren. Trotz vorliegender (aber unvollständiger) Schlussrechnungen von rund 280.000 EUR in 2021 konnten keine Anweisungen mehr erfolgen. Weitere Firmen haben erst in 2022 die erwarteten Rechnungen gestellt bzw. reichen diese erst in Kürze ein, da noch Nachbesserungs- und Restarbeiten nach Begehungen gefordert wurden.

 

Diese Gelder fehlen nun beim Budget 2022 und machen eine überplanmäßige Mittelbereitstellung zwingend erforderlich. Die Firmen haben die Arbeit geleistet und somit einen rechtlichen Anspruch auf Bezahlung.

 

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