Beschlussvorlage - B/17/1735-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der als Anlage beigefügten gemeinsamen Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr zur zweiten Offenlage des Regionalplans Ruhr zu.

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die als Anlage beigefügte ergänzende Stellungnahme der Stadt Oberhausen zur zweiten Offenlage des Regionalplans Ruhr und beauftragt die Verwaltung, diese in das Beteiligungsverfahren des RVR einzubringen.
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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr zur zweiten Offenlage des Regionalplans Ruhr

 

Mit dem Erarbeitungsbeschluss am 06. Juli 2018 durch die Verbandsversammlung des RVRs wurde das formelle Planverfahren eingeleitet und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen von August 2018 bis März 2019 beteiligt. Der verfahrensbegleitende Ausschuss RFNP hat in seiner Sitzung am 18. Januar 2019 den Gremien der beteiligten Städte die Zustimmung zu der gemeinsamen Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr empfohlen und die ergänzenden kommunalen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen.

 

Der RVR hat den Planentwurf zwischenzeitlich insbesondere aufgrund der Vielzahl eingegangener Stellungnahmen aus dem öffentlichen Beteiligungsverfahren überarbeitet. Aus der Vielzahl der Änderungen ergibt sich das Erfordernis einer erneuten Offenlage des Regionalplans Ruhr. Die Stellungnahmen sollen sich dabei auf die geänderten Inhalte des Planentwurfs beschränken. Der Entwurf der gemeinsamen Stellungnahme der Planungsgemeinschaft folgt dieser – aufgrund des enormen Umfangs der Planunterlagen nachvollziehbaren – Aufforderung des RVR.

 

Die Städte der Planungsgemeinschaft haben die Beteiligungsunterlagen zur 2. Offenlage gesichtet und ausgewertet (s. beigefügte Stellungnahme). Demzufolge sind die textlichen und zeichnerischen Änderungen gegenüber dem Entwurf 2018 durch den RVR gut nachvollziehbar gekennzeichnet und in einer Synopse dokumentiert worden. Anders als bei den Reserven, wurde die Ermittlung der Bedarfe nicht aktualisiert, um Anpassungserfordernisse des Planwerks zu begrenzen. Weitere Änderungen haben sich hier jedoch durch die auf 5 ha gesenkte Ansiedlungsschwelle im vorgezogenen Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte ergeben (geringere verbleibende kommunale Gewerbeflächenkontingente). Zahlreiche textliche Ziele und Grundsätze wurden mit Verweis auf bestehende Regelungen im LEP gestrichen. Aus der Stellungnahme der Planungsgemeinschaft hat der RVR insbesondere viele redaktionelle Hinweise übernommen. Auf Anregungen zu konkreten Flächen (auch in den Städten der Planungsgemeinschaft) ist der RVR nur zum Teil eingegangen. Auch grundsätzlichen / plansystematischen Anregungen der Planungsgemeinschaft (z.B. Darstellung siedlungseingebundener Freiräume > 10ha als Freiraumbereiche) wird überwiegend nicht gefolgt. Der entsprechende Auszug aus der Synopse zur 1. Offenlage des Regionalplans Ruhr der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr ist als Anlage beigefügt.

 

Die Beschlussfassung zur Durchführung der zweiten Beteiligung durch die Verbandsversammlung des RVR erfolgte am 17. Dezember 2021. Es ist eine dreimonatige Beteiligung vorgesehen (voraus. im Zeitraum Januar bis April 2022).

 

Bis zur abschließenden Beschlussfassung des neuen Regionalplans Ruhr bleibt die Planungsgemeinschaft befugt, Änderungen zum RFNP durchzuführen. Mit Inkrafttreten des Regionalplans Ruhr entfällt der regionalplanerische Teil des RFNP, der flächennutzungsplanerische Teil wird als Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der sechs Städte fortbestehen.

 

Ergänzende Stellungnahme der Stadt Oberhausen zur zweiten Offenlage des Regionalplans Ruhr

 

Die Ergänzende Stellungnahme der Stadt Oberhausen zur zweiten Offenlage des Regionalplans Ruhr enthält Anregungen zu zeichnerischen Neudarstellungen der aktuellen Entwurfsfassung des Regionalplans Ruhr, aber auch Anregungen die mit Nachdruck aus der ersten Beteiligung 2018 aufrechterhalten werden. Insgesamt wird die Aufstellung des Regionalplans Ruhr begrüßt. Die Stellungnahme wurde verwaltungsintern unter den betreffenden Bereichen abgestimmt.

 

Im Besonderen werden Freiraumdarstellungen und -qualifizierungen aufgegriffen. Beispielsweise wird kritisiert, dass ein vormals festgelegter allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (entlang des Bereichs zum Schutz der Natur am Waldteich) nun als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt wird. Hier wurde mit der Stellungnahme von 2018 bereits eine räumlich erweiterte Darstellung von allgemeinem Freiraum- und Agrarbereich, sowie eine Qualifizierung durch Regionalen Grünzug und Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung angestrebt. Ferner werden Freiraumqualifizierungen (Regionaler Grünzug, Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung) entlang der L215n, der Bahnstrecke zwischen der Sternstraße in Schmachtendorf und dem Bahnhof Sterkrade, Flächen südlich der Kurfürstenstraße an der Stadtgrenze zu Duisburg, Flächen östlich der Erzberger Straße und eine Ergänzung von Walddarstellungen in Klosterhardt an der Schwarzwaldstraße nicht dargestellt. Diese Anregungen wurden vom RVR im ersten Beteiligungsverfahren nicht umgesetzt und werden nun erneut vorgebracht.

 

In Bezug auf Mobilitätsaspekte wird die Darstellungsnotwendigkeit des Styrumer Pfads, als zu sichernde Verbindung zwischen der Bahnlinie S3 und der Stadtgrenze Oberhausens zu Mülheim an der Ruhr, erneut aufgegriffen. Der Styrumer Pfad soll als Schienenweg dargestellt werden, um eine durchgängige Fuß- und Radwegeverbindung sicherzustellen. Kritisiert wird weiterhin, dass die Verlängerung der Straßenbahnlinien 102 Danziger Straße und 112 Sterkrade/ Schmachtendorf als Bedarfsplanmaßnahmen nicht in den Regionalplan aufgenommen wurden. Allerdings wird die Linie 105 Essen/ Neue Mitte/ Oberhausen HBF als neue Darstellung ohne räumliche Festlegung aufgenommen, was sehr begrüßt wird.

 

Als grundsätzlicher Hinweis wird die teilweise zu kleinteilige Plandarstellung bemängelt. An einigen Stellen sind Schraffuren im Maßstab 1:50.000 nicht lesbar. Solche Plandarstellungen sind aus Sicht der Verwaltung für einen handhabbaren, praktischen Umgang mit dem Regionalplan Ruhr zu bereinigen.

 

Die ergänzende Stellungnahme der Stadt Oberhausen ist der Anlage dieser Vorlage zu entnehmen. Die Stellungnahmen der anderen fünf Städte der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr können den jeweiligen Ratsinformationssystemen der Städte entnommen werden.

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Anlagen

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