Beschlussvorlage - B/17/1573-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und OberhausenAbwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie Feststellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 41 MH (Oberheidstraße) in Mülheim an der Ruhr
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beteiligt:
- Dezernat 5 / Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt; Recht
- Verantwortung:
- Mollerus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Vorberatung
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15.03.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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21.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes (ROG), des Landesplanungsgesetzes (LPlG NRW) und des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) jeweils in der geltenden Fassung die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP)
41 MH (Oberheidstraße)
nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.
Die Änderung besteht aus Plan, Textteil und beigefügter Begründung einschließlich Umweltbericht.
Sachverhalt
Begründung
Sachverhaltsdarstellung:
Alle für dieses Verfahren erforderlichen Beschlüsse sind nach Beschlussempfehlung durch den verfahrensbegleitenden Ausschuss durch gleichlautende Beschlüsse in den Räten der sechs beteiligten Städte übereinstimmend gefasst worden.
Der Aufstellungsbeschluss für das vorgelegte Änderungsverfahren zum RFNP wurde von den Räten der Planungsgemeinschaft zwischen dem 18. November und dem 12. Dezember 2019 gefasst. Im Rahmen des Scopings wurde den Fachbehörden die Gelegenheit gegeben, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die frühzeitige Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit fand vom 13. Januar bis 13. Februar 2020 sowie vom 28.Januar bis 28. Februar 2020 statt. Die öffentliche Auslegung wurde im Zeitraum 04. März bis 28.Juni 2021 durch die Räte der Planungsgemeinschaft beschlossen. Die anschließende förmliche Beteiligung sowie die öffentliche Auslegung fanden vom 24. August bis 24. September 2021 statt.
Die RFNP-Änderung 41 MH (Oberheidstraße) umfasst ca. 4,4 ha im Mülheimer Stadtteil Dümpten und grenzt an das Essener Stadtgebiet an. Entwicklungsziel ist eine gewerbliche Entwicklung eines derzeit weitgehend baulich geprägten Geländes (insbesondere Sportanlagen, aktuell teilweise für Flüchtlingsunterkünfte genutzt).
Der Änderungsbereich wird im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan als „Grünfläche / Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“, „Regionaler Grünzug“ sowie untergeordnet „Wohnbaufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt / festgelegt. Da sich die geplante Nutzung nicht aus den Darstellungen des RFNP entwickeln lässt, muss der RFNP entsprechend geändert werden. Die Darstellung / Festlegung wird in „gewerbliche Baufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich“ geändert.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und der verwaltungsinternen Ämterbeteiligung sind Bedenken bezüglich der Überplanung des Grünstreifens parallel zur BAB 40 vorgetragen worden, die zu einer Änderung der Planung geführt haben. Aufgrund dieser Anregungen wurden die Plandarstellung und die Begründung entsprechend angepasst. Der Änderungsbereich wurde von 6,7 ha (Vorentwurf) auf 4,4 ha um circa 1/3 verkleinert. Diese Verkleinerung erfolgt durch die Verschiebung der Südwestgrenze des Änderungsbereichs parallel zur BAB 40 um 50 Meter. Durch diese Verschiebung der Plangebietsgrenze parallel zur Autobahn wird die hier bestehende Grünfläche unverändert beibehalten.
Bei dem Verfahren wurde die Begründung aufgrund von Stellungnahmen der beteiligten öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange redaktionell fortentwickelt. Inhalte, die eine weitere Änderung der Planung erfordert hätten, ergaben sich aufgrund der förmlichen Beteiligung nicht.
Weiteres Verfahren
Mit dem abschließenden Feststellungsbeschluss wird das RFNP-Änderungsverfahren beendet. Nach der Beschlussfassung wird das Änderungsverfahren bei der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht und das Ergebnis der Prüfung und Entscheidung den Einsendern der Stellungnahmen mitgeteilt.
Mit Veröffentlichung der erteilten Genehmigung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW und in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte wird die Änderung des RFNP Ziel der Raumordnung bzw. wirksam.
Abwägungsmaterial
Zum Zeitpunkt des Planbeschlusses muss eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange erfolgen. Das Abwägungsmaterial umfasst deshalb sowohl die Anregungen und Einwendungen aus der vorgezogenen, frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, als auch die Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen der vorher genannten Stellen aus der förmlichen Beteiligung sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung dazu.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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591,4 kB
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2
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344,2 kB
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3
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574,9 kB
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4
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467,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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225,6 kB
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